Eintragung in die Denkmalliste gemäß § 3 DSchG NRW hier: Sirrenbergstraße 51
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung hat die Eintragung des Wohngebäudes in der Sirrenbergstraße 51 in die Denkmalliste der Stadt Sprockhövel zur Kenntnis genommen. Die Entscheidung basiert auf den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NRW.
Das im Jahr 1901 errichtete Gebäude aus hellbraunem Sandstein markiert eine Straßenbiegung und weist charakteristische Merkmale der regionalen Bauweise um die Jahrhundertwende auf. Der Denkmalumfang umfasst das Äußere und Innere des Wohnhauses sowie ein nordwestlich gelegenes Gartentor mit zwei Pfeilern. Ein südöstlicher Anbau aus den 1960er Jahren ist nicht Teil des Denkmals. Zu den architektonischen Merkmalen gehören eine fünfachsige Hauptfront, ein Zwerchhaus mit Rundbogenfenstern sowie eine feine Steinbearbeitung an der Fassade, die Stuck und Farbe ersetzt.
Die Begründung für den Denkmalwert stützt sich auf die Ortsgeschichte, da das Gebäude als Wohnhaus eines Steinbruchbesitzers die wirtschaftliche Bedeutung des Steinbruchgewerbes in der Region widerspiegelt. Zudem sind siedlungsgeschichtliche und architekturhistorische Gründe relevant, da das Haus die ländliche Bauweise und das historistische Formenrepertoire des Ruhrsandsteins verkörpert. Städtebaulich gilt das Objekt als Bestandteil der gestalteten Landschaft. Das Verfahren erfolgte im Benehmen mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege sowie dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Seitens der Eigentümer wurden im Rahmen des Verfahrens keine Bedenken gegen die Eintragung vorgebracht.
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- 19.09.2016kein Ergebnis hinterlegt
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