Fragestunde
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/084 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Durchführung der Fragestunde im Rat sowie in den Ausschüssen. Grundlage für die Regelung ist der im Jahr 2009 verabschiedete Paragraph 20 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Sprockhövel und seine Ausschüsse.
Gemäß dieser Regelung ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung vorgesehen, wobei der Rat über Ausnahmen entscheiden kann. Die Fragestunde findet in der Regel im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, wobei der Rat die Dauer der Fragestunde festlegt und die zeitliche Einordnung zwischen den einzelnen Tagesordnungspunkten bestimmen kann. Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Die Anzahl der Fragen ist begrenzt: Jeder Fragesteller darf höchstens zwei Fragen sowie zu jeder Frage eine Zusatzfrage stellen. Bei gleichzeitigen Meldungen mehrerer Personen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Sollte eine sofortige Beantwortung nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Antwort verwiesen werden. Eine anschließende Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 27.03.2014kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen
Aus derselben Sitzung
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- 3. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) der Stadt Sprockhövel Rat, 27.03.2014
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- Einführung eines neuen Ratsmitgliedes Rat, 27.03.2014
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