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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Erlass einer neuen Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner AusschüsseZur Vorlage · 2014/398 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/398 sieht die Verabschiedung einer neuen Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die der Vorlage beigefügte Form der neuen Ordnung anzunehmen.
Die Neuregelung basiert auf den Beschlüssen der konstituierenden Sitzung des Rates vom 26. Juni 2014, in der zehn verschiedene Ausschüsse gebildet wurden. Im Rahmen dieser Neugestaltung ergeben sich strukturelle Änderungen in der Aufgabenverteilung. So wird die Wirtschaftsförderung künftig dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung zugeordnet, während dieser Bereich zuvor im Haupt- und Finanzausschuss angesiedelt war. Zudem erfolgt eine Umbenennung des Ausschusses für Soziales und Demografie hin zu einem Ausschuss für Soziales, Demografie und Integration, wobei die inhaltliche Zuständigkeit für das Thema Integration bereits zuvor bestand.
Darüber hinaus wird die Zuständigkeitsordnung an die gesetzlichen Vorgaben des § 73 der Gemeindeordnung NRW sowie des § 16 der Hauptsatzung angepasst. Damit werden die Regelungen im Verhältnis zwischen dem Rat, dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Bürgermeister aktualisiert. Die Beratung der Vorlage war für den Haupt- und Finanzausschuss am 11. Dezember 2014 sowie für den Rat am 18. Dezember 2014 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.12.2014 · Rat
- 11.12.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Bestellung eines weiteren allgemeinen Vertreters des BürgermeistersZur Vorlage · 2014/328 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Tischvorlage mit der Nummer 2014/328 befasst sich mit der Bestellung eines weiteren allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters für die Stadt Sprockhövel. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Leiter des Fachbereichs I und Stadtkämmerer ab dem 19. Dezember 2014 zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellt wird, sofern der reguläre allgemeine Vertreter, also der Beigeordnete, verhindert ist.
Die rechtliche Grundlage für diese Regelung bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß dieser Ordnung liegt die allgemeine Vertretung des Bürgermeisters im Amt bei einem bestellten Beigeordneten. Für den Fall, dass dieser Beigeordnete verhindert ist, ist der Rat gehalten, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Bestehen mehrere Beigeordnete, legt der Rat die Reihenfolge der Vertretungsberechtigten fest. Im vorliegenden Fall wird die Bestellung eines weiteren Vertreters aus dem Kreis der sonstigen Bediensteten angestrebt.
Der Verwaltungsvorstand der Stadt Sprockhövel setzt sich laut Vorlage aus dem Bürgermeister, dem Beigeordneten und dem Stadtkämmerer zusammen. Die Ernennung des Stadtkämmers zum weiteren Vertreter wird mit der bestehenden Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung begründet. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vorgeschlagene Beschlussfassung anzunehmen. Haushaltsmäßige Auswirkungen durch diese Bestellung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 18.12.2014 · Rat
- 11.12.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen SituationZur Vorlage · 2014/404 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2014/404 dient der Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt Sprockhövel. Der vorliegende Text sieht vor, dass der Rat den Bericht über die aktuelle finanzielle Lage zur Kenntnis nimmt.
Die Notwendigkeit dieser regelmäßigen Information ergibt sich aus den Vorgaben des Erlasses „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen. Dieser Erlass schreibt vor, dass der Rat bei einer drohenden oder bestehenden Überschuldung der Kommune in jeder Sitzung über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Lage informiert werden muss.
Eine entsprechende Berichterstattung durch den Kämmerer erfolgt bereits seit dem Jahr 2010 in den Sitzungen des Rates der Stadt Sprockhövel und soll in den künftigen Sitzungen fortgeführt werden. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 3. Dezember 2014 sowie für die Ratssitzung am 18. Dezember 2014 vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Unterrichtung keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von Kosten oder Einnahmen entstehen.
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Beratungsfolge
- 18.12.2014 · Rat
- 11.12.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen/AuszahlungenZur Vorlage · 2014/403 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/403 dient der Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushalt der Stadt Sprockhövel. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vom Kämmerer bewilligten Mehraufwendungen zur Kenntnis zu nehmen.
Die vorliegenden Dokumente führen zwei spezifische Positionen auf, die eine Überschreitung der geplanten Haushaltsmittel verursachen. Im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie der Internetpräsenz und amtlichen Veröffentlichungen belaufen sich die Mehrausgaben auf 5.000,00 Euro. Diese Überschreitung im Bereich der Geschäftsaufwendungen resultiert aus einer überregionalen Stellenausschreibung.
Ein weiterer überplanmäßiger Aufwand betrifft den Bereich Entwässerung und Abwasserbeseitigung im Kanalnetz. Hier sind Kosten in Höhe von 2.975,00 Euro für die Aufnahme aller Daten in die Kanaldatenbank im Bereich des Mischwasserkanals Bochumer Straße / Hammertal verzeichnet. Die Gesamtsumme der in der Vorlage aufgeführten Mehrausgaben beläuft sich auf 7.975,00 Euro. Die Beratung der Vorlage war für den Haupt- und Finanzausschuss am 4. Dezember 2014 sowie für den Rat am 18. Dezember 2014 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.12.2014 · Rat
- 11.12.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Finanzierungsbedarf "Straßenreinigung" für 2015Zur Vorlage · 2014/373 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/373 befasst sich mit der Festsetzung des Finanzierungsbedarfs für die Straßenreinigung, einschließlich Sommerreinigung und Winterdienst, für das Haushaltsjahr 2015. Da die Stadt Sprockhövel seit dem Jahr 2009 keine gesonderten Gebühren mehr erhebt, erfolgt die Finanzierung über einen Zuschlag zur Grundsteuer B.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Zuschlag zur Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2015 auf 30 Prozentpunkte festzusetzen. Grundlage hierfür ist die im Handbuch „Kalkulationen für das Haushaltsjahr 2015“ enthaltene Bedarfsberechnung. Der Gesamtforderungsbetrag für die Straßenreinigung beläuft sich für das Jahr 2015 auf 361.714,00 Euro. Nach Abzug von Erlösen sowie entsprechenden Abzügen für den Winterdienst auf Gehwegen vor öffentlichen Gebäuden und zur Abgeltung des öffentlichen Interesses verbleibt ein zu deckender Finanzierungsbedarf von 256.643,96 Euro.
Die Kalkulation basiert auf den Abrechnungsdaten der Jahre 2009 bis 2013. Während die Sachkosten im Vergleich zum Vorjahr um 1.750 Euro sinken, steigen die Verwaltungskosten und die Kosten des Bereitschaftsdienstes um 36.482 Euro an. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Berechnung des Winterdienstes auf einem Mittelwert von etwa 2.900 Stunden beruht, wobei die Anpassung der Mittelwertbildung durch den Austausch des Jahres 2008 durch das Jahr 2013 zu einer Veränderung der Ansatzwerte führt.
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Beratungsfolge
- 18.12.2014 · Rat
- 11.12.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Gebührenbedarfsberechnung "Entwässerung" für 2015 und Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2014/374 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2014/374 behandelt die Gebührenbedarfsberechnung für die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2015 sowie den Erlass einer entsprechenden Satzung. Die Gesamtkosten der Abwasserentsorgung sinken im Vergleich zum Vorjahr von 6.159.571,00 € auf 5.950.023,00 €. Dieser Rückgang resultiert unter anderem aus einer Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 6,50 % auf 6,25 %, was die kalkulatorischen Kosten der Entwässerungsanlage um 170.000 € reduziert. Zudem verringern sich die Verwaltungskosten, die Sachkosten für die Kanalisation sowie die Klärkosten.
Die Gebührensätze für Niederschlagswasser und Schmutzwasser werden zum 01.01.2015 angepasst. Bei den Niederschlagswassergebühren sinken die Sätze für Verbandsmitglieder um 5,68 % auf 0,83 EUR/qm und für übrige Grundstückseigentümer um 4,42 % auf 1,08 EUR/qm. Die Schmutzwassergebühren reduzieren sich für Verbandsmitglieder um 5,92 % auf 1,59 EUR/cbm und für übrige um 2,59 % auf 3,39 EUR/cbm. Bei Kleinkläranlagen sinkt die jährliche Grundgebühr pro Einwohner um 0,90 %, während die Entsorgungsgebühr um 3,43 % auf 46,69 EUR/cbm steigt. Die Gebühren für abflusslose Gruben bleiben unverändert bei 12,57 EUR/cbm.
Die Neufassung der Gebührensatzung enthält redaktionelle Anpassungen, eine neue Regelung gemäß Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes sowie eine Änderung des Stichtages auf den 01.01. Die Gebührenpflicht umfasst Grundstückseigentümer, Nießbraucher und Straßenbaulastträger als Gesamtschuldner. Die Beratung der Vorlage war für den Haupt- und Finanzausschuss am 06.12.2014 sowie für den Rat am 18.12.2014 vorgesehen.
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- 18.12.2014 · Rat
- 11.12.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Gebührenbedarfsberechnung "Abfallbeseitigung" für 2015 und Erlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2014/375 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2014/375 behandelt die Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung ab dem 1. Januar 2015 sowie die Neufassung der entsprechenden Gebührensatzung. Der Entwurf sieht vor, die Gebührensätze gemäß der vorliegenden Kalkulation festzusetzen.
Die Kalkulation sieht eine Grundgebühr von 1,50 EUR pro Einwohner vor. Für die Entsorgung fallen Gebühren von 175,00 EUR pro Tonne für Restabfall und Sperrgut sowie 90,00 EUR pro Tonne für Bioabfall an, während der Erlös aus Altpapier mit 10,00 EUR pro Tonne angesetzt wird. Die Kosten für die Grünabfallsammlung, die Laubsammelaktion und die Abholung von Weihnachtsbäumen steigen von 21.342,99 EUR auf 49.203,82 EUR, was auf eine Anpassung der Kreisgebühr von 75,00 EUR auf 90,00 EUR pro Tonne zurückzuführen ist. Die Verwaltungskosten erhöhen sich auf 96.460,00 EUR, während die Kosten für die Leerung der Straßenpapierkörbe auf 115.728,10 EUR sinken.
Die Gebühren für die graue Tonne steigen um 2,5 %, die für die Bio-Tonne um 3,1 %. Die Jahresbenutzungsgebühren für Restabfall variieren je nach Behältergröße zwischen 102,14 EUR für 60 Liter und 1.864,41 EUR für 1100 Liter. Für Bioabfall fallen Gebühren zwischen 48,57 EUR für 60 Liter und 192,57 EUR für 240 Liter an. Weitere Gebühren umfassen 4,00 EUR pro Restabfallsack sowie 1,00 EUR pro Stück für Sperrmüll und Elektro-Großgeräte. Die Gebührenpflicht beginnt am ersten Monat nach Anschluss und endet mit dem Monat der Nichtinanspruchnahme.
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- 18.12.2014 · Rat
- 11.12.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Erlass einer Hebesatzsatzung für 2015Zur Vorlage · 2014/376 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/376 befasst sich mit der Neufassung der Hebesatzsatzung für die Stadt Sprockhövel mit Wirkung zum 1. Januar 2015. Hintergrund der Vorlage ist die im Rahmen der Haushalts- und Kalkulationsberatungen beschlossene Veränderung der Steuersätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B sowie die Gewerbesteuer. Eine Neufassung der Satzung wird zur Verwaltungsvereinfachung angestrebt.
Der Entwurf sieht die Festsetzung der Hebesätze wie folgt vor: Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) wird ein Hebesatz von 250 v.H. festgelegt. Für die Grundsteuer B wird ein Hebesatz von 730 v.H. bestimmt, wobei 30 v.H. der Straßenreinigungskosten zugerechnet werden. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird auf 460 v.H. festgesetzt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Entwurf der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu beschließen. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss war für den 8. Dezember 2014 angesetzt, während die Entscheidung im Rat für die Sitzung am 18. Dezember 2014 vorgesehen war.
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Beratungsfolge
- 18.12.2014 · Rat
- 11.12.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Betrauung der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur) mit Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen InteresseZur Vorlage · 2014/371 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/371 sieht die Betrauung der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur) mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse vor. Der Rat soll die Agentur für einen Zeitraum von zehn Jahren mit diesen Aufgaben beauftragen, wobei die Einhaltung der EU-beihilferechtlichen Vorgaben sichergestellt werden soll.
Die Grundlage für diesen Beschluss ist die Notwendigkeit, die Aufgaben der Wirtschaftsförderung im Rahmen der Daseinsvorsorge rechtssicher zu gestalten. Da die EN-Agentur Aufgaben für den Ennepe-Ruhr-Kreis sowie die kreisangehörigen Städte übernimmt, können kommunale Zahlungen unter das EU-Beihilferecht fallen. Um eine unzulässige staatliche Beihilfe zu vermeiden, muss die Betrauung mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen eindeutig definiert sein und transparente Parameter für etwaige Ausgleichsleistungen enthalten, ohne dass eine Überkompensation stattfindet.
Der geplante Betrauungsakt konkretisiert den Gesellschaftszweck der EN-Agentur, um den Anforderungen des europäischen Rechts zu entsprechen. Die Vorlage wird den Ausschüssen für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung sowie dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung vorgelegt, bevor sie im Rat beschlossen wird. Eine entsprechende Entscheidung wird auch von den anderen zahlenden Gesellschaftern der Agentur angestrebt. Die Umsetzung der Maßnahme ist als freiwillige Leistung gekennzeichnet.
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- 18.12.2014 · Rat
- 11.12.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 24.11.2014 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 10Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2014/409 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2014/409 dient als Grundlage für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss während der Sitzung am 11. Dezember 2014. Gegenstand der Vorlage ist die Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die vorliegenden Anfragen beantwortet werden. Sollten keine Anfragen eingegangen sein, ist die entsprechende Alternative vorgesehen. Die Vorlage enthält keine Angaben zu einer federführenden Stelle oder zu spezifischen inhaltlichen Details der Anfragen, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind in der Vorlage keine konkreten Kosten, Personalkosten oder Sachkosten ausgewiesen. Ebenso finden sich in diesem Dokument keine Angaben zu freiwilligen Leistungen oder zu einer Rechtsgrundlage für die Beantwortung der Anfragen. Die Vorlage dient primär der organisatorischen Abwicklung des Tagesordnungspunktes im Rahmen der Ausschusssitzung.
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Beratungsfolge
- 11.12.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2014/410 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2014/410 dient der Behandlung von Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Die Sitzung ist für den 11. Dezember 2014 angesetzt.
Der vorliegende Text enthält als Beschlussvorschlag die bloße Kenntnisnahme der vorgetragenen Mitteilungen. Alternativ ist vorgesehen, dass keine Mitteilungen erfolgt sind. Weitere inhaltliche Details zu den spezifischen Themen der Mitteilungen oder zu den damit verbundenen Sachverhalten sind der Vorlage nicht zu entnehmen. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen, weder bei den Kosten noch bei den Einnahmen, ausgewiesen. Eine Verpflichtung zur Vorlage von Sachstandsberichten durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Tagesordnungspunkt nicht dokumentiert.
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Beratungsfolge
- 11.12.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- –Öffentlicher Teil
- 15Haushaltssanierungsplan hier: Bericht gemäß § 7 Abs. 1 Stärkungspaktgesetz zum 30.11.2014Zur Vorlage · 2014/422 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/422 befasst sich mit dem Bericht zum Haushaltssanierungsplan der Stadt Sprockhövel gemäß § 7 Abs. 1 des Stärkungspaktgesetzes mit Stand vom 30. November 2014. Der Bericht dient der Information über den aktuellen Stand der Umsetzung des Sanierungsplans.
Nach den gesetzlichen Vorgaben überwacht die Bezirksregierung als Kommunalaufsicht die Einhaltung des Haushaltssanierungsplanes in der Stärkungspaktkommune. Der Bürgermeister ist dazu verpflichtet, der Kommunalaufsicht zu bestimmten Terminen im laufenden Haushaltsjahr sowie im Folgejahr Berichte über den Stand der Umsetzung vorzulegen. Diese Berichte umfassen die Haushaltsatzung sowie deren Anlagen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den an die Kommunalaufsicht erstatteten Bericht zur Kenntnis nehmen. Die entsprechenden Berichte werden den Gremien kontinuierlich vorgelegt. Eine haushaltsmäßige Auswirkung des vorliegenden Tagesordnungspunktes wird in der Vorlage nicht angegeben. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. Dezember 2014 sowie für die Ratssitzung am 18. Dezember 2014 vorgesehen.
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- 18.12.2014 · Rat
- 11.12.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16Förderprogramm LEADER hier: FörderwettbewerbZur Vorlage · 2014/424 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/424 befasst sich mit der Teilnahme der Stadt Sprockhövel am Förderwettbewerb zur LEADER-Region. Nachdem der Rat der Stadt Sprockhövel bereits im September 2014 die Teilnahme am Wettbewerb beschlossen hatte, sieht die aktuelle Vorlage die Notwendigkeit eines Grundsatzbeschlusses vor. Dieser wird aufgrund einer Vorgabe des zuständigen Ministeriums benötigt, um die Sicherstellung der Finanzierung im Falle einer Zulassung als LEADER-Region zu garantieren.
Im Fokus der finanziellen Verpflichtung stehen die Kosten für die Position des Regionalmanagers, der für die Umsetzung der geplanten Projekte zuständig ist. Die Kosten für diese Stelle werden mit maximal 65 Prozent gefördert. Für die Stadt Sprockhövel ergibt sich daraus ein geschätzter jährlicher Kostenanteil von etwa 10.200 Euro, der bis zum Jahr 2023 zu tragen ist. Diese Kalkulation umfasst noch nicht die Kofinanzierung einzelner Projekte, wobei Eigenanteile durch privates Sponsoring oder ehrenamtliche Leistungen angerechnet werden können.
Die Städte Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Wetter sowie Sprockhövel nehmen gemeinsam am Auswahlverfahren teil. Im Rahmen der Konzeptentwicklung fand bereits eine Auftaktveranstaltung mit etwa 180 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt, bei der erste Projektvorschläge eingebracht wurden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Finanzierung der Umsetzung im Falle einer Zulassung sicherzustellen.
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- 18.12.2014 · Rat
- 11.12.2014 · Haupt- und Finanzausschuss