Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Genehmigungsverfahren nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz hier: Errichtung einer Anlage zur Nutzung von Windenergie in Sprockhövel-Hiddinghausen im Bereich ZippeZur Vorlage · 2016/335 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz liegt der Verwaltung ein Antrag auf Errichtung einer Windenergieanlage im Bereich Zippe in Sprockhövel-Hiddinghausen vor. Das geplante Vorhaben umfasst eine Anlage des Typs Enercon E 115 mit einer Gesamthöhe von 179,90 Metern und einer Leistung von 3.000 kW.
Die vorliegenden Fachgutachten enthalten verschiedene Erkenntnisse: Während die Nachtimmissionsrichtwerte an den Wohngebäuden im Außenbereich eingehalten werden sollen, prognostiziert die Schattenwurfberechnung für neun Gebäude in Sprockhövel Überschreitungen der zulässigen Werte. Hierfür ist eine Abschaltautomatik vorgesehen. Im Bereich des Artenschutzes wurden potenzielle Risiken für Arten wie den Rotmilan oder Fledermäuse identifiziert, wobei durch Vermeidungsmaßnahmen und ein Monitoring gegenzusteuern ist. Zudem wird eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes prognostiziert, die durch ein Ersatzgeld kompensiert werden soll.
Die planungsrechtliche Beurteilung ergibt, dass das Vorhaben zwar als privilegiert einzustufen ist, jedoch die Voraussetzung der gesicherten Erschließung derzeit nicht erfüllt ist. Ein Bauantrag für die notwendige Zufahrt zur Wittener Straße ist noch nicht vollständig bearbeitet. Da die rechtliche Sicherung der Zuwegung zum Zeitpunkt der Vorlage nicht nachgewiesen wurde, hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu versagen.
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Beratungsfolge
- 19.09.2016 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 2Bebauungsplan Nr. 14 "Susewind" hier: Errichtung eines LebensmittelmarktesZur Vorlage · 2016/319 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung der Stadt Sprockhövel wurde die Vorlage 2016/319 zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 14 „Susewind“ beraten. Hintergrund des Vorhabens ist der voraussichtliche Standortwechsel des Lebensmittelmarktes am Rathausplatz 15 im Frühjahr 2017. Als Ersatzstandort wird ein Grundstück hinter dem städtischen Bauhof an der Wittener Straße in Haßlinghausen in Betracht gezogen.
Die Planung sieht ein eingeschossiges Gebäude mit einer Verkaufsfläche von 800 m² und einem flachgeneigten Dach vor. Aufgrund der Grundstückslage soll der Eingang auf Straßenniveau der Wittener Straße liegen. Das Vorhaben umfasst zudem 70 Stellplätze sowie eine Erweiterungsfläche für den städtischen Bauhof und eine gemischte Bebauung. Da das Grundstück im Außenbereich liegt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, um Baurecht zu schaffen. Dabei ist eine Verkleinerung des Geltungsbereichs des bestehenden Bebauungsplanverfahrens vorgesehen, um eine zügige Durchführung zu ermöglichen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und das Bauleitplanverfahren einzuleiten. Das Vorhaben wird im Kontext der Handlungsempfehlungen des Einzelhandelskonzeptes der Stadt betrachtet, welches ein Potenzial für die Errichtung eines Lebensmittelmarktes identifiziert hat. Eine mögliche Anpassung des zentralen Versorgungsbereichs müsste im Rahmen des Verfahrens geprüft werden.
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Beratungsfolge
- 19.09.2016 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 3Neuaufstellung des Regionalplanes Düsseldorf hier: 2. Beteiligung im Rahmen des ErarbeitungsverfahrensZur Vorlage · 2016/300 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 19. September 2016 wurde über die Stellungnahme zur zweiten Beteiligungsphase bei der Neuaufstellung des Regionalplans Düsseldorf beraten. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat das Erarbeitungsverfahren für den neuen Regionalplan nach einer Überarbeitung des Entwurfs erneut zur Kommentierung vorgelegt. Die Frist für eine Stellungnahme der Stadt endet am 7. Oktober 2016.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Stadt Sprockhövel bereits im Jahr 2014 im ersten Beteiligungsverfahren am Prozess teilgenommen hat. Der aktuelle Entwurf mit Stand Juni 2016 weist im unmittelbaren Nachbarbereich zu Sprockhövel keine Änderungen gegenüber dem Entwurf von 2014 auf. Die zeichnerische Darstellung der allgemeinen Siedlungsbereiche sowie der Flächen für gewerbliche und industrielle Nutzungen bleibt unverändert. Zwar wurden die Darstellungen für Freiraumflächen in geringem Umfang angepasst und ein Klinikbereich in Wuppertal neu dargestellt, jedoch ergeben sich daraus keine Auswirkungen auf die Belange der Stadt Sprockhövel. Auch die in der Begründung definierten Ziele zur Infrastruktur, wie Verkehr, Energieversorgung oder Klimaschutz, berühren die Interessen der Stadt nach aktuellem Kenntnisstand nicht.
Auf Basis dieser Einschätzung liegt der Beschlussvorschlag vor, die Verwaltung anzuweisen, im Rahmen der zweiten Beteiligungsphase keine Anregungen oder Bedenken einzureichen. Der Ausschuss hat diesen Vorschlag einstimmig angenommen.
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- 19.09.2016 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 4Eintragung in die Denkmalliste gemäß § 3 DSchG NRW hier: Bochumer Straße 31Zur Vorlage · 2016/320 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung hat im Rahmen einer Sitzung am 19. September 2016 die Ausführungen zur Eintragung des Gebäudes Bochumer Straße 31 in die Denkmalliste der Stadt Sprockhövel zur Kenntnis genommen. Das Objekt, die ehemalige Villa Graefer, wurde bereits am 5. Dezember 2015 gemäß § 3 des Denkmalschutzgesetzes NRW als Baudenkmal eingetragen.
Der Anlass für die Überprüfung des Denkmalwertes war ein vorliegender Antrag auf Abriss des Gebäudes. Das Objekt war bereits seit den 1990er Jahren in der Kulturgutliste der Stadt als potenziell denkmalwert eingestuft. Im Zuge des Verfahrens wurde der Denkmalwert in Abstimmung mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege festgestellt. Da die Eintragung lediglich den Kernbau aus dem Jahr 1896 umfasst, wurden seitens der Eigentümer keine Bedenken gegen die Unterschutzstellung erhoben, während für die weiteren Gebäudeteile eine Abrissgenehmigung in Aussicht gestellt wurde. In der Zwischenzeit wurden die Anbauten unter Mansarddach sowie der Wintergarten abgerissen.
Als denkmalwertiger Bestandteil gilt der historische Kernbau, der die Architektur und die Wohnweise des gehobenen Bürgertums um 1900 dokumentiert. Die Eintragung erfolgt im Benehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, da ein öffentliches Interesse an der Erhaltung des Baudenkmals besteht.
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- 19.09.2016 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 5Eintragung in die Denkmalliste gemäß § 3 DSchG NRW hier: Sirrenbergstraße 51Zur Vorlage · 2016/321 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung hat die Eintragung des Wohngebäudes in der Sirrenbergstraße 51 in die Denkmalliste der Stadt Sprockhövel zur Kenntnis genommen. Die Entscheidung basiert auf den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NRW.
Das im Jahr 1901 errichtete Gebäude aus hellbraunem Sandstein markiert eine Straßenbiegung und weist charakteristische Merkmale der regionalen Bauweise um die Jahrhundertwende auf. Der Denkmalumfang umfasst das Äußere und Innere des Wohnhauses sowie ein nordwestlich gelegenes Gartentor mit zwei Pfeilern. Ein südöstlicher Anbau aus den 1960er Jahren ist nicht Teil des Denkmals. Zu den architektonischen Merkmalen gehören eine fünfachsige Hauptfront, ein Zwerchhaus mit Rundbogenfenstern sowie eine feine Steinbearbeitung an der Fassade, die Stuck und Farbe ersetzt.
Die Begründung für den Denkmalwert stützt sich auf die Ortsgeschichte, da das Gebäude als Wohnhaus eines Steinbruchbesitzers die wirtschaftliche Bedeutung des Steinbruchgewerbes in der Region widerspiegelt. Zudem sind siedlungsgeschichtliche und architekturhistorische Gründe relevant, da das Haus die ländliche Bauweise und das historistische Formenrepertoire des Ruhrsandsteins verkörpert. Städtebaulich gilt das Objekt als Bestandteil der gestalteten Landschaft. Das Verfahren erfolgte im Benehmen mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege sowie dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Seitens der Eigentümer wurden im Rahmen des Verfahrens keine Bedenken gegen die Eintragung vorgebracht.
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- 19.09.2016 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 6Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · 2016/299 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung der Stadt Sprockhövel vom 19. September 2016 wurde die Bekanntgabe von Bauanträgen und Bauvoranfragen behandelt. Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/299 dient der Information über den aktuellen Stand der baulichen Entwicklungen im Stadtgebiet.
Der Inhalt der Vorlage umfasst eine Aufstellung der seit der letzten Ausschusssitzung angelegten Bauakten sowie der erteilten Baugenehmigungen. Darüber hinaus werden die eingegangenen und die bereits beschiedenen Bauvoranfragen zur Kenntnis gebracht. In der entsprechenden Auflistung werden gewerbliche Vorhaben durch ein entsprechendes Kennzeichen am Ende der jeweiligen Zeile ausgewiesen.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss die vorliegenden Informationen lediglich zur Kenntnis nimmt. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang vorgesehen.
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- 19.09.2016 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 7Bericht aus der WirtschaftsförderungZur Vorlage · 2016/324 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/324 enthält einen Bericht der Wirtschaftsförderung, der dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung zur Kenntnisnahme vorgelegt wurde.
Im Bereich der Gewerbeansiedlungen und Erweiterungen wird über den Erwerb einer Immobilie in der Vom Stein Straße berichtet. Ein Unternehmen aus Schwelm hat das Objekt zum 1. Juli 2016 übernommen und plant dort den Ausbau des Bereichs Kontraktlogistik. Bezüglich der leer stehenden Immobilie in der Kleinbeckstraße besteht Kontakt zu den Eigentümern, um den Verkauf zu unterstützen. Ein ortsansässiges Unternehmen hat Interesse an der Erweiterung bekundet; die Verhandlungen stehen kurz vor dem Abschluss, wobei eine Nutzungsänderung angekündigt wurde. Für Teilbereiche der „Alten Haase“ gibt es zudem einen Interessenten aus Sprockhövel, der Expansionspläne im Bereich Automatisierung verfolgt. In diesem Zusammenhang wurden Möglichkeiten der Förderung mit der EN-Agentur erörtert.
Im Einzelhandel nimmt die Stadt am Projekt „Einzelhandelslabor Südwestfalen“ der IHK Arnsberg teil. Eine Online-Händlerbefragung wurde abgeschlossen, wobei die IHK Arnsberg einen guten Rücklauf aus dem Stadtgebiet verzeichnete. Die Veröffentlichung der Ergebnisse wird für Ende September oder Anfang Oktober erwartet.
Hinsichtlich des Breitbandausbaus ist für den Bereich Schee der Abschluss der Arbeiten durch die Telekom für Oktober angekündigt. Eine Informationsveranstaltung für die Bürger ist geplant. Für die Ortsteile Hobeuken und Hiddinghausen wurde am 19. Juli 2016 ein Antrag auf Zuwendung zur Förderung des Breitbandausbaus im ländlichen Raum bei der Bezirksregierung gestellt.
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- 19.09.2016 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 8Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2016/287 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/287 dient als Tagesordnungspunkt für die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 19. September 2016. Der Inhalt der Vorlage umfasst Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Ein konkreter Beschlussvorschlag ist für diesen Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Die Vorlage enthält keine Angaben zu haushaltsmäßigen Auswirkungen, weder zu geschätzten Kosten noch zu möglichen Einnahmen oder Personalkosten. Ebenso sind keine Angaben zu freiwilligen Leistungen oder einer Rechtsgrundlage im Dokument aufgeführt. Die Vorlage dient lediglich der Information über die anstehenden Mitteilungen der Verwaltung innerhalb des genannten Ausschusses.
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Beratungsfolge
- 19.09.2016 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 9Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2016/288 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/288 dient als Grundlage für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 19. September 2016. Der Tagesordnungspunkt betrifft Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung.
Für diesen Tagesordnungspunkt ist kein spezifischer Beschlussvorschlag vorgesehen. Die Vorlage enthält keine Angaben zu den inhaltlichen Details der Anfragen, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der behandelten Themen liegen in der vorliegenden Dokumentation keine konkreten Zahlen oder Angaben zu Personalkosten oder Sachkosten vor. Eine Verpflichtung zur Vorlage von Sachstandsberichten durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Punkt nicht explizit festgelegt.
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- 19.09.2016 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung