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Beschlussvorlage

Lärmaktionsplan hier: Ergebnis der Lärmkartierung - 3. Stufe

2018/212

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2018/212 befasst sich mit den Ergebnissen der Lärmkartierung der 3. Stufe im Stadtgebiet von Sprockhövel. Grundlage der Untersuchung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) ist die Ermittlung der Lärmbelastung durch Hauptverkehrsstraßen und nichtbundeseigene Schienenwege. Dabei werden die Grenzwerte von 70 dB (A) am Tag und 60 dB (A) in der Nacht als Maßstab für die Bewertung herangezogen.

Die Kartierung zeigt für das Stadtgebiet Überschreitungen an verschiedenen Straßen auf, darunter die Autobahnen A 43 und A 1, die B 234 (Silscheder Straße und Wittener Straße) sowie die Landesstraßen L 58 und L 551. Während an der A 1 durch bereits erfolgte Schallschutzmaßnahmen keine Betroffenheiten bestehen, sind an der A 43 sowie an den genannten Bundes- und Landesstraßen einzelne Gebäude betroffen. Schätzungen zufolge sind von den Grenzwertüberschreitungen etwa 86 Einwohner am Tag und 119 Einwohner in der Nacht betroffen.

Da die betroffenen Bereiche lediglich einzelne Objekte umfassen, liegt die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Lärmaktionsplanes bei der Kommune. Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund der vorliegenden Einzellagen von der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes abzusehen. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung wird gebeten, dieses Ergebnis zur Kenntnis zu nehmen und dem Vorschlag zuzustimmen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 197 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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