Bebauungsplan Nr. 64 "Mittelstraße West" hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2015 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 64 „Mittelstraße West“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Auslegung erfolgt zusammen mit der Begründung, dem Umweltbericht und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen.
Das Planungsgebiet befindet sich im Siedlungsschwerpunkt Haßlinghausen und wird im Westen durch die Autobahn A 43 bzw. die Flurstraße sowie im Osten durch die Lemper Straße begrenzt. Ziel der Planung ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie die Stärkung des Kernbereichs hinsichtlich Dienstleistungen und Einzelhandel. Dabei sollen die bestehenden Strukturen mittelständischer Betriebe erhalten bleiben. Der Plan sieht vor, Nutzungen wie Vergnügungsstätten, Spielhallen, Sexshops sowie Sportwettcafés und -büros auszuschließen, um die Attraktivität der Einkaufsstraße zu wahren. Die Nutzung der Erdgeschossflächen soll gewerblich, die der Obergeschosse als Wohnraum erfolgen.
Der Entwurf basiert auf einem Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2012, der eine Neufassung eines bereits 1986 gefassten Beschlusses darstellte, um aktuelle städtebauliche Ziele zu integrieren. Im Rahmen der vorangegangenen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Stellungnahmen von Bürgern sowie von Verbänden wie dem Werbering Haßlinghausen und dem Verein Haus und Grund berücksichtigt. Auch Anregungen von Fachbehörden zu Themen wie Wasserschutz, Bodendenkmälern und Brandschutz wurden in den Planentwurf eingearbeitet. Eine Veränderungssperre ist seit November 2013 in Kraft.
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Beratungsfolge
- 26.02.2015kein Ergebnis hinterlegt
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