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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Einführung eines neuen RatsmitgliedesZur Vorlage · 2014/019 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel vom 27. März 2014 wird die Einführung eines neuen Ratsmitglieds behandelt. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung eines Mandats durch ein Ratsmitglied am 7. Januar 2014. Als Ersatz aus der Reserveliste der CDU-Fraktion rückt mit Wirkung vom 11. Januar 2014 ein neues Mitglied in den Rat nach, welches die Wahl bereits angenommen hat.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, dass der Bürgermeister das neue Ratsmitglied in den Rat der Stadt Sprockhövel einzuführen und feierlich zur gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben zu verpflichten. Da das neue Ratsmitglied bereits in seiner Funktion als sachkundiger Bürger im Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Freizeit verpflichtet wurde, kann auf eine erneute Verpflichtung verzichtet werden. Die Vorlage dient somit der förmlichen Bekanntgabe und Durchführung der Einführung im Rahmen der Ratssitzung.
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Beratungsfolge
- 27.03.2014 · Rat
- 2Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 und des Lageberichtes 2011Zur Vorlage · 2014/070 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/070 befasst sich mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Sprockhövel zum 31. Dezember 2011 sowie des dazugehörigen Lageberichtes. Im Rahmen der Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung wurde festgestellt, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht die Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Stadt sowie die künftigen Chancen und Risiken sachgerecht darstellen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis der Prüfung in einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammengefasst. Zwar enthielt der Prüfungsbericht acht bezifferte Beanstandungen, jedoch werden diese aufgrund der Stellungnahme des Kämmerers als ausgeräumt betrachtet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung zur Kenntnis zu nehmen und den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 festzustellen. Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag für das Jahr 2011 soll mit der Ausgleichsrücklage verrechnet werden. Zudem wird dem Bürgermeister die uneingeschränkte Entlastung für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 vorgeschlagen. Die entsprechenden Unterlagen, einschließlich der Antworten auf die Beanstandungen, werden als Anlage nachgereicht.
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Beratungsfolge
- 27.03.2014 · Rat
- 27.03.2014 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 3Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen SituationZur Vorlage · 2014/037 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2014/037 dient der Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt Sprockhövel. Der vorliegende Text sieht vor, dass sowohl der Haupt- und Finanzausschuss als auch der Rat den Bericht über die aktuelle finanzielle Lage zur Kenntnis nehmen.
Die Notwendigkeit dieser regelmäßigen Information ergibt sich aus den Vorgaben des Erlasses „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen. Dieser Erlass schreibt vor, dass der Rat im Falle einer drohenden oder bestehenden Überschuldung der Kommune in jeder Sitzung über die haushaltswirtschaftliche Entwicklung informiert werden muss.
Eine entsprechende Berichterstattung durch die zuständige Fachabteilung erfolgt bereits seit dem Jahr 2010. Die Unterrichtung der Gremien soll in den künftigen Sitzungen des Rates sowie des Haupt- und Finanzausschusses fortgeführt werden. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 20. März 2014 sowie für die Sitzung des Rates am 27. März 2014 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.03.2014 · Rat
- 20.03.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen/AuszahlungenZur Vorlage · 2014/071 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/071 dient der Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen durch den Rat der Stadt Sprockhövel. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vom Kämmerer bewilligten Mehraufwendungen förmlich zur Kenntnis zu nehmen.
Die aufgeführten Ausgaben umfassen verschiedene Sachbereiche der Stadtverwaltung. Im Bereich Kultur und Wissenschaft wurden 775,00 Euro für die Beschaffung von Literatur im Rahmen des Projekts „Kulturrucksack“ für die Bücherei Haßlinghausen aufgewendet. Im Bereich der Gleichstellung von Mann und Frau wurden Kosten für Broschüren und Kalender in Höhe von insgesamt 751,13 Euro verzeichnet, wobei ein Teil der Kosten durch eine Spende der Sparkasse Sprockhöerdel refinanziert wurde.
Für die Natur- und Landschaftspflege, konkret für den Friedhof, wurden Aufwendungen in Höhe von 3.800,00 Euro für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Aushub von Grabstätten ausgewiesen, was auf einen Anstieg der Bestattungen zurückzuführen ist. Die entsprechenden Mehreinnahmen decken diese Kosten.
Im Bereich der inneren Verwaltung wurden weitere Ausgaben für die örtliche Rechnungsprüfung sowie für die Personalverwaltung und das Personalmanagement dokumentiert, unter anderem für die Bestellung von Fachliteratur und allgemeine Kostensteigerungen. Zudem wurden Kosten für die Aus- und Fortbildung sowie für Fachseminare des Personalrats sowie Ausgaben für Fachliteratur des Personalrats aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 27.03.2014 · Rat
- 20.03.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Haushaltssanierungscontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2013Zur Vorlage · 2014/042 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2014/042 dient der Vorlage des Abschlussberichts zum Haushaltssanierungscontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013. Der Bericht basiert auf einem Ratsbeschluss vom 28. Juni 2012.
Gemäß den Erläuterungen der Verwaltung wurde die für das Haushaltsjahr 2013 festgelegte Zielvorgabe in Höhe von 2.275.630 Euro um 90.843 Euro übertroffen. Da es sich bei dem Dokument um den abschließenden Bericht handelt, der in dieser Form auch der Bezirksregierung vorgelegt wird, sind keine weitergehenden Erläuterungen zu einzelnen Maßnahmen enthalten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass sowohl der Haupt- und Finanzausschuss als auch der Rat den Bericht für das betreffende Kalenderjahr zur Kenntnis nehmen.
Hinsichtlich der weiteren Berichterstattung wird darauf hingewiesen, dass die Berichte für das erste Quartal 2014 voraussichtlich Ende April oder Anfang Mai sowie für das zweite Quartal 2014 Ende August in der Haushaltssanierungskommission erörtert werden sollen. Die anschließende Vorlage in den entsprechenden Gremien des Rates folgt der aktuellen Sitzungsplanung.
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Beratungsfolge
- 27.03.2014 · Rat
- 20.03.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Erlass eines 9. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben für die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2014/020 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/020 sieht die Verabschiedung des 9. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben für die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt Sprockhövel vor. Der Entwurf wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt, nachdem er bereits im Haupt- und Finanzausschuss beraten wurde.
Hintergrund der Änderung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 24. Juli 2013. Dieses entschied, dass Vereinbarungen, nach denen die Stadt auf die Erhebung von Niederschlagswassergebühren für bestimmte Flächen verzichtet, unwirksam sind. Zuvor hatte die Stadt mit dem Land Nordrhein-Westfalen sowie dem Ennepe-Ruhr-Kreis Regelungen getroffen, um Gebührenverzicht auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen gegen einmalige Zahlungen zu tauschen. Da solche Verzichtserklärungen rechtlich nicht zulässig sind, besteht nun eine Gebührenpflicht für die entsprechenden Straßenbaulastträger.
Der Nachtrag ergänzt die Liste der Gebührenpflichtigen in § 8 Abs. 1 der Satzung um den Straßenbaulastträger für die Straßenoberflächenentwässerung. Damit wird der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes gefolgt, die Gebührenpflicht neben den Grundstückseigentümern auch explizit auf die jeweiligen Baulastträger auszuweiten. Die Neuregelung soll rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft treten. Die Verwaltung verweist für Details zu den finanziellen Auswirkungen auf eine separate Vorlage.
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Beratungsfolge
- 27.03.2014 · Rat
- 20.03.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Vergnügungssteuer - Steuermaßstab bei Geldspielgeräten hier: 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2014/033 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel plant mit dem 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer eine Anpassung des Steuermaßstabs für Geldspielgeräte. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Bemessungsgrundlage von dem bisherigen Einspielergebnis auf den Spieleinsatz umzustellen.
Hintergrund der Änderung ist die aktuelle Rechtsprechung sowie die Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Da moderne Geldspielautomaten technisch in der Lage sind, den Spieleinsatz im Zählwerksausdruck auszuweisen, soll dieser als präziserer Maßstab für den Vergnügungsaufwand genutzt werden. Mit der Umstellung auf den Spieleinsatz ist eine Anpassung des Steuersatzes verbunden. Während die Steuer bisher 12 Prozent des Einspielergebnisses betrug, soll sie künftig 4 Prozent des Spieleinsatzes betragen.
Der Entwurf sieht zudem unterschiedliche Sätze für verschiedene Standorte vor. In Spielhallen und ähnlichen Unternehmen beträgt die Steuer 4 Prozent des Spieleinsatzes bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit bzw. 40 Euro bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit. In Gastwirtschaften und anderen Orten liegt der Satz bei 4 Prozent des Spieleinsatzes bzw. 30 Euro. Für Geräte, die Gewalt, Krieg oder pornografische Inhalte darstellen, ist ein Betrag von 300 Euro vorgesehen. Eine Übergangsregelung ermöglicht die weitere Besteuerung nach dem Einspielergebnis, sofern der Zählwerksausdruck den Spieleinsatz noch nicht ausweisen kann. Der Nachtrag soll zum 1. Mai 2014 in Kraft treten.
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- 27.03.2014 · Rat
- 20.03.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 83. Nachtrag zur Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2014/002 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/002 sieht den 3. Nachtrag zur Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Sprockhövel vor. Ziel der Änderung ist die Anpassung der kommunalen Satzung an die neue Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NRW 2013) sowie an das geänderte Landeswassergesetz NRW.
Im Rahmen der Neuregelung wird klargestellt, dass die Gemeinde dezentrale Abwasseranlagen, wie etwa Versickerungsanlagen in Baugebieten, mit zentralen Anlagen zu einer rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit zusammenfassen kann. Dies ermöglicht die Erhebung einheitlicher Benutzungsgebühren für die gesamte öffentliche Einrichtung. Zudem wird der Paragraph 8 zur inhaltlichen Anpassung an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes überarbeitet.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Nutzung von Niederschlagswasser. Die Satzung legt nun fest, dass ein Überlauf an den öffentlichen Kanal vorhanden sein muss, um Überschwemmungen auf Nachbargrundstücken zu vermeiden. Auch die Entsorgung von Abwasser aus landwirtschaftlichen Betrieben wird gemäß den neuen landesrechtlichen Vorschriften geregelt.
Durch die Wegfall der spezifischen Dichtheitsprüfung nach dem alten Landeswassergesetz tritt die neue Rechtsverordnung in Kraft, welche die Überwachung sowohl öffentlicher als auch privater Abwasseranlagen regelt. Ergänzend wird die Befugnis der Gemeinde betont, Verstöße gegen die Satzungsbestimmungen als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden oder Mittel der Verwaltungsvollstreckung einzusetzen. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Nachtrag in der vorliegenden Form zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 27.03.2014 · Rat
- 06.02.2014 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 93. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2014/003 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/003 behandelt den dritten Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Sprockhövel. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt dem Rat der Stadt, diesen Nachtrag zu verabschieden.
Gegenstand der Änderung ist die Anpassung der Regelungen zur Straßenreinigung sowie zum Winterdienst auf bestimmten Straßenabschnitten. Die bisherige Satzung vom 19. Dezember 2008 regelt die Durchführung dieser Aufgaben und legt fest, dass die Pflicht zur Reinigung von Schnee und Eis auf öffentlichen Straßen bei der Stadt liegt. Der Nachtrag sieht jedoch Änderungen in der Verteilung der Reinigungspflicht und der Winterwartung zwischen der Stadt und den Anliegern vor.
In der Bergstraße sowie in der Bochumer Straße wird die Übertragung der Reinigungspflicht und der Winterwartung auf die Anlieger ausgeweitet. Für die Hombergstraße erfolgt eine genauere Definition des Geltungsbereichs der Übertragung. In den Straßen Hopener Weg, Jahnstraße und Kreuzstraße wird die Übertragung der Aufgaben auf die dort befindlichen Stichwege erweitert.
Zudem wird die Wichernstraße in das Straßenverzeichnis aufgenommen, wobei für diese Privatstraße keine Reinigungspflicht oder Winterwartung durch die Stadt vorgesehen ist. Auch für den Kreßsieper Weg entfällt die Reinigungspflicht und die Winterwartung durch die Stadt, da es sich hierbei ebenfalls um eine Privatstraße handelt. Aus dem Dokument geht hervor, dass durch diese Anpassungen keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 27.03.2014 · Rat
- 06.02.2014 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 103. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2014/058 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/058 der zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit dem dritten Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft in der Stadt Sprockhövel. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, diesen Nachtrag zuzustimmen.
Grundlage der Vorlage ist die Änderung der Nutzungssituation der Unterkunft. Seit dem 1. Januar 2014 wird ausschließlich das Gebäude in der Timmersholt 16 als Obdachlosenunterkunft genutzt. Aufgrund dieser veränderten Kostenaufteilung ist eine Neukalkulation der Gebühren notwendig geworden. Die bisherige Gebühr, die im zweiten Nachtrag auf 4,48 Euro festgesetzt worden war, soll angepasst werden.
Die neue Gebührenstruktur basiert auf einer Berechnung der Gebührenbedarfs- und Betriebskosten pro Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche. Die Kalkulation umfasst einen Gebührenbedarf von 4.047,34 Euro sowie Betriebskosten in Höhe von 8.964,94 Euro für das Jahr. Bei einer Wohn- und Nutzfläche von 155,80 Quadratmetern ergibt sich daraus ein monatlicher Gebührensatz von 6,96 Euro pro Quadratmeter. Die detaillierte Aufstellung der Aufwendungen sowie die Berechnung der Flächenwerte sind in den Anlagen der Vorlage enthalten. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Betriebsausschusses am 13. März 2014 sowie des Rates am 27. März 2014 vorgesehen.
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- 27.03.2014 · Rat
- 13.03.2014 · Betriebsausschuss
- 11Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2014/056 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/056 der zentralen Gebäudebewirtschaftung sieht eine vollständige Neufassung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen in der Stadt Sprockhövel vor. Hintergrund der Neufassung ist die Umwandlung des Gebäudes Timmersholt 14 in ein Übergangswohnheim im Jahr 2014 sowie die Notwendigkeit einer Neuberechnung der Gebühren aufgrund veränderter Daten zur Gebührenkalkulation und zu den Betriebskosten.
Die neue Satzung basiert auf einer detaillierten Berechnung der Benutzungsgebühren und Betriebskosten für die Standorte Gevelsberger Straße 31 und Timmersholt 14. Die Benutzungsgebühren werden auf Basis des Gesamtaufwandes ermittelt, wobei die Kosten auf 80 Prozent der bereinigten Grundfläche verteilt werden. Für die Betriebskosten wurden die Werte für das Jahr 2014 auf Grundlage des Vorjahresverbrauchs sowie geschätzter Werte, etwa für den Stromverbrauch im Gebäude Timmersholt 14, festgelegt.
Aus der Kalkulation ergibt sich für beide Übergangsheime gemeinsam eine Benutzungsgebühr von 5,50 Euro pro Quadratmeter und Monat sowie Betriebskosten in Höhe von 5,65 Euro pro Quadratmeter und Monat. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, der vorliegenden Satzung auf Grundlage dieser Berechnungen zuzustimmen.
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- 27.03.2014 · Rat
- 13.03.2014 · Betriebsausschuss
- 12Bebauungsplan Nr. 66 "Mittelstraße Ost", 1. Änderung hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2014/052 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2014/052 befasst sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 66 „Mittelstraße Ost“ in Sprockhövel. Gegenstand der Vorlage ist die Kenntnisnahme der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die im Zeitraum vom 27. Juni bis zum 18. Juli 2012 stattfand.
Die geplante Änderung sieht die Ausweisung eines eingeschränkten Mischgebiets sowie eines Allgemeinen Wohngebiets vor. Ziel dieser Maßnahme ist der Ausschluss bestimmter Nutzungen, darunter Vergnügungsstätten, Sexshops, Sportwettcafés, Tankstellen und Gartenbaubetriebe. Damit soll die Einzelhandelsstruktur und die Attraktivität des Hauptgeschäftsbereichs Haßlinghausen gewahrt werden.
Die Verwaltung führt aus, dass das betroffene Grundstück zwischen der Gevelsberger Straße 6 und 10 liegt. Es ist beabsichtigt, die Bauflucht der Gebäude Gevelsberger Straße 4 und 6 aufzunehmen, um eine überbaubare Grundstücksfläche vorzusehen, wobei die Größe der möglichen Bebauung aufgrund von Abstandsflächen begrenzt bleibt.
Laut der Verwaltung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die vorgeschlagene Änderung oder den Ausschluss von Vergnügungsstätten. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat bereits am 12. September 2012 über die Ergebnisse beraten und beschlossen, das Verfahren fortzuführen. Haushaltsmäßige Auswirkungen oder Kosten werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 27.03.2014 · Rat
- 13Bebauungsplan Nr. 66 "Mittelstraße Ost", 1. Änderung hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2014/053 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel hat die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Mittelstraße Ost“ beschlossen. Die Auslegung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter Einbeziehung der Begründung, des Umweltberichts sowie der wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen.
Ziel der Änderung ist die Anpassung der Nutzungsarten im Bereich der Mittelstraße in Haßlinghausen. Während der Bereich bisher als Mischgebiet ausgewiesen ist, soll die Nutzung künftig eingeschränkt werden. Um den Einzelhandel und die Attraktivität des Hauptgeschäftsbereichs zu stärken, sollen bestimmte Nutzungen wie Vergnügungsstätten, Sportwettcafes, Sportwettbüros, Sexshops, Tankstellen sowie Gartenbaubetriebe ausgeschlossen werden. Bestehende Einrichtungen unterliegen dem Bestandsschutz. Zudem soll die Ausweisung neuer Einzelhandelsflächen durch die Einarbeitung einer Sortimentsliste gesteuert werden, die zentrenrelevante und nahversorgungsrelevante Waren umfasst.
Im südlichen Bereich zwischen der Straße Am Kindergarten und der Gevelsberger Straße ist eine Umwidmung von einem Mischgebiet zu einem Allgemeinen Wohngebiet vorgesehen. Die Baugrenzen wurden in Teilbereichen vereinheitlicht und die Regelungen zu Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen wurden überarbeitet, um den ruhenden Verkehr auch außerhalb der überbaubaren Flächen zu ermöglichen. Das Verfahren umfasst bereits die vorangegangene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, deren Anregungen in die Überarbeitung des Planentwurfes eingeflossen sind.
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- 27.03.2014 · Rat
- 14Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2014/082 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2014/082 dient als Grundlage für die Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 27. März 2014. Gegenstand der Vorlage ist der Tagesordnungspunkt 14, welcher die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung umfasst.
Der vorliegende Text enthält einen Beschlussvorschlag, der vorsieht, die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Als alternative Option wird aufgeführt, dass keine Mitteilungen vorliegen. Informationen zu den inhaltlichen Details der Mitteilungen oder zu spezifischen Sachverhalten sind der Vorlage nicht zu entnehmen, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind keine Kosten oder Einnahmen ausgewiesen. Es liegen keine Angaben zu einer verpflichtenden Berichtspflicht durch den zuständigen Fachbereich vor. Die Vorlage dient somit der formalen Behandlung der Verwaltungsmitteilungen im Rahmen der Ratsarbeit.
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- 27.03.2014 · Rat
- 15Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2014/083 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2014/083 dient als Grundlage für die Beratung im Rat der Stadt Sprockhövel während der Sitzung am 27. März 2014. Der Tagesordnungspunkt betrifft Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der vorliegende Text enthält als Beschlussvorschlag die Festlegung, dass die eingegangenen Anfragen beantwortet werden, bzw. hält fest, dass keine Anfragen vorlagen. Informationen zu den inhaltlichen Details der Anfragen sind der Vorlage nicht zu entnehmen, da auf entsprechende Anlagen verwiesen wird.
Hinsichtlich der weiteren administrativen Abläufe ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Rat oder den Ausschüssen einen Sachstandsbericht vorlegt. Die Häufigkeit dieser Berichterstattung ist in der Vorlage nicht spezifisch festgelegt. Über haushaltsmäßige Auswirkungen oder anfallende Kosten für Personalsachkosten wird in diesem Dokument kein konkreter Wert ausgewiesen.
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- 27.03.2014 · Rat
- 16FragestundeZur Vorlage · 2014/084 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2014/084 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Durchführung der Fragestunde im Rat sowie in den Ausschüssen. Grundlage für die Regelung ist der im Jahr 2009 verabschiedete Paragraph 20 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Sprockhövel und seine Ausschüsse.
Gemäß dieser Regelung ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung vorgesehen, wobei der Rat über Ausnahmen entscheiden kann. Die Fragestunde findet in der Regel im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, wobei der Rat die Dauer der Fragestunde festlegt und die zeitliche Einordnung zwischen den einzelnen Tagesordnungspunkten bestimmen kann. Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Die Anzahl der Fragen ist begrenzt: Jeder Fragesteller darf höchstens zwei Fragen sowie zu jeder Frage eine Zusatzfrage stellen. Bei gleichzeitigen Meldungen mehrerer Personen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Sollte eine sofortige Beantwortung nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Antwort verwiesen werden. Eine anschließende Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt.
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Beratungsfolge
- 27.03.2014 · Rat
- –Öffentlicher Teil
- 26Beratung der GPA im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen hier: Beschluss des Betriebsausschusses vom 13.03.2014