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Beschlussvorlage

Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen in der Stadt Sprockhövel

2014/056 Zentrale Gebäudebewirtschaftung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/056 der zentralen Gebäudebewirtschaftung sieht eine vollständige Neufassung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen in der Stadt Sprockhövel vor. Hintergrund der Neufassung ist die Umwandlung des Gebäudes Timmersholt 14 in ein Übergangswohnheim im Jahr 2014 sowie die Notwendigkeit einer Neuberechnung der Gebühren aufgrund veränderter Daten zur Gebührenkalkulation und zu den Betriebskosten.

Die neue Satzung basiert auf einer detaillierten Berechnung der Benutzungsgebühren und Betriebskosten für die Standorte Gevelsberger Straße 31 und Timmersholt 14. Die Benutzungsgebühren werden auf Basis des Gesamtaufwandes ermittelt, wobei die Kosten auf 80 Prozent der bereinigten Grundfläche verteilt werden. Für die Betriebskosten wurden die Werte für das Jahr 2014 auf Grundlage des Vorjahresverbrauchs sowie geschätzter Werte, etwa für den Stromverbrauch im Gebäude Timmersholt 14, festgelegt.

Aus der Kalkulation ergibt sich für beide Übergangsheime gemeinsam eine Benutzungsgebühr von 5,50 Euro pro Quadratmeter und Monat sowie Betriebskosten in Höhe von 5,65 Euro pro Quadratmeter und Monat. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, der vorliegenden Satzung auf Grundlage dieser Berechnungen zuzustimmen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 168 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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