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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen SituationZur Vorlage · 2014/037 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2014/037 dient der Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt Sprockhövel. Der vorliegende Text sieht vor, dass sowohl der Haupt- und Finanzausschuss als auch der Rat den Bericht über die aktuelle finanzielle Lage zur Kenntnis nehmen.
Die Notwendigkeit dieser regelmäßigen Information ergibt sich aus den Vorgaben des Erlasses „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen. Dieser Erlass schreibt vor, dass der Rat im Falle einer drohenden oder bestehenden Überschuldung der Kommune in jeder Sitzung über die haushaltswirtschaftliche Entwicklung informiert werden muss.
Eine entsprechende Berichterstattung durch die zuständige Fachabteilung erfolgt bereits seit dem Jahr 2010. Die Unterrichtung der Gremien soll in den künftigen Sitzungen des Rates sowie des Haupt- und Finanzausschusses fortgeführt werden. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 20. März 2014 sowie für die Sitzung des Rates am 27. März 2014 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.03.2014 · Rat
- 20.03.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Vorläufiger Jahresabschluss für das Jahr 2013Zur Vorlage · 2014/036 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20. März 2014 wurde die Vorlage 2014/036 zur Beratung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist der vorläufige Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss den vorläufigen Jahresabschluss zur Kenntnis nimmt.
Die Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, welche die Aufstellung eines Abschlusses zum Nachweis des Ergebnisses der Haushaltswirtschaft vorschreibt. Der Abschluss umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrehebung, Teilrechnungen, die Bilanz sowie den Anhang und ist durch einen Lagebericht zu ergänzen. Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt die Feststellung des Abschlusses durch den Rat nach der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss.
In der Erläuterung der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass seit der Einführung der Neuen Kommunalen Finanzwirtschaft (NKF) in der Stadt Sprockhövel bisher lediglich der Jahresabschluss für das Jahr 2007 dem Rat vorgelegt werden konnte. Die Jahresabschlüsse der Jahre 2008 bis 2010 werden dem Jahresabschluss 2011 beigefügt. Die vorliegende Vorlage stellt ein vorläufig kalkuliertes Jahresergebnis für das abgelaufene Haushaltsjahr 2013 dar.
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Beratungsfolge
- 20.03.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen/AuszahlungenZur Vorlage · 2014/071 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/071 dient der Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen durch den Rat der Stadt Sprockhövel. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vom Kämmerer bewilligten Mehraufwendungen förmlich zur Kenntnis zu nehmen.
Die aufgeführten Ausgaben umfassen verschiedene Sachbereiche der Stadtverwaltung. Im Bereich Kultur und Wissenschaft wurden 775,00 Euro für die Beschaffung von Literatur im Rahmen des Projekts „Kulturrucksack“ für die Bücherei Haßlinghausen aufgewendet. Im Bereich der Gleichstellung von Mann und Frau wurden Kosten für Broschüren und Kalender in Höhe von insgesamt 751,13 Euro verzeichnet, wobei ein Teil der Kosten durch eine Spende der Sparkasse Sprockhöerdel refinanziert wurde.
Für die Natur- und Landschaftspflege, konkret für den Friedhof, wurden Aufwendungen in Höhe von 3.800,00 Euro für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Aushub von Grabstätten ausgewiesen, was auf einen Anstieg der Bestattungen zurückzuführen ist. Die entsprechenden Mehreinnahmen decken diese Kosten.
Im Bereich der inneren Verwaltung wurden weitere Ausgaben für die örtliche Rechnungsprüfung sowie für die Personalverwaltung und das Personalmanagement dokumentiert, unter anderem für die Bestellung von Fachliteratur und allgemeine Kostensteigerungen. Zudem wurden Kosten für die Aus- und Fortbildung sowie für Fachseminare des Personalrats sowie Ausgaben für Fachliteratur des Personalrats aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 27.03.2014 · Rat
- 20.03.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Haushaltssanierungscontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.12.2013Zur Vorlage · 2014/042 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2014/042 dient der Vorlage des Abschlussberichts zum Haushaltssanierungscontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013. Der Bericht basiert auf einem Ratsbeschluss vom 28. Juni 2012.
Gemäß den Erläuterungen der Verwaltung wurde die für das Haushaltsjahr 2013 festgelegte Zielvorgabe in Höhe von 2.275.630 Euro um 90.843 Euro übertroffen. Da es sich bei dem Dokument um den abschließenden Bericht handelt, der in dieser Form auch der Bezirksregierung vorgelegt wird, sind keine weitergehenden Erläuterungen zu einzelnen Maßnahmen enthalten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass sowohl der Haupt- und Finanzausschuss als auch der Rat den Bericht für das betreffende Kalenderjahr zur Kenntnis nehmen.
Hinsichtlich der weiteren Berichterstattung wird darauf hingewiesen, dass die Berichte für das erste Quartal 2014 voraussichtlich Ende April oder Anfang Mai sowie für das zweite Quartal 2014 Ende August in der Haushaltssanierungskommission erörtert werden sollen. Die anschließende Vorlage in den entsprechenden Gremien des Rates folgt der aktuellen Sitzungsplanung.
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Beratungsfolge
- 27.03.2014 · Rat
- 20.03.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Entwicklung von Zielen und Kennzahlen im NKFZur Vorlage · 2014/073 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/073 befasst sich mit der Entwicklung von Zielen und Kennzahlen im Neuen Kommunalen Finanzwesen (NKF) der Stadt Sprockhövel. Basierend auf den Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung sollen produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen festgelegt werden. Diese dienen als Grundlage für die Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts.
Das vorgeschlagene Verfahren sieht vor, dass der Rat strategische Ziele vorgibt, aus denen die Verwaltung operative Unterziele ableitet. Diese Ziele sollen messbar sein und mit Leistungskennzahlen verknüpft werden, um eine effektive Steuerung der städtischen Produkte zu ermöglichen und eine reine Datensammlung ohne Steuerungsrelevanz zu vermeiden. Der Prozess orientiert sich dabei am bestehenden Leitbild der Stadt.
Für die Umsetzung ist die Bildung einer Arbeitsgruppe in der Verwaltung vorgesehen, welche erste Vorschläge für ein Zielsystem erarbeitet. Diese Entwürfe sollen anschließend in einer größeren Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern der Fraktionen und der Verwaltung zusammensetzt, beraten werden, bevor sie in die politische Diskussion einfließen. Parallel dazu ist geplant, im Haushaltsplan 2015 zunächst ausgewählte Produktbereiche mit operativen Zielen und Kennzahlen zu hinterlegen, um die Anwendung der neuen Instrumente in der Praxis zu erproben. Die Vorlage sieht vor, die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und dem beschriebenen Verfahren zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 20.03.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Erlass eines 9. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben für die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2014/020 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/020 sieht die Verabschiedung des 9. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren und Abgaben für die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt Sprockhövel vor. Der Entwurf wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt, nachdem er bereits im Haupt- und Finanzausschuss beraten wurde.
Hintergrund der Änderung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 24. Juli 2013. Dieses entschied, dass Vereinbarungen, nach denen die Stadt auf die Erhebung von Niederschlagswassergebühren für bestimmte Flächen verzichtet, unwirksam sind. Zuvor hatte die Stadt mit dem Land Nordrhein-Westfalen sowie dem Ennepe-Ruhr-Kreis Regelungen getroffen, um Gebührenverzicht auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen gegen einmalige Zahlungen zu tauschen. Da solche Verzichtserklärungen rechtlich nicht zulässig sind, besteht nun eine Gebührenpflicht für die entsprechenden Straßenbaulastträger.
Der Nachtrag ergänzt die Liste der Gebührenpflichtigen in § 8 Abs. 1 der Satzung um den Straßenbaulastträger für die Straßenoberflächenentwässerung. Damit wird der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes gefolgt, die Gebührenpflicht neben den Grundstückseigentümern auch explizit auf die jeweiligen Baulastträger auszuweiten. Die Neuregelung soll rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft treten. Die Verwaltung verweist für Details zu den finanziellen Auswirkungen auf eine separate Vorlage.
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- 27.03.2014 · Rat
- 20.03.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Vergnügungssteuer - Steuermaßstab bei Geldspielgeräten hier: 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2014/033 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Sprockhövel plant mit dem 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer eine Anpassung des Steuermaßstabs für Geldspielgeräte. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Bemessungsgrundlage von dem bisherigen Einspielergebnis auf den Spieleinsatz umzustellen.
Hintergrund der Änderung ist die aktuelle Rechtsprechung sowie die Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Da moderne Geldspielautomaten technisch in der Lage sind, den Spieleinsatz im Zählwerksausdruck auszuweisen, soll dieser als präziserer Maßstab für den Vergnügungsaufwand genutzt werden. Mit der Umstellung auf den Spieleinsatz ist eine Anpassung des Steuersatzes verbunden. Während die Steuer bisher 12 Prozent des Einspielergebnisses betrug, soll sie künftig 4 Prozent des Spieleinsatzes betragen.
Der Entwurf sieht zudem unterschiedliche Sätze für verschiedene Standorte vor. In Spielhallen und ähnlichen Unternehmen beträgt die Steuer 4 Prozent des Spieleinsatzes bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit bzw. 40 Euro bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit. In Gastwirtschaften und anderen Orten liegt der Satz bei 4 Prozent des Spieleinsatzes bzw. 30 Euro. Für Geräte, die Gewalt, Krieg oder pornografische Inhalte darstellen, ist ein Betrag von 300 Euro vorgesehen. Eine Übergangsregelung ermöglicht die weitere Besteuerung nach dem Einspielergebnis, sofern der Zählwerksausdruck den Spieleinsatz noch nicht ausweisen kann. Der Nachtrag soll zum 1. Mai 2014 in Kraft treten.
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- 27.03.2014 · Rat
- 20.03.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2014/065 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2014/065 dient als Grundlage für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss während der Sitzung am 20. März 2014. Gegenstand der Vorlage ist die Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die eingegangenen Anfragen beantwortet werden. Sollten keine Anfragen vorliegen, ist die entsprechende Alternative vorgesehen. Über die Notwendigkeit von Sachstandsberichten durch den zuständigen Fachbereich wird im Rahmen der Vorlage im Hinblick auf die Intervalle vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder nach Abschluss eines Auftrages entschieden.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen sind keine unmittelbaren Kosten oder Einnahmen in der Vorlage ausgewiesen. Es liegen keine Angaben zu personellen oder sachlichen Kosten sowie zu freiwilligen Leistungen vor. Die Vorlage dient primär der strukturellen Vorbereitung der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen im Ausschuss.
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- 20.03.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2014/066 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2014/066 dient als Grundlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20. März 2014. Gegenstand der Vorlage sind die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die vorgetragenen Mitteilungen zur Kenntnis genommen werden. Sollten keine Mitteilungen vorliegen, ist die entsprechende Alternative vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Tagesordnungspunkt zu erwarten sind. Es sind weder Personalkosten noch Sachkosten oder jährliche Einnahmen oder Zuschüsse im Zusammenhang mit diesem Punkt aufgeführt. Die Vorlage dient somit der Information über den aktuellen Stand der Verwaltungsmitteilungen im Rahmen der Ausschusstarbeit.
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- 20.03.2014 · Haupt- und Finanzausschuss