Wahl des/der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Sprockhövel am 11. September 2014 steht die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden auf der Tagesordnung. Gemäß § 57 Abs. 3 der Gemeindeordnung ist der Ausschuss dazu verpflichtet, aus seiner Mitte eine oder mehrere Personen als Vertreter der Vorsitzenden zu wählen. Diese Regelung findet auch dann Anwendung, wenn die Aufgaben des Finanzausschusses durch den Hauptausschuss wahrgenommen werden.
Die Wahl erfolgt nach den Bestimmungen der Mehrheitswahl gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung. Ein Kandidat oder eine Kandidatin gilt als gewählt, sofern mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht wird. Die Vorlage hält fest, dass die stellvertretenden Bürgermeister, sofern sie Mitglied des Ausschusses sind, für die Position der stellvertretenden Vorsitzenden zur Wahl stehen können, jedoch nicht dazu verpflichtet sind. Eine Ausnahme besteht für den ersten stellvertretenden Bürgermeister, der nicht automatisch den Status eines stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses einnimmt. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang erwartet.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 11.09.2014kein Ergebnis hinterlegt
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