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Beschlussvorlage

Antrag auf Ausnahme von der Baumschutzsatzung für eine Birke auf dem Grundstück der Grundschule Haßlinghausen (Geschwister-Scholl-Straße 6-8)

2017/068

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/068 behandelt den Antrag auf eine Ausnahme von der Baumschutzsatzung für eine Birke auf dem Gelände der Grundschule Haßlinghausen. Der Antrag wurde mit der zunehmenden Verschattung einer auf dem Schuldach installierten Solaranlage begründet, da der Baum südlich der Anlage steht und über diese hinausragt.

Eine am 5. Januar 2017 durchgeführte Begutachtung ergab, dass der Baum trotz leichter Schädigungen an den oberflächennahen Wurzeln sowie kleinerer Einfaulungen im Stammbereich vital erscheint. Die Verwaltung führt aus, dass eine Einschränkung der Nutzung einer Solaranlage nach geltender Rechtsprechung keinen Ausnahmetatbestand darstellt, der eine Fällung rechtfertigen würde. Eine Reduzierung der Baumkrone um maximal 20 Prozent wäre zwar möglich, würde jedoch regelmäßige Schnittmaßnahmen und damit verbundene Folgekosten verursachen.

Als Gegenleistung für die Fällung bietet die Antragstellerin die Ersatzpflanzung von zwei Bäumen auf dem Gelände der Grundschule nördlich des Schulgebäudes an. Die Verwaltung befürwortet die Genehmigung des Fällantrages unter der Voraussetzung, dass die angebotene Ersatzpflanzung durchgeführt wird. Damit soll der Nutzung der Solaranlage als erneuerbare Energiequelle Rechnung getragen werden. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung soll die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen und die Fällung des Baumes beschließen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 187 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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