Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Beanstandung der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 28.05.2015Zur Vorlage · 2015/331 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 17. September 2015 wird über die Beanstandung der Niederschrift der Sitzung des betreffenden Ausschusses vom 28. Mai 2015 beraten. Hintergrund der Vorlage ist eine Beanstandung durch die SPD-Fraktion, die sich auf verschiedene Punkte innerhalb der Niederschrift bezieht.
Zur Klärung des Sachverhalts ist vorgesehen, dass der Justiziar der Stadt Sprockhövel in der Sitzung eine entsprechende Erklärung zu der Angelegenheit abgibt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Ausführungen des Justiziars zur Kenntnis nimmt. Eine weitere Entscheidung über die inhaltliche Korrektur der Niederschrift wird durch die vorliegende Beschlussvorlage nicht direkt getroffen, sondern lediglich die Information durch die rechtliche Erläuterung formalisiert.
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- 17.09.2015 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 2Abfallwirtschaftliche Dienstleistungen hier: Saisonbehälter für BioabfallZur Vorlage · 2015/343 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2015/343 befasst sich mit der Entscheidung über die Einführung von Saisonbehältern für Bioabfall in den Größen 120 Liter und 240 Liter in der Stadt Sprockhövel. Der Vertrag zur Abfallentsorgung wurde bereits an die AHE GmbH vergeben. Die Verwaltung führt aus, dass die Mietkosten pro Saisonbehälter mit 4,82 Euro brutto über den Kosten der regulären Bioabfallbehälter von 0,72 Euro brutto liegen. Zudem fällt ein Behälteränderungsdienst in Höhe von 47,93 Euro brutto an. Bei einer Anzahl von 500 Behältern könnten die jährlichen Zusatzkosten für diesen Dienst bis zu 24.000 Euro betragen. Im Zusammenhang mit dieser Thematik wird zudem eine mögliche Gebührenerhöhung für das Jahr 2016 thematisiert. Als Beschlussvorschlag wird empfohlen, keine Saisonbehälter einzuführen.
Sollte eine Einführung erfolgen, müssten Anträge bis zum 15. März gestellt und Abmeldungen frühestens zum 15. November vorgenommen werden. Die Leerung der Bioabfallbehälter findet grundsätzlich in einem 14-tägigen Rhythmus an Werktagen ab 7:00 Uhr statt. Bei heißer Witterung in den Sommermonaten behält sich die Stadt eine kurzfristige Entscheidung über eine mögliche wöchentliche Leerung vor, deren Umsetzung über die Tagespresse bekannt gegeben wird. Die Saisonbehälter für Bioabfall würden im Zeitraum von April bis Mitte November gemäß den bekannten Abfuhrterminen geleert. Ein Passus zur wöchentlichen Leerung entfällt künftig, da dieser nicht ausgeschrieben ist.
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- 17.09.2015 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 3Ausbau der Hölterstraße hier: Vorstellung der PlanungZur Vorlage · 2015/334 · Beschlussvorlage
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Im Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung wurde die Planung für den Ausbau der Hölterstraße zur Beschlussvorlage gemacht. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt zwischen der Einmündung Brinkerstraße und der Hölterstraße Nummer 80. Hintergrund der Arbeiten ist eine notwendige Kanalsanierung, da die wasserrechtliche Erlaubnis der Bezirksregierung Arnsberg abgelaufen ist. Da die Straße aufgrund ihres Zustands sanierungsbedürftig ist, soll der Straßenbau sowie die Erneuerung der Beleuchtung zeitgleich mit der Kanalsanierung erfolgen. Dies soll die Kosten optimieren, da ein Teil der Ausbaukosten bei der Kanalsanierung angerechnet werden kann, was die Kostenbelastung für die Anwohner reduziert.
Im Rahmen einer Bürgeranhörung wurden die Pläne der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Anwohner lehnten eine Bebauung der gegenüberliegenden Straßenseite sowie den geplanten Ausbau und den Kanalbau ab. Die Anregungen zur Verkehrsberuhigung und zur Kostenminimierung wurden in der weiteren Planung berücksichtigt. So sieht die aktuelle Planung eine Fahrbahnbreite von 4,50 Metern plus eines 0,50 Meter breiten, überfahrbaren Schrammbords vor. Auf einen Gehweg wird verzichtet. Durch die geringere Breite ist der Begegnungsverkehr zwischen Personenkraftwagen und Lastkraftwagen nur bei langsamer Fahrt möglich; für den Begegnungsverkehr zwischen zwei Lastkraftwagen ist eine Ausweichbucht vorgesehen.
Die voraussichtlichen Kosten für die Gesamtmessnahme belaufen sich auf etwa 260.000 Euro. Die Kanalbauarbeiten beginnen im September 2015, die Fertigstellung des Straßenausbaus ist für das Jahr 2016 geplant. Die Maßnahme ist nach dem Kommunalabgabengesetz abrechnungspflichtig.
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- 17.09.2015 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 4Förderung der Nahmobilität am Busbahnhof Niedersprockhövel hier: FahrradabstellanlagenZur Vorlage · 2015/314 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung hat beschlossen, die Förderung der Nahmobilität am Busbahnhof Niedersprockhövel voranzutreiben. Im Zentrum der Planung steht die Errichtung einer überdachten Fahrradsammelabstellanlage oder mehrerer Einzelabstellanlagen sowie die Installation einer E-Bike-Ladestation. Diese Maßnahmen sind im Rahmen der Umnutzung der Gemeinschaftsgrundschule Nord vorgesehen, bei der auf dem ehemaligen Schulhof und angrenzenden Grünflächen neue Parkplätze entstehen sollen. Neben den erforderlichen Stellplätzen nach Bauordnung sind dort auch zehn Fahrradgaragen und eine Station für Elektrofahrräder geplant.
Die Verwaltung wurde beauftragt, Fördermittel gemäß den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität (FoeRiANah) des Landes Nordrhein-Westfalen zu beantragen. Die geschätzten Gesamtkosten für die Anlage werden auf einen Bereich zwischen 12.000,00 Euro und 18.650,00 Euro beziffert, wobei die Kosten für die Fahrradgaragen sowie die E-Bike-Ladestation die Lieferung und Montage einschließen. Da der Förderhöchstsatz bei 80 Prozent liegt, ist eine zuwendungsfähige Summe zu erwarten. Dem Haupt- und Finanzausschuss wird empfohlen, die notwendigen Mittel im Haushaltsplan 2016 bereitzustellen. Die Verwaltung wird zudem angewiesen, bis zur nächsten Sitzung eine detaillierte Kostenschätzung vorzulegen.
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- 17.09.2015 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 5Überquerung der Von-Galen-Straße für SchulkinderZur Vorlage · 2015/329 · Beschlussvorlage
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In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 17. September 2015 wurde die Vorlage 2015/329 zur Überquerung der Von-Galen-Straße für Schulkinder behandelt. Hintergrund der Vorlage ist ein Anliegen, das im Juni 2015 im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden vorgetragen wurde. Dabei wurde die Problematik beim Überqueren der Straße aufgrund der Fahrzeuggeschwindigkeit sowie der Wunsch nach der Aufbringung eines Piktogramms „30“ formuliert.
Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Sprockhövel hat die Geschwindigkeitsbegrenzung bereits am 23. Juni 2015 angeordnet. Im Rahmen der Vorlage wurden zudem Ergebnisse von Geschwindigkeitsmessungen sowie Beobachtungen der Polizei zur Situation des Schülerverkehrs in den Morgenstunden dargelegt. Laut den vorliegenden Informationen der Polizei war der Verkehr in den beobachteten Zeiträumen nicht auffällig, wobei etwa 50 Fahrzeuge innerhalb von 30 Minuten in beide Fahrtrichtungen festgestellt wurden. Gravierende Geschwindigkeitsverstöße konnten dabei nicht dokumentiert werden.
Der Ausschuss nimmt die vorliegenden Ergebnisse zur Kenntnis. Da die Regelungen der Straßenverkehrsordnung zur Erfüllung von Pflichtaufgaben gehören, liegt die abschließende Entscheidung über weitere Maßnahmen im Ermessensspielraum der Straßenverkehrsbehörde. Der Ausschuss kann in diesem Kontext lediglich Empfehlungen oder Vorschläge aussprechen.
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- 17.09.2015 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 6Situation zum Asphaltmischwerk in Wuppertal-NordZur Vorlage · 2015/323 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 17. September 2015 wurde die Situation des Asphaltmischwerks in Wuppertal-Nord thematisiert. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/323 dient der Information über den aktuellen Stand in dieser Angelegenheit.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die abschließende Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Wuppertal zur Kenntnis nimmt. Der entsprechende Schriftverkehr zwischen den beteiligten Behörden ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Vorlage bezieht sich zudem auf einen vorherigen Sachstand, der unter der Vorlagennummer 2015/230 dokumentiert ist. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der vorliegenden Information werden keine konkreten Kosten oder Einnahmen ausgewiesen.
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- 17.09.2015 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 7Verbesserung der öffentlichen Sicherheit in SprockhövelZur Vorlage · 2015/328 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 17. September 2015 wurde die Vorlage 2015/328 zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit in Sprockhövel behandelt. Gegenstand der Beratung war die abschließende Stellungnahme der Kreispolizeibehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die entsprechende Stellungnahme der Kreispolizeibehörde zur Kenntnis nimmt. Der Schriftverkehr zu diesem Vorgang ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Ein vorheriger Sachstand zu diesem Thema wurde bereits unter der Vorlagennummer 2015/174 dokumentiert. Über mögliche haushaltsmäßige Auswirkungen im Bereich der Personalkosten oder Sachkosten liegen in der vorliegenden Beschlussvorlage keine konkreten Angaben vor.
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- 17.09.2015 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 8Antrag auf Fällung von 4 Bäumen im Bereich Gemeindehaus / BusbahnhofZur Vorlage · 2015/333 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 17. September 2015 wurde über einen Antrag zur Fällung von vier Bäumen im Bereich des Gemeindehauses und des Busbahnhofs beraten. Die evangelische Kirchengemeinde Haßlinghausen-Herzkamp-Silschede plant den Neubau des Martin-Luther-Hauses in der Gevelsberger Straße. Da das geplante Bauvorhaben bis an die Grenze zum städtischen Grundstück reicht, wurde die Entfernung der vier im Baumkataster erfassten Bergahorne beantragt.
Die Bäume weisen unterschiedliche Merkmale auf. Ein Baum zeigt im unteren Stammbereich eine bruchanfällige Verzweigung sowie Pilzbefall am Stammfuß. Bei zwei weiteren Bäumen ist eine Fällung aufgrund der notwendigen Erdarbeiten für den Neubau erforderlich, da die Wurzeln durch die Bauarbeiten nachhaltig geschädigt würden. Für den vierten Baum wird eine Fällung als möglich erachtet, da die Wurzelentwicklung und Kronenausrichtung keine unmittelbare Beeinträchtigung des Neubaus zeigen.
Der Ausschuss beschloss, die Ausnahme nach § 6 Abs. 1 Buchstabe b der Baumschutzsatzung zu bewilligen. Als Ausgleich für die Fällung der drei betroffenen Bäume ist eine Ersatzpflanzung auf städtischem Grund vorzunehmen. Die Planung sieht vor, drei Bergahorne und zwei Winterlinden zu pflanzen. Die Verwaltung beabsichtigt, den Antrag entsprechend zu bescheiden.
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- 17.09.2015 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 9Erste Änderungsverordnung zur ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2015/361 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 2015/361 wird die Erste Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Sprockhövel vorgelegt. Ziel der Änderung ist es, die bisherige Verwaltungspraxis im Umgang mit Brauchtumsfeuern rechtlich verbindlich zu regeln.
Die Neuregelung basiert auf den Vorgaben des Landesimmissionsschutzgesetzes, wonach das Verbrennen im Freien untersagt ist, sofern die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährdet oder erheblich belästigt werden kann. Die Verwaltung beabsichtigt, durch die verbindliche Aufnahme der Anzeigepflicht in die Verordnung die rechtliche Grundlage für das Anzeigeverfahren zu festigen. Dabei soll die Traditionspflege gewahrt und gleichzeitig die Kontrolle von Feuern verbessert werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Festlegung einer Mindestteilnehmerzahl: Geht die Zahl der Teilnehmenden unter 20 Personen, wird davon ausgegangen, dass es sich nicht um ein Brauchtumsfeuer handelt. Zudem sollen die angezeigten und zulässigen Osterfeuer auf der Internetseite der Stadt sowie in der Tagespresse veröffentlicht werden, um die Transparenz zu erhöhen und eine Teilnahme für Interessierte zu ermöglichen. Die Verwaltung plant zudem, die Anzeigenden über die neue Rechtslage durch angepasste Merkblätter und Formulare zu informieren. Eine Entscheidung durch den Rat wird angestrebt, damit die Regelungen bereits vor dem Osterfest 2016 wirksam werden können.
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- 24.09.2015 · Rat
- 17.09.2015 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 10Sachstandsbericht Lokale AgendaZur Vorlage · 2015/359 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 17. September 2015 wurde die Vorlage 2015/359 zur Beratung vorgelegt. Gegenstand der Sitzungsvorlage ist ein Sachstandsbericht zur Lokalen Agenda.
Die Beschlussvorlage des Bürgermeisters sieht vor, dass der Ausschuss den vorliegenden Sachstandsbericht lediglich zur Kenntnis nimmt. Aus dem Dokument geht hervor, dass die Vorlage im Rahmen einer nichtöffentlichen Sitzung behandelt wurde. Weitere Details zu den inhaltlichen Fortschritten der Lokalen Agenda oder zu spezifischen finanziellen Auswirkungen werden in der vorliegenden Beschlussvorlage nicht aufgeführt.
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- 17.09.2015 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 11Bekanntgabe der eingegangenen und beschiedenen Anträge nach der BaumschutzsatzungZur Vorlage · 2015/313 · Beschlussvorlage
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In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 17. September 2015 wurde die Bekanntgabe der eingegangenen und beschiedenen Anträge gemäß der Baumschutzsatzung behandelt. Die Vorlage 2015/313 diente der Information des Ausschusses über die aktuellen Entscheidungen zur Fällung und zum Rückschnitt von Bäumen in verschiedenen Gebieten von Sprockhövel.
Die Liste der beschiedenen Anträge umfasst insgesamt 20 Vorgänge. In zahlreichen Fällen wurden Fällungen genehmigt, wobei die Gründe hierfür unter anderem die Krankheit der Bäume, Bruchgefährdung, starker Schiefstand oder die Gefahr durch herabstürzende Äste waren. Auch Bauanträge führten zur Genehmigung von Fällungen, wobei in diesen Fällen die Pflanzung von Ersatzbäumen, wie etwa Feldahorn, Hainbuchen oder Bergahorn, festgesetzt wurde.
Einige Anträge wurden nur teilweise oder gar nicht in der beantragten Form bewilligt. So wurde für einen Antrag in der Auf der Höhe 1 lediglich ein Rückschnitt der Buchen genehmigt, während die Fällung der Ahorn wurde abgelehnt. Im Amselweg 12 wurde die Fällung einer Hemlocktanne nicht genehmigt, da kein Gefahrenbaum vorlag. Bei weiteren Anträgen, etwa in der Mittelstraße 8, wurde statt einer Fällung ein Kronenrückschnitt der betroffenen Ahorn- und Ulmenbäume angeordnet. Die Verwaltung legte dem Ausschuss diese Sachstände zur Kenntnis.
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- 17.09.2015 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 123 Sachstandsberichte TiefbauZur Vorlage · 2015/360 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 17. September 2015 wurde die Vorlage 2015/360 zur Beratung behandelt. Gegenstand der Sitzung waren Sachstandsberichte aus dem Sachgebiet Tiefbau.
Die vorliegende Beschlussvorlage des Bürgermeisters umfasst Berichte zu zwei spezifischen Bauvorhaben. Zum einen wird der aktuelle Stand zur Erneuerung eines Teilstücks der Löhener Egge dargelegt. Zum anderen wird über den Fortschritt der Arbeiten am Mischwasserkanal in der Schultenbuschstraße informiert.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die vorgelegten Informationen lediglich zur Kenntnis nimmt. Weitere finanzielle Auswirkungen oder personelle Konsequenzen wurden in der Vorlage für diese Tagesordnungspunkt-Behandlung nicht ausgewiesen.
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- 17.09.2015 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 13MitteilungenZur Vorlage · 2015/324 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/324 dient als Tagesordnungspunkt für die 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung, die am 17. September 2015 stattfindet. Der Termin ist als nichtöffentliche Sitzung angesetzt.
Der Inhalt des Tagesordnungspunktes umfasst Mitteilungen. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist für diesen Punkt nicht vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass die Sitzung im Rahmen des Sachgebiets Sicherheit und Ordnung stattfindet. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Mitteilungen liegen in der vorliegenden Vorlage keine Angaben vor, da keine Kosten oder Einnahmen ausgewiesen sind. Eine Verpflichtung zur Vorlage von Sachstandsberichten durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Tagesordnungspunkt nicht hinterlegt.
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- 17.09.2015 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 14AnfragenZur Vorlage · 2015/325 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/325 dient als Tagesordnungspunkt für die 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung, die für den 17. September 2015 angesetzt ist. Der Gegenstand der Beratung im Rahmen dieser nichtöffentlichen Sitzung sind Anfragen.
Die Vorlage wurde vom Bürgermeister erstellt und dem Sachgebiet Sicherheit und Ordnung zugeordnet. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in dem Dokument nicht enthalten. Bezüglich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich nach Abschluss des Auftrages einen Sachstandsbericht vorlegt.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen sind keine unmittelbaren Kosten oder Einnahmen ausgewiesen. Es findet sich kein Hinweis auf eine Notwendigkeit von Zuschüssen oder die Entstehung von Personalkosten oder Sachkosten aus dieser Vorlage.
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- 17.09.2015 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung