Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 18.01.2016 gemäß § 60 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 17. März 2016 steht die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Beratung an. Die Vorlage mit der Nummer 2016/042 bezieht sich auf eine Entscheidung, die bereits am 18. Januar 2016 gemäß § 60 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) getroffen wurde.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung förmlich zu genehmigen und dabei das unabweisbare Bedürfnis für die vorzeitige Entscheidung anzuerkennen. Mit der Genehmigung der Vorlage sind voraussichtlich haushaltsmäßige Auswirkungen verbunden. Die geschätzten jährlichen Folgekosten belaufen sich auf einen Betrag von 108.926,01 Euro.
Die Vorlage enthält zudem die Information, dass ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich nach Abschluss des Auftrages vorzulegen ist. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten in Personalkosten oder Sachkosten ist in diesem Dokument nicht separat ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2016kein Ergebnis hinterlegt
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