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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Einführung eines neuen RatsmitgliedesZur Vorlage · 2010/045 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 25. März 2010 wird die Einführung eines neuen Ratsmitglieds behandelt. Hintergrund der Vorlage ist die Mandatsrückgabe eines Ratsherrn, wodurch zum 1. Februar 2010 ein neues Mitglied in den Rat aufgenommen wurde.
Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen obliegt die Aufgabe, das neue Ratsmitglied einzuführen und feierlich zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben zu verpflichten, dem Bürgermeister oder dessen Stellvertretern. Da das betreffende Ratsmitglied bereits zuvor als sachkundiger Bürger vereidigt wurde, sieht die Vorlage vor, auf eine erneute Verpflichtung zu verzichten.
Die Vorlage 2010/045 weist darauf hin, dass durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich ist nach Abschluss des Vorgangs vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2010 · Rat
- 2Einwohnerantrag des Vereins "Umweltfreundliche Energien Ennepe-Ruhr e.V." hier: Entscheidung über die ZulässigkeitZur Vorlage · 2010/063 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2010/063 befasst sich mit der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Einwohnerantrages, der vom Verein „Umweltfreundliche Energien Ennepe-Ruhr e.V.“ am 27. Januar 2010 eingereicht wurde. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Antrag als unzulässig zurückzuweisen.
Die rechtliche Prüfung ergibt, dass der Antrag bereits an der Antragsberechtigung scheitert. Nach der Gemeindeordnung NRW sind für einen Einwohnerantrag natürliche Personen berechtigt, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Da der Antragsteller ein Verein ist, handelt es sich um eine juristische Person, die nicht die Voraussetzungen der Antragsberechtigung erfüllt.
Zudem wurde das erforderliche Quorum nicht erreicht. Ein rechtmäßiger Einwohnerantrag muss gemäß der geltenden Regelungen von mindestens 5 % der Einwohner unterzeichnet sein. Bei einer Einwohnerzahl von 25.879 Personen in Sprockhövel wären 1.294 Unterschriften notwendig gewesen. Der vorliegende Antrag wurde jedoch lediglich von einem Einwohner unterzeichnet, wodurch die erforderliche Mindestanzahl um 1.293 Personen unterschritten wurde. Aufgrund des Fehlens der Antragsberechtigung und des nicht erreichten Quorums ist eine weitere Prüfung des Antragsgegenstandes oder der Form nicht erforderlich. Der Bürgermeister wird den Antragsteller über die Entscheidung informieren.
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Beratungsfolge
- 25.03.2010 · Rat
- 18.03.2010 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Instandsetzung der L 525 zwischen Hiddinghausen und Witten, hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GrünenZur Vorlage · 2010/136 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2010/136 befasst sich mit der Instandsetzung der Landesstraße L 525 im Bereich zwischen Hiddinghausen und Witten. Gegenstand der Vorlage ist ein Antrag, der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 4. März 2010 gestellt wurde.
Die Vorlage dient der Vorbereitung der Beratung im Rat während der Sitzung am 25. März 2010. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in dem Dokument nicht enthalten. Bezüglich der haushaltsmäßigen Auswirkungen wird angegeben, dass die Kosten für die Maßnahme als wahrscheinlich zuschussfähig eingestuft werden. Weitere Details zu den geschätzten jährlichen Folgekosten oder spezifischen Sachkosten sind der Vorlage nicht zu entnehmen. Der zuständige Fachbereich ist dazu angehalten, dem Rat nach Abschluss des Auftrages einen Sachstandsbericht vorzulegen.
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- 25.03.2010 · Rat
- 4Neubesetzung von Ausschusssitzen, hier: Antrag der CDU-FraktionZur Vorlage · 2010/138 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 25. März 2010 wurde über die Neubesetzung von Ausschusssitzen beraten. Grundlage für die Beratung war ein Antrag der CDU-Fraktion, der bereits am 10. Februar 2010 eingereicht worden war.
Der Rat hat beschlossen, die personelle Zusammensetzung in drei Ausschüssen zu verändern. Im Haupt- und Finanzausschuss wird ein ordentliches Mitglied durch ein anderes Mitglied ersetzt. Im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule erfolgt ein Wechsel bei den stellvertretenden Mitgliedern, wobei ein sachkundiger Bürger die Position übernimmt. Im Betriebsausschuss wird zudem ein ordentliches Mitglied neu besetzt, wobei die Neubesetzung durch ein anderes Mitglied erfolgt.
Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese personellen Veränderungen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Es sind keine zusätzlichen Kosten oder Einnahmen mit den Neubesetzungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2010 · Rat
- 5Neu- bzw. Wiederbesetzung von Ausschusssitzen nach dem Wahlergebnis der Wiederholungswahl für den Wahlbezirk 15 "Im Holland"Zur Vorlage · 2010/137 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2010/137 befasst sich mit der Neu- bzw. Wiederbesetzung von Ausschusssitzen im Rat der Stadt Sprockhövel. Hintergrund der Vorlage ist das Ergebnis der Wiederholungswahl im Wahlbezirk 15 „Im Holland“. Nachdem der Rat am 12. November 2009 beschlossen hatte, die ursprüngliche Wahl in diesem Bezirk für ungültig zu erklären und eine Wiederholungswahl anzuordnen, war ein Ratsmitglied 2009 aus dem Rat ausgeschieden. Durch das Ergebnis der anschließenden Wiederholungswahl wurde das Ratsmandat wieder erlangt.
Auf Vorschlag der SPD-Fraktion wird nun ein Beschluss über die Wiedererlangung der einzelnen Gremiensitze gefordert. Konkret soll ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Ausschuss für Jugendhilfe & Schule wiedergewählt werden. Zudem ist die Wiederwahl als stellvertretendes Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss, im Ausschuss für Soziales und Demografie sowie in der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW vorgesehen. Für den Verwaltungsrat ist laut Vorlage keine Wiederwahl erforderlich, da die dortige Mitgliedschaft nicht an das Ratsmandat geknüpft ist.
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Beratungsfolge
- 25.03.2010 · Rat
- 6Berufung bzw. Wahl von sachkundigen Einwohnern / Einwohnerinnen und SachverständigenZur Vorlage · 2010/139 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 25. März 2010 lag die Beschlussvorlage 2010/139 zur Berufung bzw. Wahl von sachkundigen Einwohnern und Sachverständigen vor. Der Gegenstand der Vorlage umfasste die Bestellung von Mitgliedern des Seniorenbeirates als sachkundige Einwohner für verschiedene Ausschüsse. Konkret wurde die Bestellung von Personen für den Ausschuss für Kultur, Sport & Freizeit, den Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit & Ordnung sowie den Ausschuss für Stadtentwicklung & Denkmalschutz sowie die Beibehaltung der bisherigen Vertretung im Ausschuss für Soziales & Demografie vorgesehen. Diese Benennungen erfolgten auf Wunsch des Seniorenbeirates.
Zudem wurde die Bestellung von Mitgliedern des Stadtkulturrings Sprockhövel e.V. als sachkundige Einwohner für den Ausschuss für Kultur, Sport & Freizeit behandelt. Hierbei wurden ein ordentliches Mitglied sowie ein Stellvertreter vorgeschlagen.
Ein weiterer Punkt der Vorlage bezog sich auf die Bildung eines Stadtelternrates für den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule. Hierzu hatte der Rat das Jugendamt beauftragt, die Elternvertretungen der Schulen und Kindertagesstätten einzuladen, um ein Gremium zu formieren, das eine Vertretung mit beratender Stimme in den zuständigen Ausschuss entsendet. Die Vorlage hielt fest, dass die Beschlussfassung über die Benennungen aufgrund der Umstände auf mehrere Sitzungen verteilt werden musste.
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Beratungsfolge
- 25.03.2010 · Rat
- 7Vorstellung eines zusätzlichen beratenden Mitglieds hier: Vertreterin /Vertreter der Sprockhöveler Schulen und Kindertageseinrichtungen, die/der vom Stadtelternrat benannt ist und ihre/seine Stellvertreter/inZur Vorlage · 2010/088 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2010/088 regelt die Erweiterung der Mitgliederstruktur im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule. Im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Rates am 29. Oktober 2009 wurde einstimmig beschlossen, den Ausschuss um ein beratendes Mitglied zu ergänzen. Vorgesehen ist eine Vertretung des Stadtelternrates, der sich aus den Elternvertretungen aller Schulen und Kindertagesstätten in Sprockhövel zusammensetzt.
Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule nimmt den Vorschlag des Stadtelternrates zur Benennung einer Vertreterin sowie einer Stellvertreterin als beratende Mitglieder zur Kenntnis. Die entsprechende Sitzung des Stadtelternrates zur Auswahl der Vertretung fand am 16. Februar 2010 statt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat nun, die vom Stadtelternrat benannte Person sowie deren Stellvertreterin offiziell als beratende Mitglieder für den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule zu benennen. Mit der Umsetzung der Benennung sind laut der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2010 · Rat
- 10.03.2010 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 8Prüfung der Gültigkeit der Wiederholungswahl am 07.02.2010 im Wahlbezirk 15 der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2010/134 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2010/134 befasst sich mit der Prüfung der Gültigkeit der Wiederholungswahl, die am 7. Februar 2010 im Wahlbezirk 15 der Stadt Sprockhövel stattgefunden hat. Der Wahlprüfungsausschuss legt dem Rat hierzu eine Empfehlung vor, die Wiederholungswahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchst. d) des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen für gültig zu erklären.
Der Hintergrund der Vorlage ist die gesetzliche Verpflichtung der neuen Vertretung, nach einer Vorprüfung durch einen gewählten Ausschuss über die Rechtmäßigkeit der Wahl zu entscheiden. Ziel dieses Verfahrens ist die Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs und einer rechtmäßigen Zusammensetzung der Volksvertretung. Der Wahlausschuss hatte das Wahlergebnis der Wiederholungswahl bereits am 11. Februar 2010 festgestellt. Dabei wurde das Ergebnis zunächst auf Basis der relativen Mehrheitswahl und anschließend unter Berücksichtigung des Verhältnisausgleichs aus den Reservelisten mittels des Divisorverfahrens mit Standardrundung ermittelt.
Nach Angaben in der Vorlage liegen zum Zeitpunkt der Erstellung keine Einsprüche gegen die Wahl vor. Zudem sind keine Unregelmäßigkeiten bei der Wahlhandlung oder der Wahlvorbereitung bekannt und es ergeben sich von Amts wegen keine Gründe, die gegen die Gültigkeit der Wahl sprechen. Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt daher die entsprechende Beschlussfassung an den Rat.
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Beratungsfolge
- 25.03.2010 · Rat
- 23.03.2010 · Wahlprüfungsausschuss
- 9Kenntnisnahme von überplanmäßigen Auszahlungen aus dem Haushaltsjahr 2009Zur Vorlage · 2010/117 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2010/117 dient der Kenntnisnahme von überplanmäßigen Auszahlungen aus dem Haushaltsjahr 2009. Im Rahmen der Haushaltsführung wurden verschiedene Ausgaben identifiziert, die über die ursprüngliche Planung hinausgingen.
Ein wesentlicher Punkt betrifft die Kinder- und Jugendarbeit. Aufgrund eines Defekts an einer mobilen Audioanlage, die aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht mehr repariert werden konnte, wurde eine Neuanschaffung veranlasst. Der Kämmerer bewilligte hierfür eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 2.766,99 Euro, wobei der Mehrbedarf durch eine entsprechende Mehreinzahlung aus dem Bereich der Investitionszuwendungen gedeckt wird.
Des Weiteren wird die Verwendung von Bundesmitteln aus dem Programm „Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen in Ganztagsschulen (IZBB)“ thematisiert. Für die Betreuung an der Gesamtschule Niedersprockhövel wurden 4.500,00 Euro bewilligt. Da die Stadt als Schulträger einen Eigenanteil von 10 Prozent leisten muss, erfolgt eine entsprechende Umbuchung von 500,00 Euro innerhalb der Planungsstellen.
Zusätzlich werden weitere geringfügige Mehrausgaben aufgeführt. Diese betreffen unter anderem den Erwerb von Anlagevermögen sowie Geschäftsaufwendungen im Bereich der Brandbekämpfung, der Gleichstellung von Mann und Frau sowie des Personalrats. Die entsprechenden Beträge bewegen sich in einem Bereich von etwa 40 bis 533 Euro.
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Beratungsfolge
- 25.03.2010 · Rat
- 18.03.2010 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen AufwendungenZur Vorlage · 2010/118 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 40.000,00 Euro zuzustimmen. Die Mittel sind für die Planungsstelle 11.01.01/0265.785220 vorgesehen und dienen der Durchführung von Kanalbaumaßnahmen im Rahmen der Erweiterung des Regenwasserkanals in der Magdeburger Straße.
Hintergrund der Maßnahme ist das großflächige Abfließen von Wasser auf den Gehweg und die Fahrbahn im Bereich der Magdeburger Straße. Da das Wasser nicht über die bestehende Straßenentwässerungsanlage abgeführt werden darf, ist eine Erweiterung des Entwässerungssystems erforderlich, um das Wasser ordnungsgemäß dem Sprockhöveler Bach zuzuführen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stadt als Eigentümerin des tieferliegenden Grundstücks zur Aufnahme des Wassers verpflichtet ist.
Die Finanzierung der überplanmäßigen Aufwendung soll durch Minderauszahlungen bei der Planungsstelle 12.02.01.01/0210.785210, welche den Gehweg Eichenhofer Weg betrifft, erfolgen. Die Bereitstellung der Mittel soll eine zeitnahe Umsetzung der Bauarbeiten bei entsprechender Witterung ermöglichen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Deckung der Kosten durch die genannten Mittelüberschüsse erfolgt.
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Beratungsfolge
- 25.03.2010 · Rat
- 18.03.2010 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen SituationZur Vorlage · 2010/126 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2010/126 dient der Unterrichtung des Rates über die aktuelle Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation in Sprockhövel. Basierend auf dem im Dezember 2009 verabschiedeten Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2010 wird ein Fehlbedarf im Ergebnisplan 2010 von 4,42 Millionen Euro ausgewiesen. Eine bilanzielle Überschuldung wird für das Jahr 2012 prognostiziert, während die Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs derzeit für das Jahr 2018 geplant ist.
Die Verwaltung berichtet von einer voraussichtlichen Verschlechterung des Defizits für das Jahr 2010 auf etwa 5,5 Millionen Euro. Ursächlich hierfür ist insbesondere die Entwicklung der Gewerbesteuer, da die Hauptjahresveranlagungssumme mit 9,1 Millionen Euro deutlich unter dem Vorjahreswert von 10,6 Millionen Euro liegt. Trotz einer bereits erfolgten Hebesatzerhöhung um 10 Punkte wird ein Rückgang der Bruttoerträge erwartet.
Als mögliche Maßnahmen zur Haushaltsstabilisierung werden die Anpassung des HSK, die Überprüfung freiwilliger Leistungen sowie weitere Hebesatzanpassungen bei der Grundsteuer und Gewerbesteuer angeführt. Eine perspektivische Erhöhung der Hebesätze in festen Intervallen könnte laut Planung den Haushaltsausgleich bereits auf das Jahr 2017 vorziehen. Zudem wird die Senkung von Standards bei städtischen Aufgaben als Option genannt. Die Kommunalaufsicht hat zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Stadtverwaltung, des Kreises und der Bezirksregierung geraten, um künftige Handlungsrahmen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
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Beratungsfolge
- 25.03.2010 · Rat
- 18.03.2010 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12Kenntnisnahme von Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2009 in das Haushaltsjahr 2010Zur Vorlage · 2010/127 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2010/127 befasst sich mit der Kenntnisnahme von Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2009 in das Haushaltsjahr 2010. Gemäß der Gemeindehaushaltsverordnung sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar, wodurch die entsprechenden Positionen im Folgejahr erhöht werden.
Die Übertragungen gliedern sich in zwei Bereiche. Im ersten Bereich wurden Ermächtigungen für Aufwendungen und entsprechende Auszahlungen in einer Gesamtsumme von 7.825,03 Euro übertragen. Diese basieren auf offenen Aufträgen.
Der zweite Bereich umfasst die Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen im Rahmen von Investitionen. Diese belaufen sich auf insgesamt 1.073.426,95 Euro. Zu den zugrunde liegenden Vorhaben gehören unter anderem der Kauf von Fahrzeugen für den Bauhof, die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und Ausrüstung sowie verschiedene Grundstückskäufe. Zudem sind Mittel für Kanalbaumaßnahmen, Straßenbaumaßnahmen, die Beschaffung von Software sowie die Verwendung von Landesmitteln und Spenden enthalten.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2010 führt die Übertragung der Aufwendungen zu einer Ergebnisverschlechterung, wobei im Vorjahr durch nicht eingetretene Aufwendungen eine Ergebnisverbesserung erzielt wurde. Die übertragenen investiven Auszahlungen führen zu höheren Auszahlungen im Jahr 2010, wobei bei den investiven Auszahlungen voraussichtlich eine Kreditaufnahme erforderlich wird.
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Beratungsfolge
- 25.03.2010 · Rat
- 18.03.2010 · Haupt- und Finanzausschuss
- 13Änderung der Gebührensatzung der MusikschuleZur Vorlage · 2010/015 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2010/015 befasst sich mit der geplanten Änderung der Gebührensatzung der Musikschule in Sprockhövel. Der Bürgermeister hat die Vorlage zur Beratung in die zuständigen Gremien eingebracht.
Der vorgesehene Beratungsprozess sieht vor, dass die Vorlage zunächst im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit behandelt wird. Im Anschluss soll die Entscheidung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat erfolgen. Die Termine für die Beratungen sind für den 22. Februar, den 18. März und den 25. März 2010 angesetzt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Neufassung der Gebührensatzung der Musikschule gemäß der in der Vorlage enthaltenen Details beschlossen wird. Die detaillierten Erläuterungen zu den inhaltlichen Änderungen der Satzung sind in einer separaten Anlage zur Vorlage beigefügt. Über mögliche haushaltsmäßige Auswirkungen im Bereich der Personalkosten oder Sachkosten sowie über die Höhe etwaiger Folgekosten oder Folgeeinnahmen macht die Vorlage zum jetzigen Zeitpunkt keine spezifischen Angaben.
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Beratungsfolge
- 25.03.2010 · Rat
- 18.03.2010 · Haupt- und Finanzausschuss
- 22.02.2010 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
- 14Betreuung von SchülerInnen in Grundschulen vor und nach dem Unterricht (Schule von acht bis eins) hier: Bezuschussung der Gruppen durch die StadtZur Vorlage · 2010/043 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2010/043 befasst sich mit der weiteren Bezuschussung der Betreuungsgruppen „Schule von acht bis eins“ an den Gemeinschaftsgrundschulen in Sprockhövel. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule befürwortet die Fortführung der städtischen Zuschüsse und empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, für den Haushaltsplan 2011 Mittel in Höhe von 12.800,00 € bereitzustellen.
Die Stadt gewährt den Betreuungsgruppen an den Grundschulen seit dem Schuljahr 1997/1998 einen jährlichen Zuschuss von 2.560,00 € pro Gruppe. Für das Schuljahr 2010/2011 wird mit der Weiterführung von mindestens zwei Gruppen an jeder Gemeinschaftsgrundschule gerechnet. Ergänzend zu den städtischen Mitteln werden Landesmittel bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt. Die Höhe der Landesförderung ist von der Art des Angebots abhängig und liegt zwischen 4.000,00 € und 5.500,00 € pro Gruppe. Für die Grundschulen Hobeuken, Gennebreck und Nord wird mit einer Förderung von insgesamt 24.000,00 € gerechnet, während für die Grundschulen Börgersbruch und Haßlinghausen eine Summe von 11.000,00 € erwartet wird.
Die Bereitstellung der Haushaltsmittel für das Jahr 2011 dient der Sicherung der Kontinuität der Betreuungsangebote. Eine erneute Beratung durch den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule bezüglich der Bezuschussung ab dem Jahr 2012 ist für das Frühjahr 2011 vorgesehen.
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- 25.03.2010 · Rat
- 18.03.2010 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2010 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 15Betreuungsangebote nach 13.00 Uhr an den Gemeinschaftsgrundschulen Gennebreck, Nord und Hobeuken hier: Bezuschussung der Gruppen durch die Stadt für das Haushaltsjahr 2011Zur Vorlage · 2010/044 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2010/044 befasst sich mit der finanziellen Unterstützung der Betreuungsangebote nach 13:00 Uhr an den Gemeinschaftsgrundschulen Gennebreck, Nord und Hobeuken für das Haushaltsjahr 2011. Ziel dieser Angebote ist die Förderung der Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler sowie die Unterstützung der Eltern.
Hintergrund der Vorlage ist die veränderte Förderstruktur durch das Land. Seit dem Schuljahr 2007/2008 werden Landesmittel für die Betreuungsform „Dreizehn Plus“ nur noch für eine begrenzte Anzahl an Schulen im ländlichen Raum bereitgestellt, die kein offenes Ganztagsangebot unterhalten. Während für das Schuljahr 2009/2010 Landesmittel in Höhe von jeweils 5.000,00 € pro Schule zur Verfügung standen, ist für das Schuljahr 2010/2011 ein entsprechender Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt worden.
Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt, im Haushaltsplan 2011 Mittel in Höhe von insgesamt 15.000,00 € bereitzustellen. Diese Bezuschussung soll greifen, sofern keine Förderung durch Landesmittel erfolgt, um die Fortführung der Gruppen mit jeweils 5.000,00 € pro Schule sicherzustellen. Eine erneute Beratung über die Bezuschussung ab dem Jahr 2012 ist für das Frühjahr 2011 vorgesehen.
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- 25.03.2010 · Rat
- 18.03.2010 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2010 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 16Entgeltordnung der Stadt Sprockhövel für die Kinder- und JugendarbeitZur Vorlage · 2010/094 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2010/094 der Stadt Sprockhövel sieht eine Neugestaltung der Entgeltordnung für die Kinder- und Jugendarbeit vor. Mit dem vorgeschlagenen Beschluss soll der zweite Nachtrag zur Honorar- und Entgeltordnung für die Jugendpflege vom 17. März 2005 aufgehoben werden. An dessen Stelle tritt eine neue Entgeltordnung, die mit Wirkung der Bekanntmachung in Kraft treten soll.
Die Änderung der Regelung ergibt sich aus veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen. Da die Stadt nicht mehr auf Honorarbasis Aufgaben an nebenamtliche Mitarbeiter vergeben darf, sondern befristete Festanstellungen vorzunehmen hat, entfällt die Grundlage für die bisherige Honorarordnung. Die neue Entgeltordnung führt die Regelungen für die Honorierung und die Teilnahme an Maßnahmen zusammen und umfasst alle Aktivitäten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit.
Im Zuge der Neugestaltung sind moderate Preiserhöhungen vorgesehen, um die Einnahmen angesichts der Haushaltslage zu verbessern. Konkret werden die Beiträge für Aktionswochen während der Schulferien mit Übermittag-Betreuung von 15 Euro auf 20 Euro pro Kind und Woche angehoben. Bei der Ferienfreizeit steigt der Mindestbeitrag von 40 Euro auf 60 Euro und der Höchstbetrag von 300 Euro auf 450 Euro. Für weitere Veranstaltungen gelten die neuen Entgelte ab dem Ratsbeschluss. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Gestaltung der Entgelte den gesetzlichen Auftrag gemäß § 11 SGB VIII berücksichtigen muss, damit die Teilnahme an den Angeboten der Jugendarbeit nicht durch die Kosten erschwert wird.
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- 25.03.2010 · Rat
- 18.03.2010 · Haupt- und Finanzausschuss
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- 17Änderung der Kostenbeiträge für den Kindergartenbus ScheeZur Vorlage · 2010/050 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die Kostenbeiträge für die Nutzung des Kindergartenbusses zur städtischen Natur-KiTa Schee ab dem 1. August 2010 anzupassen. Die Neuregelung sieht eine neue Staffelung der Beiträge vor, die sich am Bruttojahreseinkommen der Erziehungsberechtigten orientiert.
Nach dem vorliegenden Beschlussvorschlag entfällt der Kostenbeitrag bei einem Bruttojahreseinkommen bis 15.000 Euro. Für höhere Einkommensstufen werden Beiträge zwischen 10,00 Euro und 25,00 Euro festgesetzt, wobei die Grenzen bei 25.000, 37.000, 50.000, 62.000 und 75.000 Euro liegen. Für Geschwisterkinder ist unabhängig vom Einkommen kein Beitrag zu entrichten. Die Anpassung soll eine Übereinstimmung mit der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen herstellen und die Verwaltung vereinfachen.
Die Änderung erfolgt im Kontext des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Sprockhövel. Die städtische Natur-KiTa Schee ist aufgrund ihrer Lage in Gebieten, die nicht durch den öffentlichen Personennahverkehr erschlossen sind, auf die Buslinie angewiesen. Die Neuregelung der Beiträge führt bei der aktuellen Anzahl der Busnutzer zu erwarteten jährlichen Mehreinnahmen von etwa 990,00 Euro. Damit soll eine Steigerung der Kostendeckung der Buslinie angestrebt werden.
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- 25.03.2010 · Rat
- 18.03.2010 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.03.2010 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 181. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2010/027 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2010/027 befasst sich mit einem Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Sprockhövel. Der Bürgermeister legt hiermit den Entwurf für den ersten Nachtrag zur Straßenreinigungssatzung zur Beratung vor.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung die Verabschiedung des ersten Nachtrags empfiehlt. Dieser Empfehlung sollen anschließend der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Sprockhövel folgen, um die Änderung der Satzung förmlich zu beschließen.
Die Vorlage ist für die Beratung in verschiedenen Gremien vorgesehen. Die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung ist für den 27. Januar 2010 angesetzt, während die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat für den 18. März 2010 beziehungsweise den 25. März 2010 terminiert sind.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage ist vermerkt, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten sind. Ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich ist für die zuständigen Gremien nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2010 · Rat
- 18.03.2010 · Haupt- und Finanzausschuss
- 27.01.2010 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 19Vorstellung des neuen Abwasserbeseitigungskonzeptes für die Jahre 2010 bis 2015Zur Vorlage · 2010/012 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2010/012 befasst sich mit der Vorstellung des neuen Abwasserbeseitigungskonzeptes für den Zeitraum von 2010 bis 2015. Die Verwaltung legt hiermit die 5. Fortschreibung des Konzepts vor. Zuvor hatte die Bezirksregierung Arnsberg die Zustimmung zum letzten Konzept erteilt und gleichzeitig die regelmäßige Fortschreibung angeordnet.
Das neue Konzept basiert auf den Ergebnissen eines Generalentwässerungsplans, dessen Erstellung nach einer Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes aus dem Jahr 2007 notwendig wurde. Ziel ist es, durch die neuen Berechnungsergebnisse die hydraulischen Sanierungsmaßnahmen effizienter zu gestalten. Die vorliegende Planung konzentriert sich weitgehend auf Baumaßnahmen zur Sanierung des bestehenden Kanalnetzes aus hydraulischer Sicht. Laut Verwaltung bestehen derzeit keine akuten Abwassermissstände. Die Priorisierung der anstehenden Maßnahmen erfolgt auf Grundlage des neuen Generalentwässerungsplans.
Für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen werden jährliche Investitionen in Höhe von etwa 500.000 Euro veranschlagt. In der Vergangenheit beliefen sich die jährlichen Investitionen im Rahmen der bisherigen Fortschreibungen auf durchschnittlich 1,5 Millionen Euro. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung, das Konzept zur Kenntnis zu nehmen und dem Rat die Zustimmung zu empfehlen, um die erforderlichen Genehmigungen einholen zu können.
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Beratungsfolge
- 25.03.2010 · Rat
- 27.01.2010 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 205. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Rathausplatz hier: Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2010/128 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel hat die Einleitung des Verfahrens zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Rathausplatz beschlossen. Die Änderung umfasst ein etwa 1,5 Hektar großes Areal in der Gemarkung Haßlinghausen, das derzeit im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz ausgewiesen ist. Hintergrund der Neuausrichtung ist die Verlegung des Sportplatzes an den Landringhauser Weg.
Die geplante städtebauliche Entwicklung sieht eine Neunutzung der Fläche vor, um Einzelhandel, Wohnraum und Gemeinbedarf zu integrieren. Im Bereich der Straße Rathausplatz ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche als Einkaufszentrum vorgesehen. Diese soll eine Gesamtverkaufsfläche von maximal 2.800 Quadratmetern umfassen, wobei ein Lebensmittelvollsortimenter sowie ein Lebensmitteldiscounter die Kernnutzung bilden sollen. Ergänzend sind Flächen für weitere Sortimente wie eine Bäckerei, Apotheke oder ein Café geplant.
Zudem soll im hinteren Bereich des Grundstücks eine Wohnbaufläche für etwa 25 barrierefreie Wohnungen geschaffen werden. Ein Teil der Fläche ist für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr vorgesehen, um eine Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses zu ermöglichen. Die Planung erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Rathausplatz“. Die Bezirksregierung Arnsberg hat die landesplanerische Anpassung bereits bestätigt. Der nächste Verfahrensschritt umfasst die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2010 · Rat
- 21Bebauungsplanverfahren Nr. 85 "Rathausplatz" hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2010/135 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Rathausplatz“ beschlossen. Das etwa 1,5 Hektar große Plangebiet in der Gemarkung Haßlinghausen umfasst Teile des ehemaligen Sportplatzgeländes und soll die Baulücke zwischen dem Rathaus und der Bebauung an der Kortenstraße schließen. Ziel der Planung ist eine städtebauliche Aufwertung des Ortskerns durch eine Mischung aus Einzelhandel, Wohnen und Gemeinbedarf.
Im Bereich der Straße Rathausplatz ist die Festsetzung eines Sondergebiets für Einzelhandelsnutzung vorgesehen. Basierend auf einem Einzelhandelsstrukturgutachten soll eine Verkaufsfläche von insgesamt maximal 2.800 Quadratmeter entstehen, die sich auf einen Lebensmittelvollsortimenter, einen Discounter und weiteren Einzelhandel verteilt. Die Obergeschosse sollen für Praxen, Büros oder Dienstleistungen nutzbar sein, während Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden sollen.
Im hinteren Bereich des Grundstücks ist die Errichtung von etwa 25 barrierefreien Wohneinheiten auf einer Fläche von circa 2.200 Quadratmetern geplant. Zudem ist die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses auf einer Fläche von etwa 700 Quadratmetern vorgesehen. Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird parallel durchgeführt. Die Bezirksregierung Arnsberg hat der Änderung des Flächennutzungsplanes bereits landesplanerisch zugestimmt. Der nächste Verfahrensschritt umfasst die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2010 · Rat
- 225. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Sportplatz Rathausplatz" hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2010/067 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2010/067 behandelt die 5. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Sportplatz Rathausplatz“ der Stadt Sprockhövel. Ziel der Änderung ist die Umwandlung einer etwa 1,5 Hektar großen Fläche, die bislang als Grünfläche ausgewiesen ist, in eine Sonderbaufläche für ein Einkaufszentrum, eine Wohnbaufläche sowie eine Fläche für den Gemeinbedarf zur Nutzung durch die Feuerwehr. Im Bereich des Einzelhandels ist eine maximale Verkaufsfläche von 2.800 m² vorgesehen, während im Wohnbau etwa 25 barrierefreie Wohnungen entstehen sollen. Die landesplanerische Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg wurde bereits am 18. September 2009 erteilt.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Ende 2009 nahmen 61 Bürger an einer Anhörung teil, zudem gingen fünf schriftliche Eingaben ein. Die Anregungen bezüglich der Erschließung der geplanten Wohnbebauung sollen im weiteren Bebauungsplanverfahren behandelt werden. Hinsichtlich möglicher Lärmemissionen durch den Einzelhandel und den Verkehr auf der Kortenstraße ist die Einholung entsprechender Gutachten vorgesehen. Die Bürger äußerten keine Einwände gegen die Ausweisung der Sonderbaufläche, der Wohnbaufläche oder der Erweiterung der Fläche für die Feuerwehr. Die Verwaltung weist darauf hin, dass haushaltsmäßige Auswirkungen durch die Änderung nicht entstehen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat das Ergebnis der Beteiligung bereits zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Fortführung des Planverfahrens beauftragt.
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Beratungsfolge
- 25.03.2010 · Rat
- 23Bebauungsplanverfahren Nr. 85 "Rathausplatz" hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2010/068 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 85 „Rathausplatz“ ist die Entwicklung einer Fläche im Ortskern von Haßlinghausen vorgesehen. Die Planung sieht eine Mischnutzung vor, die Einzelhandel, Dienstleistungen, die Errichtung von etwa 25 barrierefreien Wohneinheiten sowie die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses umfasst. Im Einzelhandelsbereich ist eine Gesamtverkaufsfläche von maximal 2.800 Quadratmetern geplant, aufgeteilt in einen Vollsortimenter mit bis zu 1.600 Quadratmetern, einen Discounter mit bis zu 900 Quadratmetern sowie weiteren Einzelhandel mit bis zu 300 Quadratmetern.
Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gingen zwölf Rückmeldungen in Form von Anregungen und schriftlichen Eingaben ein. Die Verwaltung nahm zu den eingegangenen Anmerkungen Stellung. Bezüglich der Einzelhandelsnutzung wird auf die Umsetzung der Variante A verwiesen, während eine alternative Variante B eine größere Geschossfläche für Dienstleistungen ermöglichen würde. Zur Untersuchung der Auswirkungen werden ein Verkehrsgutachten zur Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte sowie ein Geräuschimmissionsgutachten erstellt. Die Anlieferung soll innerhalb des Gebäudes erfolgen, wobei die Dimensionierung der Fahrgassenbreiten für die Stellplätze als technisch ausreichend bewertet wird.
Hinsichtlich der Wohnbebauung werden Anregungen zur Ausstattung an die Investoren weitergeleitet. Die Verwaltung beabsichtigt zudem, die bestehende Bepflanzung am Sportplatz weitestgehend zu erhalten. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat beschlossen, das Ergebnis der Beteiligung zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Fortführung des Verfahrens auf Basis der Variante A zu beauftragen. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden nicht erwartet.
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Beratungsfolge
- 25.03.2010 · Rat
- 242. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 "Hopener Weg / Magdeburger Straße" hier: 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGBZur Vorlage · 2010/071 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat von Sprockhövel hat im Rahmen der Sitzung am 25. März 2010 die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Hopener Weg / Magdeburger Straße“ als Satzung beschlossen. Mit diesem Beschluss wird die textliche Festsetzung angepasst, wonach Garagen bisher nur innerhalb der überbaubaren Flächen und auf den im Bebauungsplan ausgewiesenen Flächen errichtet werden durften. Die Änderung ermöglicht die Anpassung an den Bedarf an Garagen und Stellplätzen auf privaten Flächen sowie die Aufhebung der Festsetzung zur Dachgestaltung von Garagen. Laut Verwaltung werden dadurch etwa 15 bis 20 zusätzliche Garagenstandorte möglich.
Das Verfahren umfasste eine mehrstufige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung zwischen dem 12. Oktober 2009 und dem 27. November 2009 wurden seitens der Bürgerinnen und Bürger keine Anregungen oder Bedenken eingereicht. Von den 52 angeschriebenen Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gingen lediglich fünf Stellungnahmen ein, die im weiteren Verlauf berücksichtigt wurden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hatte zuvor die Fortführung des Verfahrens sowie den Satzungsbeschluss empfohlen. Der Beschluss umfasst auch die Begründung sowie den ausgehängten Originalplan. Haushaltsmäßige Auswirkungen durch die Änderung werden nicht erwartet.
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- 25.03.2010 · Rat
- 25Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2010/141 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2010/141 dient als Tagesordnungspunkt für die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 25. März 2010. Der vorliegende Text behandelt den Tagesordnungspunkt Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil.
Für diesen Tagesordnungspunkt ist kein spezifischer Beschlussvorschlag formuliert. Die Vorlage enthält keine inhaltlichen Details zu den einzelnen Mitteilungen, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird. Bezüglich der haushaltsmäßigen Auswirkungen ist in der Vorlage lediglich vermerkt, dass jährliche Folgekosten wahrscheinlich sind, wobei konkrete Beträge für Personalkosten oder Sachkosten nicht ausgewiesen werden. Ein Berichtswesen durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Punkt nicht vorgesehen.
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- 25.03.2010 · Rat
- 26Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2010/142 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2010/142 dient als Grundlage für die kommende Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 25. März 2010. Gegenstand der Vorlage sind Anfragen, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollen.
Die Vorlage ist im Sachgebiet Öffentlichkeits- und Gremienarbeit angesiedelt und wurde vom Bürgermeister erstellt. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in diesem Dokument nicht enthalten. Bezüglich der haushaltsmäßigen Auswirkungen wird darauf hingewiesen, dass mit jährlichen Folgekosten zu rechnen ist, wobei die genaue Höhe der Personalkosten oder Sachkosten in der Vorlage nicht beziffert wird. Für das Berichtswesen ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich nach Abschluss des Auftrages einen Sachstandsbericht vorlegt.
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- 25.03.2010 · Rat
- 27FragestundeZur Vorlage · 2010/001 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2010/001 dient als Tagesordnungspunkt für die Fragestunde während der Sitzung des Rates am 25. März 2010. Es handelt sich bei dem Dokument um eine Vorlage des Bürgermeisters für die öffentliche oder nichtöffentliche Sitzung, wobei die Details zu den Erläuterungen in den Anlagen enthalten sind.
Ein konkreter Beschlussvorschlag ist für diesen Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass für den betreffenden Punkt keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten sind. Es werden weder Personalkosten noch Sachkosten für dieses Thema ausgewiesen. Über die Notwendigkeit eines Berichtswesens durch den zuständigen Fachbereich liegen in diesem Dokument keine spezifischen Angaben vor, da die entsprechenden Auswahlfelder nicht markiert wurden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2010 · Rat
- –Öffentlicher Teil
- 36Freibadangelegenheiten; hier: 2. Nachtrag zur Gebührenordnung für das Freibad der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2010/145 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 25. März 2010 liegt die Beschlussvorlage 2010/145 zur Änderung der Gebührenordnung für das Freibad der Stadt Sprockhövel vor. Gegenstand der Vorlage ist der zweite Nachtrag zur Gebührenordnung vom 14. Dezember 2007.
Der Hintergrund der Vorlage ist ein Auftrag des Betriebsausschusses an die Zentrale Gebäudebewirtschaftung, ein Konzept zur Erzielung von Einsparungen in Höhe von 10.000,00 Euro zu erarbeiten. Als Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels sind unter anderem die Anhebung der Eintrittspreise vorgesehen. Der Betriebsausschuss hat dem vorliegenden zweiten Nachtrag bereits in seiner Sitzung am 11. März 2010 zugestimmt.
Die vorgeschlagenen Änderungen sehen neben der Anhebung der Eintrittspreise auch den Wegfall des Kartenvorverkaufes vor. Basierend auf den Besucherzahlen der Saison 2009 wird geschätzt, dass durch diese Anpassungen Mehreinnahmen in Höhe von circa 9.000,00 Euro erzielt werden können. Der Rat wird gebeten, dem vorgelegten zweiten Nachtrag zur Änderung der Gebührenordnung zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 25.03.2010 · Rat
- 37Resolution des Ennepe-Ruhr-Kreises und der kreisangehörigen Städte: "Kommunale Haushalte vor dem Kollaps bewahren"Zur Vorlage · 2010/149 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 25. März 2010 liegt die Beschlussvorlage 2010/149 zur Beratung vor. Gegenstand der Vorlage ist eine Resolution, die im Rahmen einer Konferenz der Hauptverwaltungsbeamten des Ennepe-Ruhr-Kreises am 9. März 2010 erarbeitet wurde. Diese Resolution wurde gemeinsam von dem Ennepe-Ruhr-Kreis sowie den kreisangehörigen Gemeinden entwickelt und trägt den Titel „Kommunale Haushalte vor dem Kollaps bewahren“.
Der Inhalt der Resolution bezieht sich auf die finanzielle Situation der kommunalen Haushalte. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die beigefügte Resolution verabschiedet. Ziel der Initiative ist es, dass die Resolution von allen beteiligten Stadträten sowie vom Kreistag übernommen wird. Eine haushaltsmäßige Auswirkung der Vorlage wird in dem Dokument nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 25.03.2010 · Rat
- 38Antrag der CDU-Fraktion zum Thema "Ausbeuterische Kinderarbeit"Zur Vorlage · 2010/151 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat für die Sitzung des Rates am 25. März 2010 einen Antrag zum Thema „Ausbeuterische Kinderarbeit“ eingebracht. Die entsprechende Beschlussvorlage mit der Nummer 2010/151 dient der Beratung im Rat.
Der vorliegende Text enthält neben der formalen Einordnung des Antrags keine inhaltlichen Erläuterungen oder detaillierten Begründungen zum eigentlichen Gegenstand der Anfrage. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage nicht aufgeführt. Über die finanziellen Auswirkungen des Antrags auf den Haushalt der Stadt Sprockhövel liegen in der Dokumentation keine Angaben vor, da das Feld für die Angabe von Kosten oder Einnahmen nicht ausgefüllt wurde. Die Vorlage verweist für weiterführende Informationen auf eine Anlage, die dem vorliegenden Text nicht beigefügt ist.
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Beratungsfolge
- 25.03.2010 · Rat