Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel vom 3. Juli 2014 wurde über eine Tischvorlage zur Genehmigung einer außerplanmäßigen Aufwendung entschieden. Der Rat stimmte einer Auszahlung in Höhe von 70.315,68 Euro zu. Die Mittel sind auf der Planungsstelle für sonstige besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen zu verbuchen. Die Deckung dieser Ausgabe erfolgt über die Planungsstelle für Zinsaufwendungen an sonstige öffentliche Sonderrechnungen.
Hintergrund der Forderung ist ein Kostenbescheid des Ennepe-Ruhr-Kreises vom 13. Juni 2014. Die Kosten sind für die Erstellung eines Niederschlags-Abflussmodells für das Gebiet Stefansbecke angefallen. Die Grundlage für dieses Gutachten bilden die vorliegende Hochwassergefahrenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Erfahrungen mit Hochwasserschäden in Gevelsberg. Die Stadt Sprockhövel übernimmt dabei einen Anteil von 61,7 Prozent an den Gesamtkosten des Gutachtens. Da die Erstellung des Gutachtens zeitlich nach der Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2014 erfolgte, ist die außerplanmäßige Zuweisung der Mittel erforderlich.
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Beratungsfolge
- 03.07.2014kein Ergebnis hinterlegt
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