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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Bestellung eines ehrenamtlichen Beauftragten für DenkmalpflegeZur Vorlage · 2014/406 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 26. Februar 2015 liegt die Beschlussvorlage 2014/406 zur Bestellung eines ehrenamtlichen Beauftragten für Denkmalpflege vor. Aufgrund des Ablebens des bisherigen Amtsinhabers ist eine Neubesetzung der Position erforderlich geworden.
Der Rat wird angehalten, eine Person als ehrenamtlichen Beauftragten für Denkmalpflege gemäß § 24 des Denkmalschutzgesetzes für eine Dauer von fünf Jahren zu bestellen. Die Berufung erfolgt im Benehmen mit dem Landschaftsverband, wobei die Zustimmung des Landeskonservators bereits vorliegt. Der entsprechende Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung hat bereits in seiner Sitzung vom 24. November 2014 die Empfehlung für diese Bestellung ausgesprochen.
Die Aufgaben des ehrenamtlichen Beauftragten sind im Gesetz festgelegt und umfassen eine gutachterliche Tätigkeit. Zu den Kernaufgaben gehören die Vermittlung von Informationen und Auskünften an den zuständigen Ausschuss, die Untere Denkmalbehörde sowie den Landschaftsverband. Zudem soll die Person Vorhaben, Planungen und die Presseberichterstattung beobachten, sofern diese die Interessen der Denkmalpflege berühren. Ein weiterer Bestandteil der Tätigkeit ist die Pflege von Kontakten zu Institutionen und Personen, die die Belange der Denkmalpflege unterstützen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2015 · Rat
- 2Neubesetzung von Ausschusssitzen, hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die GrünenZur Vorlage · 2015/042 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 26. Februar 2015 wurde über die Neubesetzung von Ausschusssitzen beraten. Grundlage für die Beratung war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, welcher bereits am 22. Januar 2015 gestellt worden war.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine personelle Veränderung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz & Wirtschaftsförderung vor. Dabei soll ein sachkundiger Bürger an die Stelle eines bisherigen Mitglieds gewählt werden. Konkret ist die Wahl eines sachkundigen Bürgers vorgesehen, um den Platz eines anderen Mitglieds zu besetzen. Für den Fall der Nichtwahl bzw. zur Abdeckung der Vertretung ist vorgesehen, dass das bisherige Mitglied die Vertretung für den neu zu wählenden sachkundigen Bürger übernimmt.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass für diesen Vorgang keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen erwartet werden. Die Vorlage dient der formellen Neubesetzung der Ausschussbesetzung innerhalb der kommunalen Gremienstruktur.
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Beratungsfolge
- 26.02.2015 · Rat
- 3Bildung des Beirates für Wirtschaftsförderung und StadtmarketingZur Vorlage · 2015/066 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/066 sieht die Bildung eines Beirates für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing vor. Der Vorschlag basiert auf einem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung aus einer Sitzung vom 24. September 2014. Gemäß der Vorlage soll sich das neue Gremium aus Vertretern der bisherigen Institutionen zusammensetzen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung hat die erneute Bildung des Beirates bereits einstimmig empfohlen. Im Rahmen der Vorlage wird zudem auf eine Beratung zur Teilnahme eines zusätzlichen Mitglieds mit beratender Stimme aus dem Bereich der Wirtschaftsförderung im Ausschuss verwiesen. Diese Beratung fand in einer Sitzung des Ausschusses am 9. Februar 2015 statt, wobei die Bekanntgabe des Ergebnisses für die Ratssitzung vorgesehen war. Die Vorlage dient somit als Grundlage für die formelle Entscheidung des Rates über die Neugründung des Beirates und dessen Zusammensetzung.
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Beratungsfolge
- 26.02.2015 · Rat
- 4Teilnahme eines Vertreters aus dem Wirtschaftsförderungsbereich an den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und WirtschaftsförderungZur Vorlage · 2015/037 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/037 regelt die personelle Besetzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung. Es wird vorgeschlagen, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss zu berufen, um die Vertretung des Wirtschaftsförderungsbereichs zu stärken.
Der Hintergrund der Vorlage liegt in Beratungen aus dem Jahr 2014, bei denen ein Vorschlag aus einer Fraktion zur Einbindung eines Vertreters aus der Wirtschaft zur Diskussion stand. Die Verwaltung empfahl in diesem Zusammenhang, ein Mitglied des Beirates für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing für den Ausschuss zu benennen. Konkret wird die Berufung eines Vertreters der SIHK vorgeschlagen.
Ein ursprünglicher Überlegungsansatz der Verwaltung, auch einen Vertreter des Stadtmarketing- und Verkehrsvereins für Sprockhövel e.V. mit beratender Stimme in den Ausschuss einzubinden, wird in der Vorlage nicht mehr als erforderlich eingestuft. Dies wird damit begründet, dass der Verein bereits durch ein Mitglied im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit in den politischen Gremien vertreten ist. Da seitens der Fraktionen keine weiteren schriftlichen Vorschläge für die Besetzung eingingen, sieht die Vorlage die Benennung des Vertreters der SIHK vor. Mit der Umsetzung der Maßnahme sind laut Dokument keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 26.02.2015 · Rat
- 09.02.2015 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 5Zukunftskonzept SprockhövelZur Vorlage · 2015/058 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/058 befasst sich mit der weiteren Ausgestaltung des Zukunftskonzepts für die Stadt Sprockhövel. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die bereits beschlossene Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer finanziellen Langzeitstrategie, die als Generationenpakt konzipierte, als sogenannte Zukunftskommission zu etablieren. Diese soll organisatorisch neben dem bestehenden Haushaltskonsolidierungsgremium tätig sein. Die Verwaltung begründet diese Trennung damit, dass die Aufgaben der Zukunftskommission über die Ziele der Haushaltskonsolidierung hinausgehen und die Aufgaben des Gremiums zur Haushaltskonsolidierung im Rahmen der Stärkungspaktkommune eigenständig bleiben sollen.
Als Auftakt für die Erarbeitung der Strategie ist eine öffentliche Vortragsveranstaltung vorgesehen, die voraussichtlich am 23. April 2015 stattfinden soll. Ein Vertreter des Freiherr-vom-Stein-Instituts aus Münster wird in einem Grundsatzreferat die Finanzsituation der Kommunen sowie die Perspektiven unter Berücksichtigung der Lage in Sprockhövel thematisieren. Auf den Vortrag soll eine Diskussion folgen. Über das weitere Vorgehen der Zukunftskommission, etwa die Durchführung von Workshops zur strategischen Ausrichtung, soll nach der Veranstaltung auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse beraten werden. Die Verwaltung wurde bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Jahr 2015 damit beauftragt, ein Verfahren zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an diesen langfristigen Überlegungen einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 26.02.2015 · Rat
- 19.02.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen SituationZur Vorlage · 2015/051 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/051 dient der Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt Sprockhövel. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Rat den Bericht über die aktuelle finanzielle Lage zur Kenntnis nimmt.
Die Grundlage für diese regelmäßige Information bildet der Erlass des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen zum Thema „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“. Dieser schreibt vor, dass der Rat bei einer drohenden oder bestehenden Überschuldung der Kommune in jeder Sitzung über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Lage in Kenntnis gesetzt werden muss.
Eine entsprechende Berichterstattung durch den Kämmerer erfolgt bereits seit dem Jahr 2010 in den Sitzungen des Rates der Stadt Sprockhövel. Die Vorlage stellt sicher, dass diese Unterrichtung auch in den künftigen Sitzungen des Rats sowie des Haupt- und Finanzausschusses fortgeführt wird. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 19. Februar 2015 sowie für die Ratssitzung am 26. Februar 2015 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2015 · Rat
- 19.02.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Haushaltssanierungscontrolling hier: Abschlussbericht für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2014Zur Vorlage · 2015/038 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/038 zum Thema Haushaltssanierungscontrolling enthält den Abschlussbericht für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014. Der Bericht wurde bereits in der Sitzung der Haushaltssanierungskommission am 21. Januar 2015 erörtert. Der Vorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Dem Bericht zufolge wurde die Zielvorgabe in Höhe von 2.411.945 Euro erreicht. Es wird ein Überschuss von 167.613 Euro ausgewiesen, was einer Verbesserung von 83.375 Euro gegenüber dem vorangegangenen Bericht entspricht. Als wesentliche Faktoren für dieses Ergebnis werden die Entwicklung der Personalaufwendungen sowie die anhaltende Niedrigzinsphase angeführt, welche die Ergebnisse bei anderen Maßnahmen ausgleichen konnten.
Die Dokumentation führt verschiedene Einzelmaßnahmen auf, deren Zielerreichung variiert. Während bei der Gewerbesteuer-Hebesatzanpassung, dem Kostenersatz der Feuerwehr sowie der Kostenerstattung durch den Ruhrverband im Tiefbau Zielerreichungen zwischen etwa 73 % und 81 % verzeichnet wurden, blieben andere Vorgaben hinter den Erwartungen zurück. So wurde die Zielvorgabe für die Beschränkung auf dringliche Aufwendungen mit 54,63 % erreicht, während die Kürzung der Mietzahlungen an die ZGS lediglich 11,72 % der Zielvorgabe erreichte. Weitere Maßnahmen, wie die Reduzierung des Zuschussbedarfs der Musikschule oder die Zinsen aus dem Grundstücksverkauf Spielplatz „Im Lübbering“, verzeichneten ein Ergebnis von null Euro.
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- 26.02.2015 · Rat
- 19.02.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Zuleitung und Prüfung der Jahresabschlüsse 2014ff.Zur Vorlage · 2015/001 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/001 regelt das Verfahren zur Zuleitung und Prüfung der Jahresabschlüsse ab dem Jahr 2014. Der Bürgermeister schlägt vor, die jeweils aufgestellten Entwürfe der Jahresabschlüsse dem Rat auf schriftlichem Wege zuzuleiten. Zudem wird ein pauschaler Überweisungsbeschluss an die Rechnungsprüfung beantragt, um die Prüfung der Abschlüsse zu ermöglichen.
Hintergrund dieser Vorlage ist eine zuvor vom Rat beschlossene Verfahrensvereinfachung, die darauf abzielte, Rückstände bei den Jahresabschlüssen aufzuarbeiten. Durch den Verzicht auf eine formelle Zuleitung der Entwürfe in einer Ratssitzung und die pauschale Beauftragung der Rechnungsprüfung konnte eine Beschleunigung der Verfahrensbearbeitung erreicht werden, da die Abhängigkeit von feststehenden Sitzungsterminen reduziert wurde. Da sich dieses Verfahren aus Sicht der Verwaltung bewährt hat, wird vorgeschlagen, dieses Vorgehen auch für die zukünftige Bearbeitung der Jahresabschlüsse beizubehalten. Die Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 19. Februar 2015 sowie des Rates am 26. Februar 2015 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2015 · Rat
- 19.02.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen aus 2014Zur Vorlage · 2015/050 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/050 befasst sich mit der Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen aus dem Haushaltsjahr 2014. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, die vom Kämmerer bewilligten Mehrauszahlungen förmlich zur Kenntnis zu nehmen.
Die vorliegenden Unterlagen führen verschiedene Sachverhalte auf, die zu den zusätzlichen Kosten führten. Im Bereich der Statistik und Wahlen wurden Ausgaben in Höhe von 7.500,00 Euro verzeichnet, die durch erhöhte Ausgaben bei Wahlen sowie den Bedarf an Haushaltsmitteln für die Ausstellung von Ausweispapieren entstanden sind. Ein wesentlicher Posten betrifft die Jugendhilfe mit Mehrausgaben in Höhe von 20.000,00 Euro im Bereich der familienersetzenden Maßnahmen.
Weitere Ausgaben beziehen sich auf die Entwässerung und Abwasserbeseitigung, etwa durch die Abnahme von Inlinern im Kanalnetz sowie die Umlegung einer Versorgungsleitung im Bereich Bochumer Straße/Hammertal. Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wurden Kosten in Höhe von 6.000,00 Euro durch eine erhöhte Anzahl externer Stellenausschreibungen verursacht. Zudem sind Anschaffungen für den Bauhof, wie ein Kolbenkompressor, sowie Mehrausgaben in den Büchereien Haßlinghausen und Niedersprockhövel sowie Kosten für die Personalverwaltung und die Gleichstellung von Frau und Mann aufgeführt. Die Vorlage dient der abschließenden Dokumentation dieser durch die Verwaltung getätigten Zahlungen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2015 · Rat
- 19.02.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10Ausbau der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) als wirksames Controllinginstrument für die Politik hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 05.02.2015Zur Vorlage · 2015/067 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/067 behandelt den Antrag der SPD-Fraktion vom 5. Februar 2015 zum Ausbau der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) als Instrument für das Haushaltscontrolling. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit dem Aufbau einer umfassenden Kosten- und Leistungsrechnung zu beauftragen. Ziel ist die Etablierung eines Steuerungsinstruments für das Berichtswesen auf Grundlage von § 18 GemHVO, wobei der Aufbau unter Einbeziehung der Haushaltssanierungskommission erfolgen soll. Dem Rat ist nach Abschluss des Auftrages sowie in vierteljährlichen, halbjährlichen und jährlichen Abständen ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich vorzulegen.
Die Verwaltung befürwortet den Antrag ausdrücklich. In den Erläuterungen wird darauf hingewiesen, dass die KLR zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung sowie zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit dient. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Einführung einer umfassenden KLR mit zusätzlichem Aufwand in den Organisationseinheiten verbunden ist. Aufgrund von Bedenken hinsichtlich möglicher Rückschlüsse auf die Leistung einzelner Beschäftigter wird ein entsprechendes Mitbestimmungsverfahren mit dem Personalrat angestrebt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass im Bereich Kostenrechnung/Controlling/Kommunale Abgaben ab dem 1. April 2015 eine Vollzeitstelle unbesetzt bleibt, was bei der Konzeption des Aufbaus berücksichtigt werden muss. Die Umsetzung der Vorlage ist mit voraussichtlichen Personalkosten verbunden.
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Beratungsfolge
- 26.02.2015 · Rat
- 19.02.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11Abschluss eines Leasingvertrages zur Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20Zur Vorlage · 2015/035 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/035 sieht den Abschluss eines Leasingvertrages zur Beschaffung eines neuen Hilfeleistungslöschfahrzeugs des Typs HLF 20 vor. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen der Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes für die Stadt Sprockhövel. Ziel ist die Ersatzbeschaffung für ein 21 Jahre altes Löschgruppenfahrzeug des Typs LF 16 der Freiwilligen Feuerwehr Sprockhövel.
Der Leasinggeber soll im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung ermittelt werden, deren Ergebnis voraussichtlich Ende März 2015 vorliegen wird. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung dem Rat die Zustimmung zum Abschluss des Leasingvertrages mit dem mindestfordernden Bieter der Ausschreibung empfiehlt. Der Rat soll den Abschluss des Vertrages mit diesem Bieter beschließen.
Nach Rücksprache mit dem Rechnungsprüfungsamt ist der Vertrag mit dem Bieter abzuschließen, der die Mindestanforderungen erfüllt. Die Beschlussvorlage weist auf voraussichtliche jährliche Folgekosten in Höhe von 430.000,00 Euro aus. Die Beratung der Vorlage ist für den Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 05.02.2015 sowie für den Rat am 26.02.2015 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2015 · Rat
- 05.02.2015 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 12Gründung einer KinderfeuerwehrZur Vorlage · 2015/059 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/059 sieht die Gründung einer Kinderfeuerwehr als neue Einheit der Freiwilligen Feuerwehr Sprockhövel vor. Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt dem Rat, diesen Beschluss zu fassen. Ziel der Maßnahme ist es, durch gezielte Nachwuchsarbeit den Fortbestand der Feuerwehr zu sichern.
Hintergrund der Vorlage ist der demografische Wandel sowie der Wettbewerb um junge Mitglieder durch andere Jugendorganisationen, die bereits Kinder ab dem Grundschulalter an sich binden. Die geplante Kinderfeuerwehr soll sich an die Altersgruppe zwischen 6 und 10 Jahren richten. In der Vorlage wird auf die Erfahrungen der bereits bestehenden Jugendfeuerwehr verwiesen, die seit 1985 als wichtiges Instrument zur Gewinnung aktiver Einsatzkräfte dient.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird mit Kosten von etwa 3.000 Euro im ersten Jahr gerechnet, während die jährlichen Folgekosten auf circa 1.200 Euro geschätzt werden. Die Vorlage verweist zudem auf die Entwicklung in anderen Kommunen sowie auf die Berücksichtigung von Kinderfeuerwehren in Gesetzesentwürfen zum Brandschutz. Das entsprechende Konzept zur Gründung wird im Rahmen der Sitzung durch die Feuerwehr vorgestellt.
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- 26.02.2015 · Rat
- 05.02.2015 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 138. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Beisenbruch" hier: EinleitungsbeschlussZur Vorlage · 2015/019 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel hat die Einleitung des Verfahrens zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Beisenbruch“ beschlossen. Die Änderung umfasst zwei Teilbereiche in der Gemarkung Niedersprockhövel, um die städtebaulichen Ziele des geplanten Bebauungsplanes Nr. 73 „Im Beisenbruch“ umzusetzen.
Im ersten Bereich, einer etwa 2.260 Quadratmeter großen Fläche entlang der Straße Beisenbruch, soll die derzeit als gewerbliche Baufläche dargestellte Nutzung in ein Mischgebiet geändert werden. Ziel ist die Anpassung an die vorhandene Bebauung. Im zweiten Bereich, einer rund 5.0
000 Quadratmeter großen Ackerfläche, soll die Ausweisung von einer gemischten Baufläche zu einer Wohnbaufläche erfolgen. Hintergrund ist die Veränderung der angrenzenden gewerblichen Nutzung durch ein Bürogebäude und einen Lebensmittelmarkt, welche die geplante Wohnnutzung nicht wesentlich stören.
Die Grundlage für das Vorhaben ist die Sicherstellung der Entwässerung durch den Abschluss der Kanalbauarbeiten im Bereich des Hauptsammlers Nord. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt parallel zum Bebauungsplanverfahren. Die Bezirksregierung Arnsberg hat keine Bedenken gegen die Anpassung erhoben, und auch der Regionalverband Ruhr hat die Übereinstimmung der Planung mit den Zielen der Raumordnung bestätigt. Ein Abgrenzungsplan, der den räumlichen Geltungsbereich darstellt, ist Bestandteil des Beschlusses.
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Beratungsfolge
- 26.02.2015 · Rat
- 14Bebauungsplan Nr. 66 "Mittelstraße Ost", 1. Änderung hier: 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs 2 BauGB 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGBZur Vorlage · 2015/063 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Sprockhövel hat im Rahmen der Sitzung am 26. Februar 2015 die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Mittelstraße Ost“ als Satzung beschlossen. Mit dieser Entscheidung wird die Nutzungsstruktur im Bereich der Mittelstraße in Haßlinghausen neu geregelt.
Die Änderung basiert auf der Absicht, den Charakter des Hauptgeschäftsbereichs zu erhalten und die Einzelhandelsstruktur zu stärken. Während der bisherige Plan ein Mischgebiet vorsah, das unter anderem Vergnügungsstätten zuließ, soll das Gebiet nun zu einem eingeschränkten Mischgebiet umgewandelt werden. Hierdurch werden bestimmte Nutzungen wie Vergnügungsstätten, Sportwettcafes, Sportwettbüros, Sexshops, Tankstellen sowie Gartenbaubetriebe von der Zulässigkeit ausgeschlossen. Ziel ist es, die Attraktivität der Einkaufsstraße zu sichern und die Ansiedlung von zentrenrelevanten Sortimenten, wie etwa Lebensmitteln und Drogerieartikeln, zu fördern.
Zudem wurde der südliche Bereich zwischen der Straße Am Kindergarten und der Gevelsberger Straße als Allgemeines Wohngebiet neu definiert. Die Regelungen zu Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen wurden überarbeitet, um den ruhenden Verkehr innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu ermöglichen. Der Rat nahm das Ergebnis der vorangegangenen öffentlichen Auslegung zur Kenntnis und beschloss die Satzung unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Verwaltung und der beteiligten Träger öffentlicher Belange.
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- 26.02.2015 · Rat
- 15Bebauungsplan Nr. 64 "Mittelstraße West" hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2015/064 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Sprockhövel hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2015 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 64 „Mittelstraße West“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Auslegung erfolgt zusammen mit der Begründung, dem Umweltbericht und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen.
Das Planungsgebiet befindet sich im Siedlungsschwerpunkt Haßlinghausen und wird im Westen durch die Autobahn A 43 bzw. die Flurstraße sowie im Osten durch die Lemper Straße begrenzt. Ziel der Planung ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie die Stärkung des Kernbereichs hinsichtlich Dienstleistungen und Einzelhandel. Dabei sollen die bestehenden Strukturen mittelständischer Betriebe erhalten bleiben. Der Plan sieht vor, Nutzungen wie Vergnügungsstätten, Spielhallen, Sexshops sowie Sportwettcafés und -büros auszuschließen, um die Attraktivität der Einkaufsstraße zu wahren. Die Nutzung der Erdgeschossflächen soll gewerblich, die der Obergeschosse als Wohnraum erfolgen.
Der Entwurf basiert auf einem Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2012, der eine Neufassung eines bereits 1986 gefassten Beschlusses darstellte, um aktuelle städtebauliche Ziele zu integrieren. Im Rahmen der vorangegangenen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Stellungnahmen von Bürgern sowie von Verbänden wie dem Werbering Haßlinghausen und dem Verein Haus und Grund berücksichtigt. Auch Anregungen von Fachbehörden zu Themen wie Wasserschutz, Bodendenkmälern und Brandschutz wurden in den Planentwurf eingearbeitet. Eine Veränderungssperre ist seit November 2013 in Kraft.
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- 26.02.2015 · Rat
- 16Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2015/073 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/073 dient als Grundlage für die Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der 16. Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel, die am 26. Februar 2015 stattfindet. Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf die Beantwortung von Anfragen, die im Rahmen der öffentlichen Sitzung gestellt werden.
Als Beschlussvorschlag ist vorgesehen, dass die eingegangenen Anfragen beantwortet werden. Sollten keine Anfragen vorliegen, sieht die Vorlage die Alternative vor, dass keine Anfragen vorhanden waren. Die Vorlage enthält keine Angaben zur Federführung oder zu spezifischen inhaltlichen Details der Anfragen, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird. Über haushaltsmäßige Auswirkungen oder die Notwendigkeit von Sachstandsberichten durch die zuständigen Fachbereiche werden in diesem Dokument keine konkreten Angaben gemacht.
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- 26.02.2015 · Rat
- 17Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2015/074 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/074 dient als Grundlage für die Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 26. Februar 2015. Gegenstand der Vorlage ist der Tagesordnungspunkt 17, welcher die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung umfasst.
Der vorliegende Text enthält einen Beschlussvorschlag, der vorsieht, die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Als alternative Option wird aufgeführt, dass keine Mitteilungen vorliegen. Informationen zu den inhaltlichen Details der Mitteilungen selbst sind der Vorlage nicht zu entnehmen, da auf entsprechende Anlagen verwiesen wird.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind keine Kosten oder Einnahmen ausgewiesen. Es liegen keine Angaben zu einer verpflichtenden Berichtspflicht durch den zuständigen Fachbereich vor. Die Vorlage dient somit der formalen Behandlung der Verwaltungsmitteilungen im Rahmen der Ratssitzung.
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Beratungsfolge
- 26.02.2015 · Rat
- 18FragestundeZur Vorlage · 2015/072 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2015/072 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Durchführung der Fragestunde im Rat für die Sitzung am 26. Februar 2015. Der Tagesordnungspunkt sieht die Beantwortung von Anfragen vor, die von der Bevölkerung gestellt werden können.
Als Grundlage für das Verfahren dient die im Jahr 2009 verabschiedete Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Sprockhövel und seine Ausschüsse. Gemäß § 20 dieser Ordnung ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung vorgesehen, sofern der Rat keine Ausnahmen beschließt. Die Fragestunde findet im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, wobei der Rat die Dauer der Fragestunde festlegt und die Reihenfolge der Wortmeldungen bei gleichzeitigen Anmeldungen durch den Bürgermeister bestimmt.
Teilnahmeberechtigt sind alle Einwohner der Stadt, sofern sich die mündlichen Fragen auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Pro Fragesteller sind maximal zwei Fragen sowie jeweils eine Zusatzfrage zulässig. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Sollte eine unmittelbare Antwort nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine anschließende Aussprache zu den Antworten ist im Rahmen der Fragestunde nicht vorgesehen.
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- 26.02.2015 · Rat