Einwohnerantrag des Vereins "Umweltfreundliche Energien Ennepe-Ruhr e.V." hier: Entscheidung über die Zulässigkeit
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2010/063 befasst sich mit der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Einwohnerantrages, der vom Verein „Umweltfreundliche Energien Ennepe-Ruhr e.V.“ am 27. Januar 2010 eingereicht wurde. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Antrag als unzulässig zurückzuweisen.
Die rechtliche Prüfung ergibt, dass der Antrag bereits an der Antragsberechtigung scheitert. Nach der Gemeindeordnung NRW sind für einen Einwohnerantrag natürliche Personen berechtigt, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Da der Antragsteller ein Verein ist, handelt es sich um eine juristische Person, die nicht die Voraussetzungen der Antragsberechtigung erfüllt.
Zudem wurde das erforderliche Quorum nicht erreicht. Ein rechtmäßiger Einwohnerantrag muss gemäß der geltenden Regelungen von mindestens 5 % der Einwohner unterzeichnet sein. Bei einer Einwohnerzahl von 25.879 Personen in Sprockhövel wären 1.294 Unterschriften notwendig gewesen. Der vorliegende Antrag wurde jedoch lediglich von einem Einwohner unterzeichnet, wodurch die erforderliche Mindestanzahl um 1.293 Personen unterschritten wurde. Aufgrund des Fehlens der Antragsberechtigung und des nicht erreichten Quorums ist eine weitere Prüfung des Antragsgegenstandes oder der Form nicht erforderlich. Der Bürgermeister wird den Antragsteller über die Entscheidung informieren.
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Beratungsfolge
- 25.03.2010kein Ergebnis hinterlegt
- 18.03.2010kein Ergebnis hinterlegt
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