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Beschlussvorlage

Erlass eines 9. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben für die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt Sprockhövel

2014/020

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/020 sieht die Verabschiedung des 9. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben für die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt Sprockhövel vor. Der Entwurf wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt, nachdem er bereits im Haupt- und Finanzausschuss beraten wurde.

Hintergrund der Änderung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 24. Juli 2013. Dieses entschied, dass Vereinbarungen, nach denen die Stadt auf die Erhebung von Niederschlagswassergebühren für bestimmte Flächen verzichtet, unwirksam sind. Zuvor hatte die Stadt mit dem Land Nordrhein-Westfalen sowie dem Ennepe-Ruhr-Kreis Regelungen getroffen, um Gebührenverzicht auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen gegen einmalige Zahlungen zu tauschen. Da solche Verzichtserklärungen rechtlich nicht zulässig sind, besteht nun eine Gebührenpflicht für die entsprechenden Straßenbaulastträger.

Der Nachtrag ergänzt die Liste der Gebührenpflichtigen in § 8 Abs. 1 der Satzung um den Straßenbaulastträger für die Straßenoberflächenentwässerung. Damit wird der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes gefolgt, die Gebührenpflicht neben den Grundstückseigentümern auch explizit auf die jeweiligen Baulastträger auszuweiten. Die Neuregelung soll rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft treten. Die Verwaltung verweist für Details zu den finanziellen Auswirkungen auf eine separate Vorlage.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 182 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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