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Beschlussvorlage

Erlass einer Hebesatzsatzung für 2015

2014/376

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/376 befasst sich mit der Neufassung der Hebesatzsatzung für die Stadt Sprockhövel mit Wirkung zum 1. Januar 2015. Hintergrund der Vorlage ist die im Rahmen der Haushalts- und Kalkulationsberatungen beschlossene Veränderung der Steuersätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B sowie die Gewerbesteuer. Eine Neufassung der Satzung wird zur Verwaltungsvereinfachung angestrebt.

Der Entwurf sieht die Festsetzung der Hebesätze wie folgt vor: Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) wird ein Hebesatz von 250 v.H. festgelegt. Für die Grundsteuer B wird ein Hebesatz von 730 v.H. bestimmt, wobei 30 v.H. der Straßenreinigungskosten zugerechnet werden. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird auf 460 v.H. festgesetzt.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Entwurf der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu beschließen. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss war für den 8. Dezember 2014 angesetzt, während die Entscheidung im Rat für die Sitzung am 18. Dezember 2014 vorgesehen war.

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