Kenntnisnahme von Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2009 in das Haushaltsjahr 2010
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2010/127 befasst sich mit der Kenntnisnahme von Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2009 in das Haushaltsjahr 2010. Gemäß der Gemeindehaushaltsverordnung sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar, wodurch die entsprechenden Positionen im Folgejahr erhöht werden.
Die Übertragungen gliedern sich in zwei Bereiche. Im ersten Bereich wurden Ermächtigungen für Aufwendungen und entsprechende Auszahlungen in einer Gesamtsumme von 7.825,03 Euro übertragen. Diese basieren auf offenen Aufträgen.
Der zweite Bereich umfasst die Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen im Rahmen von Investitionen. Diese belaufen sich auf insgesamt 1.073.426,95 Euro. Zu den zugrunde liegenden Vorhaben gehören unter anderem der Kauf von Fahrzeugen für den Bauhof, die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und Ausrüstung sowie verschiedene Grundstückskäufe. Zudem sind Mittel für Kanalbaumaßnahmen, Straßenbaumaßnahmen, die Beschaffung von Software sowie die Verwendung von Landesmitteln und Spenden enthalten.
Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2010 führt die Übertragung der Aufwendungen zu einer Ergebnisverschlechterung, wobei im Vorjahr durch nicht eingetretene Aufwendungen eine Ergebnisverbesserung erzielt wurde. Die übertragenen investiven Auszahlungen führen zu höheren Auszahlungen im Jahr 2010, wobei bei den investiven Auszahlungen voraussichtlich eine Kreditaufnahme erforderlich wird.
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Beratungsfolge
- 25.03.2010kein Ergebnis hinterlegt
- 18.03.2010kein Ergebnis hinterlegt
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