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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Bestellung von Schriftführern / SchriftführerinnenZur Vorlage · 2014/233 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Sprockhövel vom 11. September 2014 stand die Bestellung von Schriftführern für die Niederschriften der Ausschusssitzungen auf der Tagesordnung. Gemäß der Gemeindeordnung ist der Haupt- und Finanzausschuss dazu verpflichtet, Schriftführer für die Protokollierung seiner Beschlüsse zu bestellen.
Die Verwaltung legte hierzu einen Beschlussvorschlag vor, der die Bestellung von zwei Personen als Schriftführer für die Niederschriften des Haupt- und Finanzausschusses vorsieht. Darüber hinaus wurde vorgeschlagen, eine weitere Person als Schriftführer speziell für die Niederschriften im Rahmen der Etatberatungen zu bestellen. Mit der Vorlage wurden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese personelle Bestellung verzeichnet.
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Beratungsfolge
- 11.09.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Wahl des/der stellvertretenden AusschussvorsitzendenZur Vorlage · 2014/234 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Sprockhövel am 11. September 2014 steht die Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden auf der Tagesordnung. Gemäß § 57 Abs. 3 der Gemeindeordnung ist der Ausschuss dazu verpflichtet, aus seiner Mitte eine oder mehrere Personen als Vertreter der Vorsitzenden zu wählen. Diese Regelung findet auch dann Anwendung, wenn die Aufgaben des Finanzausschusses durch den Hauptausschuss wahrgenommen werden.
Die Wahl erfolgt nach den Bestimmungen der Mehrheitswahl gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung. Ein Kandidat oder eine Kandidatin gilt als gewählt, sofern mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht wird. Die Vorlage hält fest, dass die stellvertretenden Bürgermeister, sofern sie Mitglied des Ausschusses sind, für die Position der stellvertretenden Vorsitzenden zur Wahl stehen können, jedoch nicht dazu verpflichtet sind. Eine Ausnahme besteht für den ersten stellvertretenden Bürgermeister, der nicht automatisch den Status eines stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses einnimmt. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang erwartet.
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- 11.09.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Änderung der Ehrenordnung der Stadt Sprockhövel für die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse vom 26.01.2006Zur Vorlage · 2014/207 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/207 sieht eine Neufassung der Ehrenordnung für den Rat der Stadt Sprockhövel sowie für die Ausschüsse vor. Ziel der Änderung ist es, die bestehende Ordnung vom 26. Januar 2006 an aktuelle gesetzliche Vorgaben anzupassen.
Die Grundlage für die Neufassung bildet die Verpflichtung der Mandatsträger im Rat und in den Ausschüssen, dem Bürgermeister Auskunft über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse zu geben, sofern dies für die Ausübung ihres Mandats relevant ist. Der vorliegende Entwurf trägt den gesetzlichen Änderungen Rechnung und integriert zudem die Regelungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus erfolgt eine Anpassung an die gegenwärtige Veröffentlichungspraxis im Amtsblatt. Als inhaltliche Orientierung diente die Muster-Ehrenordnung des Städte- und Gemeindebundes.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die beigefügte Neufassung der Ehrenordnung zu beschließen. Im Rahmen der Ratssitzung am 25. September 2014 ist die Verteilung eines Merkblatts für kommunale Mandatsträger vorgesehen. Dieses Dokument dient der Unterrichtung über die Bestimmungen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes und muss von den Ratsmitgliedern unterzeichnet und zurückgegeben werden. Mit der Neufassung sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 25.09.2014 · Rat
- 11.09.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses hier: Wahl eines / einer Direktdelegierten für die Verbandsversammlung des RuhrverbandesZur Vorlage · 2014/239 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11. September 2014 liegt die Beschlussvorlage 2014/239 zur Wahl eines neuen Delegierten für die Verbandsversammlung des Ruhrverbandes vor. Die Notwendigkeit einer Neubesetzung ergibt sich aus einer Mitteilung des Ruhrverbandes vom 16. Mai 2014. Darin wurde mitgeteilt, dass Ratsmitglieder, die nach der Kommunalwahl aus dem Gremium ausgeschieden sind, nicht länger als Delegierte in der Verbandsversammlung des Ruhrverbandes fungieren können.
Aufgrund der anstehenden Termine, insbesondere der Gruppenversammlung der Delegierten am 29. September 2014, ist die Wahl im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, ein Ratsmitglied als Delegierten für die Verbandsversammlung zu wählen. Die endgültige Genehmigung dieser Wahl durch den Rat ist für den 29. September 2014 vorgesehen. Mit der Neubesetzung der Position sind laut der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden.
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- 11.09.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Bestellung des Bürgermeisters zum Standesbeamten auf WiderrufZur Vorlage · 2014/270 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, den Bürgermeister zum Standesbeamten auf Widerruf zu bestellen. Die Vorlage mit der Nummer 2014/270 sieht vor, dass der Bürgermeister die Aufgabe der Durchführung von Trauungen fortsetzt, eine Funktion, die bereits durch den vormaligen Bürgermeister seit dem Jahr 2007 ausgeübt wurde.
Die rechtliche Grundlage für diese Bestellung bilden die Paragrafen 2 und 74 Absatz 1 Nummer 1 des Personenstandsgesetzes sowie die Personenstandsverordnung NRW für den Standesamtsbezirk Sprockhövel. Die Wirksamkeit der Bestellung ist zum 01.10.2014 vorgesehen. Die förmliche Bestellung erfolgt durch die Aushändigung einer Urkunde.
Mit der Vorlage sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Die Beratung der Vorlage ist im Haupt- und Finanzausschuss am 11.09.2014 sowie im Rat am 25.09.2014 vorgesehen.
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- 25.09.2014 · Rat
- 11.09.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Haushaltssanierungscontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2014 bis 30.06.2014Zur Vorlage · 2014/228 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/228 zum Haushaltssanierungscontrolling umfasst den Bericht für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2014. Dem Bericht zufolge wird die allgemeine Zielvorgabe von 2.411.945 Euro zum Ende des zweiten Quartals voraussichtlich nicht erreicht. Es wird ein Fehlbedarf von 70.882 Euro ausgewiesen, wobei eine Reduzierung des Fehlbedarfs gegenüber dem ersten Quartal um 71.490 Euro verzeichnet wurde.
Im Rahmen des Berichtswesens werden sechs Maßnahmen als kritisch eingestuft. Vier Maßnahmen, darunter die Beschränkung auf dringliche Aufwendungen, der Kostenersatz der Feuerwehr, die Kostenerstattung durch den Ruhrverband sowie die Hebesatzanpassung der Gewerbesteuer, weisen eine prognostizierte Zielerreichung zwischen etwa 71 % und 81 % auf. Aufgrund einer sinkenden Prognose bei der Konsolidierungsmaßnahme hat die Verwaltung für den konsumtiven Bereich eine Haushaltssperre verhängt.
Zwei weitere Maßnahmen werden mit einer Zielerreichung von unter 70 % bewertet. Bei der Kürzung der Mietzahlungen an die ZGS liegt die Prognose bei 11,72 %, während beim Grundstücksverkauf des Spielplatzes „Im Lübbering“ bislang keine Zinsersparnis prognostiziert wird. Für diese Punkte wird eine Anpassung der Zielvorgaben für die Zukunft in Erwägung gezogen. Der Bericht schließt mit der Einschätzung, dass die verhängte Haushaltssperre zur Zielerreichung beitragen kann. Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der weiteren Verfahrensweise beauftragen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2014 · Rat
- 11.09.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Haushaltssanierungsplan hier: Bericht gemäß § 7 Abs. 1 Stärkungspaktgesetz zum 30.06.2014Zur Vorlage · 2014/256 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2014/256 befasst sich mit dem Bericht zum Haushaltssanierungsplan der Stadt Sprockhövel. Der Bericht wurde gemäß § 7 Abs. 1 des Stärkungspaktgesetzes zum Stand des 30. Juni 2014 erstellt.
Hintergrund der Vorlage ist die gesetzliche Verpflichtung des Bürgermeisters, der Bezirksregierung als zuständiger Kommunalaufsicht regelmäßige Berichte über die Umsetzung des Haushaltssanierungsplanes vorzulegen. Diese Berichterstattung erfolgt zu festgelegten Terminen im laufenden Haushaltsjahr sowie im Folgejahr, jeweils zum 30. Juni, zum 30. November und zum 15. April. Die Aufgabe der Kommunalaufsicht besteht darin, die Einhaltung des Sanierungsplans zu überwachen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass sowohl der Haupt- und Finanzausschuss als auch der Rat den an die Kommunalaufsicht erstatteten Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 11. September 2014 sowie für die Ratssitzung am 25. September 2014 vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang entstehen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2014 · Rat
- 11.09.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Betriebsabrechnungen 2013 -Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Entwässerung-Zur Vorlage · 2014/242 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/242 befasst sich mit den Betriebsabrechnungen für das Jahr 2013 in den Bereichen Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Stadtentwässerung. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes müssen festgestellte Kostenüberdeckungen sowie Kostenunterdeckungen innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren in künftige Gebührenkalkulationen einfließen.
Im Bereich der Abfallbeseitigung ergab die Abrechnung eine Unterdeckung beim Restabfall in Höhe von 30.918,44 EUR sowie eine Überdeckung beim Bioabfall von 10.344,71 EUR. Bei der Straßenreinigung wurde aufgrund einer verlängerten Winterzeit eine Unterdeckung von 111.400,71 EUR verzeichnet. Die Stadtentwässerung weist Überdeckungen beim Schmutzwasserkanal um 86.490,23 EUR und beim Niederschlagswasser um 64.251,62 EUR aus. Demgegenüber stehen Unterdeckungen bei Kleinkläranlagen in Höhe von 8.814,07 EUR und bei abflusslosen Gruben in Höhe von 3.338,12 EUR.
Die Sachkosten stiegen im Bereich der Entwässerung von 217.353,98 EUR auf 256.886,58 EUR, was auf höhere Ausgaben für das Kanalnetz zurückzuführen ist. Die kalkulatorischen Kosten sanken infolge geringerer Investitionen von 2.794.677,00 EUR auf 2.746.841,00 EUR. Die Verwaltungskosten reduzierten sich von 283.439,55 EUR auf 239.103,57 EUR, bedingt durch einen geringeren Einsatz des Bauhofs. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Betriebsergebnisse für das Jahr 2013 festzustellen und die entsprechenden Differenzen in die künftigen Kalkulationen einzubeziehen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2014 · Rat
- 11.09.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Neuabschluss der Konzessionsverträge Strom, Gas und Wasser hier: Festlegung der Bewertungskriterien und GewichtungenZur Vorlage · 2014/253 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/253 befasst sich mit dem Neuabschluss der Konzessionsverträge für Strom, Gas und Wasser in der Stadt Sprockhövel. Im Zentrum der Vorlage steht die Festlegung der Bewertungskriterien sowie der Gewichtungen, die als Auswahlmatrices für die Vergabe der Verträge dienen sollen.
Nach einem Beschluss des Rates vom 22. Mai 2014 wurde die Verwaltung mit der Vorbereitung der Vergabe beauftragt. In diesem Zusammenhang hat ein Arbeitskreis „Konzessionsverträge“ unter Einbeziehung einer fachanwaltlichen Beratung die weiteren Verfahrensschritte sowie die Auswahlmatrices für Strom und Gas erörtert. Die rechtliche Begleitung durch eine Kanzlei lieferte hierzu verfahrenserprobte Kriterien, wobei an einigen Punkten des Bewertungskatalogs und des Mustervertrages noch Überarbeitungsbedarf bestand. Die aktualisierten Unterlagen sollen nach der Bearbeitung durch die Kanzlei nachgereicht werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Aufnahme eines Sonderkündigungsrechts für die Stadt zum 31. Dezember 2025 in die Verträge, die üblicherweise eine Laufzeit von 20 Jahren haben. Ziel ist eine mögliche zeitliche Angleichung an andere laufende Verträge. Parallel dazu haben Unternehmen, die ihr Interesse im eBundesanzeiger bekundet haben, bereits Nachweise über ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Netzbetreiberqualität erbracht.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die beigefügten Auswahlmatrices zu beschließen. Die Verwaltung soll darauf basierend bei den Bewerbern Angebote einholen.
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- 25.09.2014 · Rat
- 11.09.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2014/192 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2014/192 dient als Grundlage für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss während der zehnten Sitzung am 11. September 2014. Gegenstand der Vorlage sind Anfragen, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die gestellten Anfragen beantwortet werden. Sollten keine Anfragen vorliegen, ist die entsprechende Alternative vorgesehen. Informationen zu den haushaltsmäßigen Auswirkungen, etwa zu Personalkosten oder Sachkosten, sowie zur Notwendigkeit eines Sachstandsberichts durch den zuständigen Fachbereich sind in der Vorlage nicht konkret beziffert oder spezifiziert. Die Vorlage dient primgradig der strukturellen Vorbereitung der Beantwortung von Anfragen im Rahmen der Ausschusssitzung.
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Beratungsfolge
- 11.09.2014 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2014/193 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2014/193 dient als Grundlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11. September 2014. Gegenstand der Vorlage sind die Mitteilungen der Verwaltung, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollen.
Der vorliegende Text enthält einen Beschlussvorschlag, der vorsieht, die vorgetragenen Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen. Als alternative Option ist dokumentiert, dass keine Mitteilungen vorliegen. Informationen zu den inhaltlichen Details der Mitteilungen oder zu spezifischen Sachverhalten werden in der Vorlage nicht aufgeführt, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine Kosten oder Einnahmen für die Verwaltung ausgewiesen. Es liegen keine Angaben zu personellen oder sachlichen Kostenfolgen vor. Die Vorlage dient rein der formalen Behandlung der Verwaltungsmitteilungen im Rahmen der Ausschusssitzung.
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- 11.09.2014 · Haupt- und Finanzausschuss