Sparkassenangelegenheiten, hier: Verwendung des Jahresüberschusses 2016
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2017/233 wird die Verwendung des Jahresüberschusses der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2016 behandelt. Der Bilanzgewinn beläuft sich in diesem Zeitraum auf 600.237,48 EUR.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen obliegt die Entscheidung über die Verwendung des Jahresüberschusses der Vertretung des Gewährträgers, nachdem zuvor der Verwaltungsrat angehört wurde. Der Verwaltungsrat hat bereits am 29. Mai 2017 über die Verwendung des Bilanzgewinns beraten und schlägt dem Rat vor, den Betrag von 600.237,48 EUR der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Als Begründung für diesen Vorschlag wird die bestehende Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB angeführt. Der Rat wird im Rahmen der Sitzung am 6. Juli 2017 über diesen Beschlussvorschlag entscheiden.
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Beratungsfolge
- 06.07.2017kein Ergebnis hinterlegt
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