Regionale Vereinbarung über eine gegenseitige Abstimmung im Bereich des großflächigen Einzelhandels und im Umgang mit kommunalen und (teil-)regionalen Einzelhandelskonzepten und Gutachten im Verbandsgebiet des Regionalverbandes Ruhr (RVR)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, einer regionalen Vereinbarung über die gegenseitige Abstimmung im Bereich des großflächigen Einzelhandels zuzustimmen. Diese Vereinbarung betrifft das Verbandsgebiet des Regionalverbandes Ruhr (RVR) und regelt den Umgang mit kommunalen sowie (teil-)regionalen Einzelhandelskonzepten und Gutachten.
Ziel der Vereinbarung ist es, die interkommunale Abstimmung bei regional bedeutsamen Ansiedlungsvorhaben zu unterstützen und eine stadt- sowie regionalverträgliche Einzelhandelsentwicklung in der Metropole Ruhr zu gewährleisten. Die Vorlage erläutert, dass großflächige Einzelhandelsvorhaben an Standorten, die städtebaulich nicht integriert sind, die Entwicklung von Innenstädten und Stadtteilzentren beeinflussen können. In Sprockhövel wurden bereits die Versorgungsbereiche Haßlinghausen und Niedersprockhövel als Zentren für den Einzelhandel festgelegt, um die Versorgung der Bevölkerung zu konzentrieren.
Die vorliegende Vereinbarung ist das Ergebnis der Arbeit eines Arbeitskreises Einzelhandel, an dem Vertreter der Kommunen der Städteregion Ruhr 2030 sowie die Industrie- und Handelskammer mitgewirkt haben. Die Regelung soll als Baustein eines Handlungsprogramms zur Zukunft der Metropole Ruhr dienen, wobei der Beitritt aller 53 Kommunen des RVR angestrebt wird. Durch die Vereinbarung sollen die bestehenden Instrumente zur Steuerung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben ergänzt werden, um die zentrenverträgliche Entwicklung in der Stadt zu unterstützen. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden für das Vorhaben nicht ausgewiesen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 17.09.2018kein Ergebnis hinterlegt
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Aus derselben Sitzung
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