Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Vorstellung der Ampelschaltung L58 (Zufahrt Lebensmittelmärkte und Kreuzung Gevelsberger StraßeZur Vorlage · 2017/038 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 16. März 2017 wurde die Vorstellung der neuen Ampelschaltung an der L58 zum Gegenstand der Beratung. Die Vorlage mit der Nummer 2017/038 befasst sich mit der Ampelsteuerung an der Zufahrt zu den Lebensmittelmärkten sowie der Kreuzung Gevelsberger Straße.
Im Rahmen der Sitzung präsentierte das mit der Umplanung beauftragte Ingenieurbüro die neue Ampelplanung. Diese Planung basiert auf den Ergebnissen, die im Rahmen der Abstimmung mit dem Arbeitskreis Mittelstraße erarbeitet wurden. Die inhaltliche Grundlage für diesen Vorgang bildet eine vorangegangene Sitzung des Ausschusses vom 9. Mai 2016.
Der Beschlussvorschlag sah vor, dass der Ausschuss die vorgestellten Informationen zur Ampelsteuerung zur Kenntnis nimmt. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Maßnahme liegen in der vorliegenden Beschlussvorlage keine konkreten Angaben zu Personalkosten oder Sachkosten vor.
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Beratungsfolge
- 16.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 2Anlegung eines Kreisverkehrsplatzes im Bereich BeermannshausZur Vorlage · 2017/076 · Beschlussvorlage
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Im Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung wurde die Planung zur Anlegung eines Kreisverkehrsplatzes im Bereich Beermannshaus behandelt. Der Ausschuss nahm die vorliegende Planung zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, das Vorhaben beim Landesbetrieb Straßenbau weiter voranzutreiben.
Das Projekt umfasst die Umgestaltung des Knotenpunktes Beermannshaus/Wittener Straße/Silscheder Straße. Ziel der Maßnahme ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie eine Verbesserung des Verkehrsflusses, insbesondere für Verkehrsteilnehmer aus der Silscheder Straße. Die Planung sieht vor, dass die Geschwindigkeit der durchfahrenden Fahrzeuge reduziert wird und die Anzahl der Konfliktpunkte im Straßenverkehr sinkt. Zudem sind an allen Knotenpunktarmen barrierefreie Fahrbahnteiler mit Überquerungsmöglichkeiten für Fußgänger vorgesehen.
Der Landesbetrieb Straßenbau hat eine rechtsverbindliche Zusage zur Übernahme der Kosten für die Planung sowie für den Bau des Kreisverkehrsplatzes gegeben, sofern die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. Die Stadt Sprockhövel übernimmt die Betreuung der Planung, der Ausschreibung und der Bauausführung. Die geschätzten Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf netto circa 515.000 Euro. Der Anteil der Stadt Sprockhövel für die Umgestaltung der Randbereiche und der Fußgängerüberwege wird auf etwa 130.000 Euro geschätzt. Ein entsprechendes Fachbüro wurde bereits mit der Erstellung der Planung beauftragt.
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Beratungsfolge
- 16.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 3Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Stadt Sprockhövel bei Einsätzen der Freiwilligen FeuerwehrZur Vorlage · 2017/014 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/014 der Stadt Sprockhövel sieht die Verabschiedung einer neuen Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr vor. Hintergrund der Neufassung ist die Änderung der Rechtslage durch das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), welches zum 1. Januar 2016 das bisherige Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) ersetzt hat.
Die Neufassung der Satzung orientiert sich an einer Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen sowie des Verbandes der Feuerwehr (VdF). Während Einsätze im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben der Gemeinden und Kreisen grundsätzlich unentgeltlich erfolgen, sieht die Satzung die Erhebung von Gebühren auf Grundlage eines spezifischen Tarifs vor. Die Anpassung der Gebührensätze basiert auf einer Auswertung der Kosten der Freiwilligen Feuerwehr aus den vergangenen fünf Jahren.
Die Vorlage sieht einen mehrstufigen Beschlussgang vor. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung soll der Satzung zustimmen und dem Haupt- und Finanzausschuss eine entsprechende Entscheidung empfehlen. Dieser wiederum soll dem Rat die Beschlussfassung empfehlen. Die finale Entscheidung über die Satzung obliegt dem Rat. Die Verwaltung gibt an, dass durch die Neufassung keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten sind.
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Beratungsfolge
- 06.04.2017 · Rat
- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 4Satzung über die Erhebung von Gebühren bei der Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Sprockhövel für die Durchführung der BrandverhütungsschauZur Vorlage · 2017/016 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/016 befasst sich mit der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren bei der Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Sprockhövel für die Durchführung der Brandverhütungsschau. Hintergrund der Neufassung ist die Änderung der Rechtsgrundlage durch das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), welches das bisherige Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) zum 1. Januar 2016 ersetzt hat.
Der Entwurf der neuen Satzung orientiert sich an einer Mustersatzung, die gemeinsam vom Städte- und Gemeindebund NRW sowie dem Verband der Feuerwehr (VdF) entwickelt wurde. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der kommunalen Regelungen an die neue gesetzliche Lage.
Die Vorlage sieht einen mehrstufigen Beschlussgang vor. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung soll der Satzung zustimmen und die Weiterleitung an den Haupt- und Finanzausschuss empfehlen. Dieser wiederum soll dem Rat die Beschlussfassung empfehlen. Der Rat der Stadt Sprockhövel ist als abschließendes Gremium für den Beschluss der Satzung in der vorgelegten Form zuständig.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen wird mit jährlichen Personalkosten in Höhe von etwa 300 Euro gerechnet.
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Beratungsfolge
- 06.04.2017 · Rat
- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 5Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich Selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sprockhövel sowie über die Gewährung einer Zulage für private ArbeitgeberZur Vorlage · 2017/015 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/015 der Stadt Sprockhövel sieht die Neufassung einer Satzung vor, die den Ersatz des Verdienstausfalls für beruflich selbstständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr sowie die Gewährung einer Zulage für private Arbeitgeber regelt. Hintergrund der Neufassung ist die Änderung der Rechtsgrundlage durch das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), welches das bisherige Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung ab dem 1. Januar 2016 ersetzt hat.
Der Entwurf orientiert sich an einer gemeinsam vom Städte- und Gemeindebund NRW sowie dem Verband der Feuerwehr (VdF) erarbeiteten Mustersatzung. Im Zuge der Neufassung werden die bisherigen Werte angepasst: Der Regelstundensatz soll von 21,00 Euro auf 35,00 Euro und der Höchstbetrag von 41,00 Euro auf 67,00 Euro angehoben werden. Zudem ist vorgesehen, privaten Arbeitgebern gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine Zulage in Höhe von 20 Prozent auf die beantragten Lohnfortzahlungen zu gewähren.
Die Verwaltung geht von jährlichen Mehrkosten in Höhe von etwa 8.000,00 Euro aus. Die Vorlage sieht eine Abstimmung durch den Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie den Haupt- und Finanzausschuss vor, mit der Empfehlung, die Satzung im Rat zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 06.04.2017 · Rat
- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 6Änderung und Anpassung des Fahrzeugkonzeptes der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sprockhövel, hier: kurzfristige Neubeschaffung einer Drehleiter 23/12 (DLK)Zur Vorlage · 2017/074 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/074 sieht eine Änderung und Anpassung des Fahrzeugkonzeptes der Feuerwehr Sprockhövel vor. Im Zentrum der Vorlage steht die kurzfristige Neubeschaffung einer Drehleiter 23/12 (DLK 23/12) im Leasingverfahren.
Die Begründung für diese Maßnahme ergibt sich aus dem Zustand der am Standort Haßlinghausen stationierten Drehleiter 18/12. Das Fahrzeug weist ein Alter von 27 Jahren auf und ist durch technische Probleme sowie einen hohen Reparaturaufwand gekennzeichnet, was zeitweise zu einer Außerbetriebnahme führt. Durch die geplante Neubeschaffung soll die DLK 18/12 ersetzt werden. Hierzu soll die im Löschzug Niedersprockhövel vorhandene Drehleiter 23/12, die im Jahr 2007 beschafft wurde und sich in einem technisch einwandfreien Zustand befindet, nach Haßlinghausen verlegt werden.
Mit dieser Umstellung sollen die hohen Unterhaltungskosten für das alte Fahrzeug entfallen. Die Vorhaltung beider Drehleitern ermöglicht zudem die Erfüllung von Anforderungen bei Baugenehmigungen, wonach auf die bauliche Errichtung eines zweiten Rettungsweges verzichtet werden kann.
Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme für den Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung, den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat bestimmt. Ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich ist nach Abschluss des Auftrages vorzulegen.
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- 06.04.2017 · Rat
- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 7Antrag Bündnis 90/Die Grünen hier: Tempo 30 in OrtsdurchfahrtenZur Vorlage · 2017/065 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 16. März 2017 wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen in Ortsdurchfahrten behandelt. Hintergrund der Vorlage ist die Novellierung der Straßenverkehrsordnung, die erleichterte Voraussetzungen für Tempo-30-Zonen im Nahbereich von sozialen Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen schafft.
Die Verwaltung erläuterte hierzu, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf überörtlichen Straßen nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie etwa der Unvermeidbarkeit des Verkehrsflusses über die Hauptverkehrsachse und der Einsichtigkeit für Verkehrsteilnehmer, anzuordnen ist. Für eine Einrichtung in der Hauptstraße wurde nach Rücksprache mit der Polizei und der Einrichtung selbst von einer Geschwindigkeitsbeschränkung abgesehen, da der Zugang primär über einen rückwärtigen Parkplatz erfolgt und die Notwendigkeit für den Verkehrsteilnehmer nicht unmittelbar ersichtlich ist. Auch für eine Förderschule in Hiddinghausen wurde eine Anordnung an der Wittener Straße als nicht möglich bewertet, da der Zugang über eine andere Straße erfolgt.
Einzig für die Kindergarteneinrichtung in der Gevelsberger Straße wird eine Prüfung eingeleitet. Dabei wird gemeinsam mit den zuständigen Stellen, der Polizei und dem Straßenbaulastträger untersucht, ob eine Beschränkung auf 30 km/h in den Zeiträumen von Montag bis Freitag zwischen 6:30 Uhr und 16:30 Uhr umsetzbar ist. Der Ausschuss hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen und bittet um Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses in der nächsten Sitzung.
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- 16.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 8Bekanntgabe der eingegangenen und beschiedenen Anträge nach der BaumschutzsatzungZur Vorlage · 2017/071 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 16. März 2017 wurde die Bekanntgabe der eingegangenen und beschiedenen Anträge gemäß der Baumschutzsatzung behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung dient der Information des Ausschusses über die aktuellen Entscheidungen zu Fällungen und Rückschnitten im Stadtgebiet.
Die Liste der beschiedenen Anträge umfasst zahlreiche Standorte in Sprockhövel. Die Genehmigungen für die Fällung von Bäumen wurden in vielen Fällen mit Begründungen wie Bruchgefährdung, Krankheit der Bäume, Umsturzrisiken oder der Beeinträchtigung von Bausubstanz und Versorgungsleitungen erteilt. Auch die Vermeidung von Verschattung sowie die Sicherstellung der Verkehrssicherheit waren als Gründe für die Genehmigungen aufgeführt. In einigen Fällen, etwa in der Hattinger Straße oder am Ochsenkamp, wurden Genehmigungen mit der Verpflichtung zu Ersatzpflanzungen auf städtischem Gelände verknüpft.
Neben Fällungen wurden auch Anträge auf Rückschnitt von Bäumen bearbeitet. Während in der Gevelsberger Straße ein leichter Rückschnitt genehmigt wurde, wurden Anträge auf starken Rückschnitt, beispielsweise in der Quellenburgstraße oder in der Fänkenstraße, teilweise nicht genehmigt. Die Vorlage enthielt zudem Informationen über die Ablehnung von Fällanträgen, etwa im Bereich der Hattinger Straße aufgrund von Bauvorhaben. Die Verwaltung legte dem Ausschuss diese Übersicht zur Kenntnisnahme vor.
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- 16.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 9Antrag auf Ausnahme von der Baumschutzsatzung für eine Birke auf dem Grundstück der Grundschule Haßlinghausen (Geschwister-Scholl-Straße 6-8)Zur Vorlage · 2017/068 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/068 behandelt den Antrag auf eine Ausnahme von der Baumschutzsatzung für eine Birke auf dem Gelände der Grundschule Haßlinghausen. Der Antrag wurde mit der zunehmenden Verschattung einer auf dem Schuldach installierten Solaranlage begründet, da der Baum südlich der Anlage steht und über diese hinausragt.
Eine am 5. Januar 2017 durchgeführte Begutachtung ergab, dass der Baum trotz leichter Schädigungen an den oberflächennahen Wurzeln sowie kleinerer Einfaulungen im Stammbereich vital erscheint. Die Verwaltung führt aus, dass eine Einschränkung der Nutzung einer Solaranlage nach geltender Rechtsprechung keinen Ausnahmetatbestand darstellt, der eine Fällung rechtfertigen würde. Eine Reduzierung der Baumkrone um maximal 20 Prozent wäre zwar möglich, würde jedoch regelmäßige Schnittmaßnahmen und damit verbundene Folgekosten verursachen.
Als Gegenleistung für die Fällung bietet die Antragstellerin die Ersatzpflanzung von zwei Bäumen auf dem Gelände der Grundschule nördlich des Schulgebäudes an. Die Verwaltung befürwortet die Genehmigung des Fällantrages unter der Voraussetzung, dass die angebotene Ersatzpflanzung durchgeführt wird. Damit soll der Nutzung der Solaranlage als erneuerbare Energiequelle Rechnung getragen werden. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung soll die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen und die Fällung des Baumes beschließen.
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- 16.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 10Sachstandsbericht zur Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2017/075 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/075 dient als Sachstandsbericht zur Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für die Stadt Sprockhövel. Der Bericht wurde dem Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Im Rahmen des Projekts wurde im März 2016 ein Förderantrag auf Bundesmittel beim Projektträger Jülich (ptj) in Berlin gestellt, welcher im August 2016 bewilligt wurde. Die Verwaltung holte daraufhin Angebote verschiedener Ingenieurgesellschaften ein und beauftragte im November 2016 die Gertec GmbH Ingenieurgesellschaft mit der Erstellung des Konzepts. Ziel der Maßnahme ist es, ein umsetzbares Maßnahmenprogramm als Gesamtstrategie für den lokalen Klimaschutz zu entwickeln und bisherige Einzelaktivitäten mit Handlungsempfehlungen zu bündeln.
Derzeit werden durch das beauftragte Büro in Zusammenarbeit mit der Stadt ein Akteurskataster sowie eine stadtweite CO2-Bilanz erstellt. Diese Bilanzierung dient als Grundlage für die Identifizierung von Energieeinspar- und Effizienzpotenzialen sowie als Instrument für das spätere Monitoring. Die ersten Ergebnisse der Arbeiten sollen voraussichtlich in der nächsten Sitzung vorgestellt werden. Ergänzend dazu wurde im Februar 2017 eine Informationsseite zum Thema Klimaschutz auf der Internetseite der Stadt eingerichtet, die im weiteren Verlauf des Verfahrens aktualisiert werden soll.
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- 16.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 11Sachstandsbericht SG Sicherheit und OrdnungZur Vorlage · 2017/097 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 16. März 2017 wurde die Vorlage 2017/097 zur Beratung vorgelegt. Gegenstand der Sitzungsvorlage des Bürgermeisters war ein Sachstandsbericht aus dem Sachgebiet Sicherheit und Ordnung.
Der Bericht befasst sich konkret mit dem Ausbau des städtischen Ordnungsdienstes. Die Vorlage diente dazu, dem Ausschuss den aktuellen Stand der Entwicklungen in diesem Bereich darzustellen. Ein Beschlussvorschlag sah vor, dass der Ausschuss den vorliegenden Sachstandsbericht lediglich zur Kenntnis nimmt. Weitere haushaltsmäßige Auswirkungen oder spezifische Kostenangaben wurden in der vorliegenden Beschlussvorlage nicht ausgewiesen.
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- 16.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 12Sachstandsberichte TiefbauZur Vorlage · 2017/037 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 16. März 2017 wurde die Vorlage 2017/037 zur Beratung vorgelegt. Gegenstand der Sitzungsvorlage des Bürgermeisters waren Sachstandsberichte aus dem Sachgebiet Tiefbau.
Die Vorlage umfasst eine Reihe von Berichten zu verschiedenen baulichen Maßnahmen und Infrastrukturprojekten im Stadtgebiet. Zu den behandelten Themen gehören die Entwässerungsanlage sowie der Straßenbau in der Hölterstraße, die Renaturierung des Sprockhöveler Bachs im sechsten Bauabschnitt und die Arbeiten an einem Fußgängerüberweg in der oberen Hauptstraße. Des Weiteren werden Informationen zur signaltechnischen Umplanung im Bereich der L58 Mittelstraße und der L666 Gevelsberger Straße sowie zum Projekt Alte Poststraße aufgeführt.
Zusätzlich enthalten die beigefügten Unterlagen Informationen zum Bauvorhaben zur Sanierung der Brücke Friedhofstraße sowie zum Stand der Kanalsanierung aus dem Jahr 2016. Der Beschlussvorschlag sah vor, dass der Ausschuss die vorgelegten Berichte zur Kenntnis nimmt. Haushaltsmäßige Auswirkungen wurden in der Vorlage nicht als unmittelbar folgend ausgewiesen.
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- 16.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 13MitteilungenZur Vorlage · 2017/093 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/093 dient als Tagesordnungspunkt für die 13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung, die für den 16. März 2017 angesetzt war. Es handelt sich um eine Vorlage des Bürgermeisters aus dem Sachgebiet Sicherheit und Ordnung, die für eine nichtöffentliche Sitzung vorgesehen ist.
Der Inhalt der Vorlage umfasst Mitteilungen. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in dem Dokument nicht enthalten. Bezüglich der haushaltsmäßigen Auswirkungen wird festgehalten, dass keine Auswirkungen zu erwarten sind. Es sind weder Personalkosten noch Sachkosten für die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes vorgesehen. Eine Verpflichtung zur Vorlage eines Sachstandsberichts durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Vorgang nicht hinterlegt.
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- 16.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 14AnfragenZur Vorlage · 2017/094 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/094 dient als Grundlage für die Beratung im Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung während der nichtöffentlichen Sitzung am 16. März 2017. Gegenstand der Vorlage sind Anfragen, die im Rahmen des Tagesordnungspunktes 14 behandelt werden sollen.
Aus dem Dokument geht hervor, dass für diesen Tagesordnungspunkt kein spezifischer Beschlussvorschlag formuliert wurde. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Behandlung der Anfragen zu erwarten, da die Vorlage keine Kosten für Personalsachkosten oder andere Ausgaben ausweist. Die Vorlage enthält zudem keine Angaben zur Rechtsgrundlage oder zu inhaltlichen Details der Anfragen, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird. Ein Berichtswesen durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Vorgang nicht vorgesehen.
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- 16.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- –Öffentlicher Teil
- 21Anlegung eines Kreisverkehrsplatzes im Bereich Beermannshaus hier: Verpflichtungsbeschluss über die Mittelbereitstellung des Eigenanteils zur Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes im Bereich Beermannshaus/Wittener Straße 2018 sowie vorzeitiger BaubeginnZur Vorlage · 2017/130 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/130 befasst sich mit der Anlegung eines Kreisverkehrsplatzes im Bereich Beermannshaus/Wittener Straße. Die Verwaltung empfiehlt, die Verwaltung damit zu beauftragen, in Dienstleistung für den Landesbetrieb Straßenbau NRW bereits im Jahr 2017 mit den Bauarbeiten zu beginnen. Hintergrund ist ein städtebauliches Gespräch vom 7. März 2017, in dem der Landesbetrieb signalisierte, dass die Mittel für das Vorhaben kurzfristig zur Verfügung stehen könnten.
Für die Umsetzung des Projekts ist die Bereitstellung eines kommunalen Eigenanteils erforderlich. Der Rat wird angehalten, sich zur Finanzierung der geschätzten Kosten in Höhe von etwa 130.000 Euro zu verpflichten. Diese Mittel sollen im Finanzplan 2018 unter dem Produkt 12.02.01 (Neubau von Straßen, Wegen und Plätzen) bereitgestellt werden. Die Gesamtkosten des Vorhabens werden auf circa 515.000 Euro brutto zuzüglich der Ingenieurleistungen geschätzt.
Die Verwaltung führt aus, dass die Maßnahme zur Ertüchtigung des innerörtlichen Verkehrsnetzes im Hinblick auf die geplanten Umbauarbeiten am BAB Knotenpunkt Wuppertal-Nord im Zeitraum ab 2021 von Bedeutung ist. Der kassenwirksame Abfluss der Haushaltsmittel wird für das Jahr 2018 erwartet, sodass der Etat des laufenden Haushaltsjahres 2017 nicht zusätzlich belastet wird. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Stadt Sprockhövel und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW über den Bau und die Kostenbeteiligung soll kurzfristig geschlossen werden.
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Beratungsfolge
- 06.04.2017 · Rat
- 30.03.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16.03.2017 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung