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Beschlussvorlage

Fragestunde

2016/100

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2016/100 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Durchführung der Fragestunde im Rat und seinen Ausschüssen. Grundlage für die Regelung ist der im Jahr 2009 verabschiedete Paragraph 20 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Sprockhövel und seine Ausschüsse.

Gemäß dieser Regelung ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung vorgesehen, wobei der Rat über Ausnahmen entscheiden kann. Die Fragestunde findet in der Regel im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, wobei der Rat die Dauer der Fragestunde festlegt und die zeitliche Einordnung zwischen den Tagesordnungspunkten selbst bestimmen kann. Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.

Die Geschäftsordnung begrenzt die Anzahl der Fragen pro Fragesteller auf höchstens zwei Fragen sowie eine jeweils zugehörige Zusatzfrage. Bei gleichzeitigen Meldungen mehrerer Personen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Sollte eine sofortige Beantwortung nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Antwort verwiesen werden. Eine anschließende Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 178 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 17.03.2016
    kein Ergebnis hinterlegt

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