Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 20.01.2016 gemß § 60 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 17. März 2016 wurde die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung behandelt. Bei der Vorlage 2016/043 handelt es sich um eine Beschlussvorlage, die die nachträgliche Bestätigung einer Entscheidung vom 20. Januar 2016 gemäß § 60 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zum Gegenstand hat.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die beigefügte Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen und dabei das unabweisbare Bedürfnis für das entsprechende Vorgehen anzuerkennen. Mit der Umsetzung der Entscheidung sind voraussichtlich jährliche Folgenkosten in Höhe von 31.867,18 Euro verbunden. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entscheidung haushaltsmäßige Auswirkungen hat, wobei die Kosten im Bereich der Personalkosten anzusiedeln sind. Ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich ist nach Abschluss des Auftrages vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2016kein Ergebnis hinterlegt
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