Zustimmung zu einer überplanmäßigen Aufwendung
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 18. Dezember 2014 wurde über eine überplanmäßige Aufwendung im Bereich der Jugendhilfe beraten. Das zuständige Sachgebiet beantragte die Bereitstellung von 150.000 Euro für die Buchungsstelle 06.03.03.533220, welche Leistungen der Jugendhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen umfasst.
Die Begründung für diesen Antrag liegt in erhöhten Aufwendungen innerhalb der stationären Jugendhilfe sowie einem zusätzlichen Bedarf an Mitteln im Bereich der Tagespflege. Die veranschlagten Haushaltsmittel für das Jahr 2014 sind für diese Zwecke nicht ausreichend.
Die Deckung der beantragten Summe soll über die Buchungsstelle 16.01.01.534100 erfolgen, welche der Gewerbesteuerumlage zugeordnet ist. Der Beschlussvorschlag sah die Zustimmung des Rates zu dieser überplanmäßigen Aufwendung vor. Ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich ist nach Abschluss des Auftrages vorzulegen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 18.12.2014kein Ergebnis hinterlegt
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