Bebauungsplanverfahren Nr. 85 "Rathausplatz" hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
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Der Rat hat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Rathausplatz“ beschlossen. Das etwa 1,5 Hektar große Plangebiet in der Gemarkung Haßlinghausen umfasst Teile des ehemaligen Sportplatzgeländes und soll die Baulücke zwischen dem Rathaus und der Bebauung an der Kortenstraße schließen. Ziel der Planung ist eine städtebauliche Aufwertung des Ortskerns durch eine Mischung aus Einzelhandel, Wohnen und Gemeinbedarf.
Im Bereich der Straße Rathausplatz ist die Festsetzung eines Sondergebiets für Einzelhandelsnutzung vorgesehen. Basierend auf einem Einzelhandelsstrukturgutachten soll eine Verkaufsfläche von insgesamt maximal 2.800 Quadratmeter entstehen, die sich auf einen Lebensmittelvollsortimenter, einen Discounter und weiteren Einzelhandel verteilt. Die Obergeschosse sollen für Praxen, Büros oder Dienstleistungen nutzbar sein, während Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden sollen.
Im hinteren Bereich des Grundstücks ist die Errichtung von etwa 25 barrierefreien Wohneinheiten auf einer Fläche von circa 2.200 Quadratmetern geplant. Zudem ist die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses auf einer Fläche von etwa 700 Quadratmetern vorgesehen. Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird parallel durchgeführt. Die Bezirksregierung Arnsberg hat der Änderung des Flächennutzungsplanes bereits landesplanerisch zugestimmt. Der nächste Verfahrensschritt umfasst die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2010kein Ergebnis hinterlegt
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