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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Bürgerbegehren gemäß § 26 GO vom 23.02.2016 gegen die dauerhafte Bebauung der Grundstücke "Gedulderweg und Waldweg (Bolzplatz)" für Flüchtlingsunterkünfte hier: grundsätzliche HinweiseZur Vorlage · 2016/097 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/097 befasst sich mit einem am 22. Februar 2016 eingereichten Bürgerbegehren. Gegenstand des Begehrens ist die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 24. September 2015, welcher die dauerhafte Bebauung der Grundstücke „Gedultersweg und Waldweg (Bolzplatz)“ für die Nutzung als Flüchtlingsunterkünfte vorsah.
Das Verfahren sieht zwei wesentliche Schritte vor. Im ersten Schritt muss der Rat die formelle und materielle Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen prüfen. Diese Prüfung beschränkt sich auf die Rechtsmäßigkeit und umfasst Kriterien wie die Antragsberechtigung, das Erreichen des erforderlichen Unterschriftsquorums von 8 Prozent der Wahlberechtigten, die Bestimmtheit der Fragestellung sowie die ordnungsgemäße Begründung und Benennung von Vertretern.
Im zweiten Schritt entscheidet der Rat darüber, ob er dem Begehren entspricht. Bei einer Annahme durch den Rat entfällt die Durchführung eines Bürgerentscheides. Sollte der Rat das Begehren jedoch ablehnen oder die Entscheidung nicht unverzüglich treffen, ist innerhalb einer gesetzlich festgeschriebenen Frist von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Prüfung der Zulässigkeit voraussichtlich bis zur Ratssitzung am 17. März 2016 abgeschlossen sein wird. Der Haupt- und Finanzausschuss soll die vorliegenden Informationen lediglich zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2016 · Rat
- 10.03.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Sachstandsbericht zur Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber in SprockhövelZur Vorlage · 2016/094 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/094 dient der Information über den aktuellen Stand der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Sprockhövel. Der Bürgermeister legt hierzu einen Sachstandsbericht vor, der im Rahmen der Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates zur Kenntnis gebracht werden soll.
Die Verwaltung sieht vor, über die Entwicklung der Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen sowie über die vorhandenen Unterbringungskapazitäten regelmäßig zu berichten. Dieser Bericht erfolgt nach derzeitigem Planungsstand in der Regel in mündlicher Form. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 10. März 2016 sowie des Rates am 17. März 2016 vorgesehen. Ein konkreter Beschluss über Maßnahmen oder finanzielle Mittel ist in diesem Dokument nicht enthalten; der Fokus liegt auf der förmlichen Kenntnisnahme des Berichts durch die zuständigen Gremien.
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Beratungsfolge
- 17.03.2016 · Rat
- 10.03.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Sachstandsberichte zu den Themen a) Zukunftskommission b) Solidarpakt ENZur Vorlage · 2016/104 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/104 regelt die künftige Berichterstattung zu zwei spezifischen Themenbereichen in den Gremien der Stadt Sprockhövel. Konkret geht es um Sachstandsberichte zur Zukunftskommission sowie zum Solidarpakt EN.
Gemäß dem vorliegenden Entwurf soll der Bürgermeister in jeder Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates aktuelle Informationen zu diesen beiden Themen vorlegen. Die Vorlage dient dazu, den aktuellen Stand der Entwicklungen in diesen Bereichen regelmäßig in die politischen Entscheidungsgremien zu kommunizieren. Über die inhaltliche Ausgestaltung der Berichte sind keine weiteren Details in der Vorlage enthalten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die entsprechenden Berichte in den Sitzungen zur Kenntnis genommen werden.
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Beratungsfolge
- 17.03.2016 · Rat
- 10.03.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4LEADER hier: Mitgliedschaft in dem Verein ENNEPE.ZUKUNFT.RUHRZur Vorlage · 2016/012 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/012 befasst sich mit der geplanten Mitgliedschaft der Stadt Sprockhövel im Verein ENNEPE.ZUKUNFT.RUHR. Die Städte Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Wetter und Sprockhövel hatten im Februar 2015 gemeinsam an der Bewerbung zur LEADER-Region ENNEPE.ZUKUNFT.RUHR teilgenommen. Nachdem das zuständige Ministerium die Bewerbung als LEADER-Region abgelehnt hat, verfolgt der Lenkungskreis weiterhin das Ziel, die Region als Nachrückerregion zu etablieren.
Die Gründung des Vereins ist eine Voraussetzung für die Anerkennung als LEADER-Region sowie für die Initiierung und Verteilung von Fördergeldern. Der Verein soll für die Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie zuständig sein. In diesem Zusammenhang wurden die regionale Entwicklungsstrategie überarbeitet und ein Satzungsentwurf erarbeitet.
Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Sprockhövel belaufen sich auf einen geschätzten jährlichen Beitrag von etwa 1.250 Euro. Die Berechnung des Mitgliedsbeitrags erfolgt auf Basis der Einwohnerzahl der Stadt mit einem Satz von 0,05 Euro pro Einwohner. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung zur Mitgliedschaft unter dem Vorbehalt, dass auch die übrigen beteiligten Kommunen der Mitgliedschaft im Verein zustimmen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, den Beschluss entsprechend zu fassen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2016 · Rat
- 10.03.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 25.01.2016 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 5Funktion des Beigeordneten nach § 13 der Hauptsatzung der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2016/031 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/031 befasst sich mit der Funktion des Beigeordneten gemäß § 13 der Hauptsatzung der Stadt Sprockhövel. Gegenstand der Vorlage ist die Beratung zu einem Thema, für das die SPD-Fraktion am 24. Januar 2016 sowie die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen am 4. Februar 2016 jeweils einen Antrag gestellt haben.
Die Vorlage war zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgesehen, wobei die Sitzungen für den 10. März 2016 und den 17. März 2016 angesetzt waren. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in dem Dokument nicht enthalten. Aus den Angaben zur Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Vorlage erwartet werden. Die entsprechenden Felder für geschätzte Kosten oder Einnahmen wurden nicht ausgefüllt. Die detaillierten Erläuterungen zu den Anträgen der Fraktionen sind in den der Vorlage beigefügten Anlagen enthalten.
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Beratungsfolge
- 17.03.2016 · Rat
- 10.03.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen SituationZur Vorlage · 2016/096 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/096 dient der Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt Sprockhövel. Der Inhalt der Vorlage basiert auf den Vorgaben des Erlasses „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen. Dieser Erlass schreibt vor, dass der Rat bei einer drohenden oder bestehenden Überschuldung der Kommune in jeder Sitzung über den aktuellen Stand der Haushaltslage informiert werden muss.
Der Kämmerer führt diese regelmäßige Berichterstattung bereits seit dem Jahr 2010 durch und setzt diese Information in den kommenden Sitzungen fort. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 10. März 2016 sowie für die Sitzung des Rates am 17. März 2016 vorgesehen. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Rat den Bericht über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation lediglich zur Kenntnis nimmt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von Kosten oder Einnahmen entstehen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2016 · Rat
- 10.03.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen /Auszahlungen aus 2015Zur Vorlage · 2016/041 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/041 befasst sich mit der Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen aus dem Haushaltsjahr 2015. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, die vom Kämmerer bewilligten Mehraufwendungen förmlich zur Kenntnis zu nehmen.
Die aufgeführten Kosten belaufen sich auf insgesamt 119.503,86 Euro und umfassen verschiedene Sachbereiche der kommunalen Verwaltung. Im Bereich der Brandbekämpfung wurden Ausgaben für die Ausstattung der Feuerwehr sowie für die Löschgruppe Hiddinghausen verzeichnet. Im Bereich der Infrastruktur und des Kanalbaus sind Mehraufwendungen durch Felsvorkommen bei der Mischwasserkanal-Baumaßnahme in der Schultenbuschstraße sowie Kosten für die Baustellenabsicherung und den Bodenaustausch aufgeführt. Zudem wurden Kosten für die Beseitigung von Löschwasserschäden am Hochwasserrückhaltebecken Stefansbecke dokumentiert.
Weitere Ausgaben betreffen die Jugendhilfe, insbesondere familienersetzende Maßnahmen, sowie die Ausstattung des Jugendzentrums Niedersprockhövel durch den Erwerb eines Billardtisches. Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wurden erhöhte Kosten für externe Stellenausschreibungen sowie für die Internetpräsenz erfasst. Zudem wurden Aufwendungen für die Durchführung von Landesprojekten in den Büchereien Haßlinghausen und Niedersprockhövel sowie Kosten für IT-Lizenzen im Bereich der Telekommunikation aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 17.03.2016 · Rat
- 10.03.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Haushaltssanierungscontrolling hier: Abschlussbericht für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015Zur Vorlage · 2016/057 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/057 zum Thema Haushaltssanierungscontrolling enthält den Abschlussbericht für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015. Der Bericht wurde dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Dem Bericht zufolge wurde die Zielvorgabe in Höhe von 5.268.345 Euro erreicht. Es wird ein Überschuss von 444.590 Euro ausgewiesen, was einer Verbesserung von 308.579 Euro gegenüber dem vorangegangenen Bericht entspricht. Als wesentliche Faktoren für dieses Ergebnis werden die Entwicklung der Personalaufwendungen sowie die anhaltende Niedrigzinsphase angeführt, welche die Abweichungen bei anderen Maßnahmen ausgleichen konnten.
Hinsichtlich der einzelnen Maßnahmen werden unterschiedliche Zielerreichungsgrade dokumentiert. Bei der Maßnahme zur Preiserhöhung in der Kantine wurde ein Ergebnis von 85 Prozent der Zielvorgabe erzielt. Im Bereich der Maßnahmen mit einer Zielerreichung unter 70 Prozent wird die Beschränkung auf dringliche und unabweisbare Auszahlungen mit einem Ergebnis von 64,87 Prozent sowie der Kostenersatz der Feuerwehr mit 69,17 Prozent ausgewiesen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die betroffenen Maßnahmen bereits in früheren Berichten thematisiert wurden und die Zielvorgaben im Haushaltssanierungsplan 2016 entsprechend angepasst wurden.
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Beratungsfolge
- 17.03.2016 · Rat
- 10.03.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 18.01.2016 gemäß § 60 GO NRWZur Vorlage · 2016/042 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 17. März 2016 steht die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Beratung an. Die Vorlage mit der Nummer 2016/042 bezieht sich auf eine Entscheidung, die bereits am 18. Januar 2016 gemäß § 60 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) getroffen wurde.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung förmlich zu genehmigen und dabei das unabweisbare Bedürfnis für die vorzeitige Entscheidung anzuerkennen. Mit der Genehmigung der Vorlage sind voraussichtlich haushaltsmäßige Auswirkungen verbunden. Die geschätzten jährlichen Folgekosten belaufen sich auf einen Betrag von 108.926,01 Euro.
Die Vorlage enthält zudem die Information, dass ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich nach Abschluss des Auftrages vorzulegen ist. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten in Personalkosten oder Sachkosten ist in diesem Dokument nicht separat ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2016 · Rat
- 10Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 20.01.2016 gemß § 60 GO NRWZur Vorlage · 2016/043 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 17. März 2016 wurde die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung behandelt. Bei der Vorlage 2016/043 handelt es sich um eine Beschlussvorlage, die die nachträgliche Bestätigung einer Entscheidung vom 20. Januar 2016 gemäß § 60 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zum Gegenstand hat.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen und dabei das unabweisbare Bedürfnis für das entsprechende Vorgehen anzuerkennen. Mit der Umsetzung der Entscheidung sind voraussichtlich jährliche Folgenkosten in Höhe von 31.867,18 Euro verbunden. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entscheidung haushaltsmäßige Auswirkungen hat, wobei die Kosten im Bereich der Personalkosten anzusiedeln sind. Ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich ist nach Abschluss des Auftrages vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2016 · Rat
- 11Etablierung eines regelmäßigen Berichtswesens über die Durchführung von Beschlüssen und Klageverfahren hier: Antrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 2016/091 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/091 befasst sich mit der Etablierung eines regelmäßigen Berichtswesens in der Stadt Sprockhövel. Gegenstand der Vorlage ist ein Antrag der SPD-Fraktion vom 20. Januar 2016, der eine systematische Information über die Durchführung von Beschlüssen sowie über laufende Klageverfahren vorsieht.
Der Vorschlag sieht vor, dass dem Rat oder den zuständigen Ausschüssen durch den zuständigen Fachbereich Sachstandsberichte vorgelegt werden. Die Vorlage regelt dabei die Struktur der Berichterstattung, wobei die Entscheidung über die Intervalle – ob vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder nach Abschluss eines Auftrages – im Fokus steht.
Nach den Angaben in der Vorlage sind mit der Einführung dieses Berichtswesens keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Es werden weder zusätzliche Personalkosten noch Sachkosten veranschlagt. Die Beratung der Vorlage war für den Haupt- und Finanzausschuss am 10. März 2016 sowie für den Rat am 17. März 2016 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 17.03.2016 · Rat
- 10.03.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12Nutzung des elektronischen RatsinformationssystemsZur Vorlage · 2016/110 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 17. März 2016 wurde über die Nutzung des elektronischen Ratsinformationssystems und die Umsetzung eines papierlosen Rates beraten. Hintergrund der Vorlage war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Verwaltung legte verschiedene Optionen für die Bereitstellung von Sitzungsunterlagen dar. Ein vollständiger Verzicht auf die papiergebundene Post für alle Gremienmitglieder, einschließlich sachkundiger Bürger und Vertreter freier Träger, ist derzeit nicht durchgehend umsetzbar, da bei einigen Mitgliedern die Internetverfügbarkeit ungeklärt ist. Ein Modell zur Anschaffung von Tablets für alle Ratsmitglieder wurde aufgrund der hohen einmaligen Kosten von etwa 12.000 Euro sowie der Unmöglichkeit einer gleichmäßigen Behandlung aller Mitglieder, bei denen bereits ein Verzicht auf Post vorliegt, von der Verwaltung nicht empfohlen. Auch ein Leasing-Modell wurde aufgrund der damit verbundenen laufenden Kosten und der Kopplung an Softwarelösungen abgelehnt.
Der vorliegende Beschluss sieht vor, die papiergebundene Zusendung der Unterlagen an die Ratsmitglieder einzustellen. Stattdessen wird eine jährliche Pauschale in Höhe von 100,00 Euro an alle Ratsmitglieder gezahlt. Diese Pauschale dient der Deckung von Druckkosten oder der privaten Finanzierung von Endgeräten wie Tablets. Die Kosten sind auf die Dauer der laufenden Legislaturperiode begrenzt. Alternativ wurde die Fortführung der bisherigen Praxis auf freiwilliger Basis als Option aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 17.03.2016 · Rat
- 13Verankerung des Seniorenbeirates der Stadt Sprockhövel in der Zuständigkeitsordnung des Rates/Beratung einer Satzung für den SeniorenbeiratZur Vorlage · 2016/063 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/063 befasst sich mit der institutionellen Verankerung des Seniorenbeirates der Stadt Sprockhövel. Gegenstand der Vorlage ist der Antrag des Seniorenbeirates, das Gremium in der Zuständigkeitsordnung des Rates sowie in der Hauptsatzung der Stadt festzuschreiben. Parallel dazu wird die Verabschiedung einer Satzung für den Seniorenbeirat vorgeschlagen, deren Entwurf auf Empfehlungen der Landesseniorenvertretung für kommunale Seniorenbeiräte basiert.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie befürwortet die vorgeschlagene Verankerung in der Zuständigkeitsordnung. Zudem empfiehlt das Gremium dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Vorlage sieht vor, dass die entsprechenden Gremien über die Anträge in den Sitzungen im März 2016 entscheiden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine unmittelbaren Kosten oder haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Maßnahme vorgesehen. Eine Stellungnahme des Hauptamtes bzw. des Sachgebiets Verwaltungsdienste lag zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht vor; eine etwaige Nachreichung von Anpassungen war bis zur Sitzung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2016 · Rat
- 10.03.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 02.03.2016 · Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie
- 14Raumbedarf an der Mathilde-Anneke-SchuleZur Vorlage · 2016/083 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/083 befasst sich mit dem Raumbedarf an der Mathilde-Anneke-Schule. Hintergrund der Vorlage ist eine veränderte Schulsituation, die durch die Schließung einer Hauptschule in Witten sowie die Suche nach Plätzen für abgeschulte Realschüler in benachbarten Schulen bedingt ist. Es wird mit einem Zuzug von Schülerinnen und Schülern zur Mathilde-Anneke-Schule gerechnet.
An der Schule besteht bereits ein Bedarf für eine 7. Klasse sowie die Bildung einer weiteren Seiteneinsteigerklasse im laufenden Schuljahr. Aufgrund der Schülerzahlen in den Jahrgangsstufen 5 und 6 ist ab dem Schuljahr 2016/17 eine Teilung einer Klasse notwendig, wodurch zwei zusätzliche Klassenräume benötigt werden. Aktuell stehen der Schule 12 Klassenräume zur Verfügung, die vollständig belegt sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule den erhöhten Raumbedarf anerkennt. Um die notwendigen Kapazitäten zu schaffen, wird die Verlagerung des Archivs der Stadt Sprockhövel aus den Schulräumlichkeiten empfohlen. Durch diesen Schritt sollen ab dem Schuljahr 2016/17 insgesamt drei Klassenräume der Mathilde-Anneke-Schule zur Verfügung gestellt werden. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass bei einem weiteren Anstieg der Schülerzahlen perspektivisch ein weiterer Bedarf an Unterrichtsräumen entstehen kann.
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Beratungsfolge
- 17.03.2016 · Rat
- 10.03.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 09.03.2016 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 15Einrichtung einer 3. OGS Gruppe an der Gemeinschaftsgrundschule Haßlinghausen ab dem Schuljahr 2016/2017Zur Vorlage · 2016/072 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/072 sieht die Einrichtung einer dritten Gruppe im Offenen Ganztag (OGS) an der Gemeinschaftsgrundschule Haßlinghausen ab dem Schuljahr 2016/2017 vor. Hintergrund der Maßnahme ist ein gestiegener Bedarf an Betreuungsplätzen. Während die Teilnehmerzahl in den Vorjahren stabil bei etwa 50 Kindern lag, stieg die Zahl im aktuellen Schuljahr auf 66 Kinder an, wobei für das kommende Schuljahr rund 80 Anmeldungen vorliegen.
Die Kosten für die zusätzliche Gruppe belaufen sich im Jahr 2016 auf geschätzte 24.000 Euro, während ab 2017 mit 48.000 Euro zu rechnen ist. Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Mehrausgaben überwiegend durch Landesmittel und Elternbeiträge gedeckt werden. Der verbleibende Eigenanteil der Stadt liegt nach aktuellen Berechnungen unter dem gesetzlich zulässigen Höchstwert.
Hinsichtlich der räumlichen Kapazitäten kann für das Schuljahr 2016/2017 ein zusätzlicher Raum im Schulgebäude genutzt werden, der jedoch ab dem Schuljahr 2017/2018 wieder als Klassenraum benötigt wird. Für eine dauerhafte Fortführung der dritten Gruppe ist eine bauliche Aufstockung des Gebäudes über der Mensa vorgesehen. Die notwendige Ausstattung wird für das Jahr 2017 über entsprechende Mittelanmeldungen sichergestellt, während für den Übergang Möbel der Schule leihweise zur Verfügung gestellt werden. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule wurde um Zustimmung zur Einrichtung der Gruppe gebeten, während der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat zur Bereitstellung der Mittel angehalten wurden.
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Beratungsfolge
- 17.03.2016 · Rat
- 10.03.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 09.03.2016 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 16Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2017 / 18Zur Vorlage · 2016/092 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung hat eine Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2017/18 vorgelegt. Die Planung basiert auf dem jährlichen Rhythmus der Jugendhilfeplanung im Fachbereich Jugend und Soziales und wurde aufgrund der Zunahme von Zuzügen von Flüchtlingsfamilien außerplanmäßig aktualisiert. Ziel der Planung ist die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 0,4 bis 6 Jahren.
Nach aktuellem Stand konnte der Betreuungsanspruch für ein- bis sechsjährige Kinder erfüllt werden, wobei die Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren bei 43,7 % liegt. Für den Bereich der über dreijährigen Kinder besteht mit dem derzeitigen Platzbestand die Möglichkeit, sämtliche Bedarfe zu decken, wobei im Wohnbereich 2 ein geringfügiger Platzüberhang verzeichnet wird.
Die Verwaltung prognostiziert für das laufende Jahr eine Zuweisung von etwa 870 Flüchtlingen, darunter voraussichtlich 43 Kinder im Alter von drei bis fünf Jahren. Für die kommenden anderthalb Jahre wird ein zusätzlicher Bedarf von zwei bis drei Gruppen der Gruppenform I oder III prognostiziert. Zur Deckung dieses Bedarfs werden Möglichkeiten zur Umsetzung geprüft. Ein Ausbau an Plätzen in der städtischen Natur-Kita Schee ist bereits beschlossen. Die Verwaltung prüft zudem die Nutzung von Bundesfördermitteln sowie von Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen für sogenannte Brückenprojekte, um zusätzliche Betreuungsangebote außerhalb regulärer Kitas zu realisieren.
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- 17.03.2016 · Rat
- 10.03.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 09.03.2016 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 17Verlagerung des StadtarchivsZur Vorlage · 2016/056 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/056 befasst sich mit der Prüfung einer möglichen Verlagerung des Stadtarchivs. Hintergrund der Untersuchung ist die Entwicklung der Flüchtlingszahlen in Sprockhövel, welche mittelfristig zu einem Anstieg der Schülerzahlen an der Mathilde-Anneke-Schule führen wird.
Aufgrund dieses erwarteten Raumbedarfs prüft die Verwaltung derzeit verschiedene Optionen, um das Stadtarchiv aus den Räumlichkeiten der Mathilde-Anneke-Schule in andere Standorte auszulagern. Die Untersuchung umfasst dabei sowohl die Nutzung eigener städtischer Räumlichkeiten als auch interkommunale Lösungsansätze.
Die entsprechenden Planungserwartungen werden in einer separaten Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule thematisiert. Da die Prüfung der verschiedenen Varianten zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht abgeschlossen war, sieht das Dokument vor, die Ergebnisse der Untersuchung sowie einen etwaigen Beschlussvorschlag nach Abschluss der Prüfung nachzureichen. Die Vorlage war für die Beratung in den Gremien des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit, des Betriebsausschusses, des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2016 · Rat
- 10.03.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 07.03.2016 · Betriebsausschuss
- 29.02.2016 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
- 18Konzessionsverträge Strom, Gas und Wasser hier: Einrichtung eines EnergiebeiratesZur Vorlage · 2016/062 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/062 sieht die Einrichtung eines Energiebeirates in der Stadt Sprockhövel vor. Grundlage hierfür sind die im Vorjahr mit der AVU abgeschlossenen Konzessionsverträge für Strom, Gas und Wasser. Insbesondere der Konzessionsvertrag für Strom sieht vor, dass auf Wunsch der Stadt ein örtlicher Energiebeirat gebildet werden kann.
Der Energiebeirat soll mindestens zweimal jährlich tagen. Die Aufgaben des Gremiums umfassen die Beratung zu wesentlichen netzbezogenen Fragen der Energieversorgung. Dazu gehören unter anderem Versorgungsmaßnahmen mit Auswirkungen auf den Natur-, Landschafts- und Umweltschutz, die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen sowie die Möglichkeiten zum Anschluss regenerativer Energien. Zudem sollen städtebauliche Planungen im Hinblick auf Versorgungsfragen, Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung sowie wichtige Infrastrukturentscheidungen, etwa bei der Erschließung von Bau- und Gewerbegebieten, beraten werden. Der Beirat dient zudem dem Austausch über infrastrukturelle Netzdienstleistungen des Konzessionsnehmers. Analog dazu sieht der Vertrag für Wasser die Information und Abstimmung über Baumaßnahmen und Netzplanungen vor.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Energiebeirat einzurichten. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung soll die Besetzung des Beirates vornehmen. Die Verwaltung soll dem Rat nach Abschluss des Auftrages einen Bericht vorlegen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2016 · Rat
- 10.03.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 19Neubesetzung von AusschusssitzenZur Vorlage · 2016/103 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/103 der Stadt Sprockhövel behandelt die Neubesetzung von Sitzen in verschiedenen Ausschüssen und Gremien. Anlass für die personellen Veränderungen ist die Niederlegung der Mitwirkung eines sachkundigen Einwohners in mehreren Gremien zum 31. Dezember 2015.
Im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sind zwei Neubenennungen vorgesehen. Eine sachkundige Einwohnerin soll die Position des ausgeschiedenen Mitglieds übernehmen. Zudem wird vorgeschlagen, eine neue sachkundige Einwohnerin für den Stadtmarketing und Verkehrsverein Sprockhövel e. V. zu benennen. Die vorgeschlagene Person soll zudem die Nachfolge im Betriebsausschuss sowie im Seniorenbeirat antreten.
Für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung sieht die Vorlage einen Wechsel in der Besetzung vor. Im Behindertenberat wird auf Wunsch einer Fraktion eine Umbesetzung vorgenommen, bei der ein Ratsmitglied die bisherige sachkundige Einwohnerin ersetzt.
Die vorliegende Vorlage wurde so konzipiert, dass die genannten Umbesetzungen im Rat als ein zusammenhängender Block beschlossen werden können, ohne die einzelnen Ausschüsse vorab erneut zu beteiligen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2016 · Rat
- 20Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2016/102 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/102 dient als Grundlage für die Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 17. März 2016. Gegenstand der Vorlage ist der Tagesordnungspunkt zur Behandlung der Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der vorliegende Text enthält einen Beschlussvorschlag, der vorsieht, die Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen. Als alternative Option wird aufgeführt, dass keine Mitteilungen vorliegen. Informationen zu den inhaltlichen Details der Mitteilungen oder zu spezifischen Sachverhalten sind der Vorlage nicht zu entnehmen, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind keine Kosten oder Einnahmen ausgewiesen. Eine Federführung für die Vorlage ist nicht angegeben. Die Vorlage dient der formalen Abwicklung des Berichtswesens innerhalb der Sitzungsordnung des Rates.
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Beratungsfolge
- 17.03.2016 · Rat
- 21Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2016/101 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/101 dient als Grundlage für die Beratung im Rat der Stadt Sprockhövel während der 21. Sitzung am 17. März 2016. Gegenstand der Vorlage ist die Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der vorliegende Text sieht zwei alternative Beschlussmöglichkeiten vor. Er ermöglicht entweder die Beantwortung der eingegangenen Anfragen oder hält fest, dass keine Anfragen vorlagen. Informationen zu den inhaltlichen Details der Anfragen sind der Vorlage nicht zu entnehmen, da auf entsprechende Anlagen verwiesen wird.
Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise ist im Dokument kein spezifischer Zeitraum für die Vorlage von Sachstandsberichten durch den zuständigen Fachbereich festgelegt. Angaben zu haushaltsmäßigen Auswirkungen, wie etwa Personalkosten oder Sachkosten, sind in der Vorlage nicht ausgefüllt. Ebenso fehlen Angaben zur Rechtsgrundlage oder zu freiwilligen Leistungen. Die Vorlage dient priman der strukturellen Vorbereitung des Tagesordnungspunktes für die parlamentarische Beratung.
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- 17.03.2016 · Rat
- 22FragestundeZur Vorlage · 2016/100 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/100 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Durchführung der Fragestunde im Rat und seinen Ausschüssen. Grundlage für die Regelung ist der im Jahr 2009 verabschiedete Paragraph 20 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Sprockhövel und seine Ausschüsse.
Gemäß dieser Regelung ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung vorgesehen, wobei der Rat über Ausnahmen entscheiden kann. Die Fragestunde findet in der Regel im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, wobei der Rat die Dauer der Fragestunde festlegt und die zeitliche Einordnung zwischen den Tagesordnungspunkten selbst bestimmen kann. Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Die Geschäftsordnung begrenzt die Anzahl der Fragen pro Fragesteller auf höchstens zwei Fragen sowie eine jeweils zugehörige Zusatzfrage. Bei gleichzeitigen Meldungen mehrerer Personen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Sollte eine sofortige Beantwortung nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Antwort verwiesen werden. Eine anschließende Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt.
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Beratungsfolge
- 17.03.2016 · Rat
- –Öffentlicher Teil
- 28Bürgerbegehren gemäß § 26 GO vom 22.02.2016 gegen die dauerhafte Bebauung der Grundstücke "Gedulderweg und Waldweg (Bolzplatz)" für Flüchtlingsunterkünfte hier: Entscheidung über die Zulässigkeit und inhaltliche BefassungZur Vorlage · 2016/118 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2016/118 befasst sich der Rat mit dem am 22. Februar 2016 eingereichten Bürgerbegehren gegen die dauerhafte Bebauung der Grundstücke am Gedulderweg und Waldweg für Flüchtlingsunterkünfte. Das Begehren zielt auf die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 24. August 2015 ab. Das erforderliche Unterschriftsquorum von 8 Prozent der wahlberechtigten Bürger, was 1.742 Stimmen entspricht, wurde mit 2.532 gültigen Unterschriften erreicht.
Die Verwaltung bewertet die Fragestellung des Bürgerbegehrens als hinreichend eindeutig und verständlich. Auch die Begründung sowie die Benennung der Vertretungsberechtigten werden als ausreichend erachtet. Hinsichtlich der Fristen wird festgestellt, dass das Begehren rechtzeitig eingereicht wurde, da die Frist durch die Mitteilung über das angestrebte Bürgerbegehren im Oktober 2015 gehemmt wurde. Da das Anliegen keine ausgeschlossenen Angelegenheiten der Bauleitplanung nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen berührt, wird das Bürgerbegehren als zulässig eingestuft.
Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt vor, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen. Der Rat soll dem Begehren nicht entsprechen und entweder einen Termin für einen Bürgerentscheid festlegen oder sich dem Bürgerbegehren anschließen. Die geschätzten Kosten für das Verfahren belaufen sich auf 35.000 Euro. Die Frist für einen etwaigen Bürgerentscheid endet am 17. Juni 2016.
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Beratungsfolge
- 17.03.2016 · Rat
- 17.03.2016 · Haupt- und Finanzausschuss