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Beschlussvorlage

Eintragung in die Denkmalliste gemäß § 3 DSchG NRW hier: Bochumer Straße 31

2016/320

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung hat im Rahmen einer Sitzung am 19. September 2016 die Ausführungen zur Eintragung des Gebäudes Bochumer Straße 31 in die Denkmalliste der Stadt Sprockhövel zur Kenntnis genommen. Das Objekt, die ehemalige Villa Graefer, wurde bereits am 5. Dezember 2015 gemäß § 3 des Denkmalschutzgesetzes NRW als Baudenkmal eingetragen.

Der Anlass für die Überprüfung des Denkmalwertes war ein vorliegender Antrag auf Abriss des Gebäudes. Das Objekt war bereits seit den 1990er Jahren in der Kulturgutliste der Stadt als potenziell denkmalwert eingestuft. Im Zuge des Verfahrens wurde der Denkmalwert in Abstimmung mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege festgestellt. Da die Eintragung lediglich den Kernbau aus dem Jahr 1896 umfasst, wurden seitens der Eigentümer keine Bedenken gegen die Unterschutzstellung erhoben, während für die weiteren Gebäudeteile eine Abrissgenehmigung in Aussicht gestellt wurde. In der Zwischenzeit wurden die Anbauten unter Mansarddach sowie der Wintergarten abgerissen.

Als denkmalwertiger Bestandteil gilt der historische Kernbau, der die Architektur und die Wohnweise des gehobenen Bürgertums um 1900 dokumentiert. Die Eintragung erfolgt im Benehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, da ein öffentliches Interesse an der Erhaltung des Baudenkmals besteht.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 185 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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