Sparkassenangelegenheiten, hier: Entlastung der Organe der Stadtsparkasse
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel vom 6. Juli 2017 wurde die Entlastung der Organe der Stadtsparkasse behandelt. Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/232 basierte auf dem vorliegenden Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 sowie dem dazugehörigen Lagebericht.
Der vorliegende Bericht wurde durch die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe in Münster mit einem Bestätigungsvermerk versehen. Auf dieser Grundlage wurde der Beschluss gefasst, den Verwaltungsrat und den Vorstand der Sparkasse für das vergangene Geschäftsjahr 2016 zu entlasten. Die rechtliche Grundlage für diesen Beschluss des Rates bildet der Paragraph 8 Absatz 2 Buchstabe f des Sparkassengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen.
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Beratungsfolge
- 06.07.2017kein Ergebnis hinterlegt
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