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Beschlussvorlage

3. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft in der Stadt Sprockhövel

2014/058 Zentrale Gebäudebewirtschaftung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/058 der zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit dem dritten Nachtrag zur Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft in der Stadt Sprockhövel. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, diesen Nachtrag zuzustimmen.

Grundlage der Vorlage ist die Änderung der Nutzungssituation der Unterkunft. Seit dem 1. Januar 2014 wird ausschließlich das Gebäude in der Timmersholt 16 als Obdachlosenunterkunft genutzt. Aufgrund dieser veränderten Kostenaufteilung ist eine Neukalkulation der Gebühren notwendig geworden. Die bisherige Gebühr, die im zweiten Nachtrag auf 4,48 Euro festgesetzt worden war, soll angepasst werden.

Die neue Gebührenstruktur basiert auf einer Berechnung der Gebührenbedarfs- und Betriebskosten pro Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche. Die Kalkulation umfasst einen Gebührenbedarf von 4.047,34 Euro sowie Betriebskosten in Höhe von 8.964,94 Euro für das Jahr. Bei einer Wohn- und Nutzfläche von 155,80 Quadratmetern ergibt sich daraus ein monatlicher Gebührensatz von 6,96 Euro pro Quadratmeter. Die detaillierte Aufstellung der Aufwendungen sowie die Berechnung der Flächenwerte sind in den Anlagen der Vorlage enthalten. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Betriebsausschusses am 13. März 2014 sowie des Rates am 27. März 2014 vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 185 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

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