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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 66 "Mittelstraße Ost", 1. Änderung hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

2014/052

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2014/052 befasst sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 66 „Mittelstraße Ost“ in Sprockhövel. Gegenstand der Vorlage ist die Kenntnisnahme der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die im Zeitraum vom 27. Juni bis zum 18. Juli 2012 stattfand.

Die geplante Änderung sieht die Ausweisung eines eingeschränkten Mischgebiets sowie eines Allgemeinen Wohngebiets vor. Ziel dieser Maßnahme ist der Ausschluss bestimmter Nutzungen, darunter Vergnügungsstätten, Sexshops, Sportwettcafés, Tankstellen und Gartenbaubetriebe. Damit soll die Einzelhandelsstruktur und die Attraktivität des Hauptgeschäftsbereichs Haßlinghausen gewahrt werden.

Die Verwaltung führt aus, dass das betroffene Grundstück zwischen der Gevelsberger Straße 6 und 10 liegt. Es ist beabsichtigt, die Bauflucht der Gebäude Gevelsberger Straße 4 und 6 aufzunehmen, um eine überbaubare Grundstücksfläche vorzusehen, wobei die Größe der möglichen Bebauung aufgrund von Abstandsflächen begrenzt bleibt.

Laut der Verwaltung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die vorgeschlagene Änderung oder den Ausschluss von Vergnügungsstätten. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat bereits am 12. September 2012 über die Ergebnisse beraten und beschlossen, das Verfahren fortzuführen. Haushaltsmäßige Auswirkungen oder Kosten werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 179 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 27.03.2014
    kein Ergebnis hinterlegt

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