Entgeltordnung der Stadt Sprockhövel für die Kinder- und Jugendarbeit
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2010/094 der Stadt Sprockhövel sieht eine Neugestaltung der Entgeltordnung für die Kinder- und Jugendarbeit vor. Mit dem vorgeschlagenen Beschluss soll der zweite Nachtrag zur Honorar- und Entgeltordnung für die Jugendpflege vom 17. März 2005 aufgehoben werden. An dessen Stelle tritt eine neue Entgeltordnung, die mit Wirkung der Bekanntmachung in Kraft treten soll.
Die Änderung der Regelung ergibt sich aus veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen. Da die Stadt nicht mehr auf Honorarbasis Aufgaben an nebenamtliche Mitarbeiter vergeben darf, sondern befristete Festanstellungen vorzunehmen hat, entfällt die Grundlage für die bisherige Honorarordnung. Die neue Entgeltordnung führt die Regelungen für die Honorierung und die Teilnahme an Maßnahmen zusammen und umfasst alle Aktivitäten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit.
Im Zuge der Neugestaltung sind moderate Preiserhöhungen vorgesehen, um die Einnahmen angesichts der Haushaltslage zu verbessern. Konkret werden die Beiträge für Aktionswochen während der Schulferien mit Übermittag-Betreuung von 15 Euro auf 20 Euro pro Kind und Woche angehoben. Bei der Ferienfreizeit steigt der Mindestbeitrag von 40 Euro auf 60 Euro und der Höchstbetrag von 300 Euro auf 450 Euro. Für weitere Veranstaltungen gelten die neuen Entgelte ab dem Ratsbeschluss. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Gestaltung der Entgelte den gesetzlichen Auftrag gemäß § 11 SGB VIII berücksichtigen muss, damit die Teilnahme an den Angeboten der Jugendarbeit nicht durch die Kosten erschwert wird.
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Beratungsfolge
- 25.03.2010kein Ergebnis hinterlegt
- 18.03.2010kein Ergebnis hinterlegt
- 10.03.2010kein Ergebnis hinterlegt
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