5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Rathausplatz hier: Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
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Der Rat der Stadt Sprockhövel hat die Einleitung des Verfahrens zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Rathausplatz beschlossen. Die Änderung umfasst ein etwa 1,5 Hektar großes Areal in der Gemarkung Haßlinghausen, das derzeit im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz ausgewiesen ist. Hintergrund der Neuausrichtung ist die Verlegung des Sportplatzes an den Landringhauser Weg.
Die geplante städtebauliche Entwicklung sieht eine Neunutzung der Fläche vor, um Einzelhandel, Wohnraum und Gemeinbedarf zu integrieren. Im Bereich der Straße Rathausplatz ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche als Einkaufszentrum vorgesehen. Diese soll eine Gesamtverkaufsfläche von maximal 2.800 Quadratmetern umfassen, wobei ein Lebensmittelvollsortimenter sowie ein Lebensmitteldiscounter die Kernnutzung bilden sollen. Ergänzend sind Flächen für weitere Sortimente wie eine Bäckerei, Apotheke oder ein Café geplant.
Zudem soll im hinteren Bereich des Grundstücks eine Wohnbaufläche für etwa 25 barrierefreie Wohnungen geschaffen werden. Ein Teil der Fläche ist für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr vorgesehen, um eine Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses zu ermöglichen. Die Planung erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Rathausplatz“. Die Bezirksregierung Arnsberg hat die landesplanerische Anpassung bereits bestätigt. Der nächste Verfahrensschritt umfasst die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden.
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Beratungsfolge
- 25.03.2010kein Ergebnis hinterlegt
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