Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Einführung und Verpflichtung eines sachkundigen Einwohners als Vertreter des SeniorenbeiratesZur Vorlage · 2016/119 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung der Stadt Sprockhövel steht die Einführung und Verpflichtung eines sachkundigen Einwohners als Vertreter des Seniorenbeirates auf der Tagesordnung. Gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, den sachkundigen Einwohner im Rahmen der Sitzung in sein Amt einzuführen.
Der Beschluss sieht vor, dass der Vorsitzende den Vertreter des Seniorenbeirates in das Amt einführt und ihn durch eine festgelegte Formel sowie einen Handschlag zur gesetzmäßigen Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet. Die Verpflichtung umfasst die Zusage, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen. Die entsprechende Sitzung ist als nichtöffentliche Sitzung angesetzt.
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Beratungsfolge
- 04.04.2016 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 2Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern am GedulderwegZur Vorlage · 2016/114 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2016/114 befasst sich mit der Errichtung von zwei zweigeschossigen Mehrfamilienhäusern am Gedulderweg, die jeweils sechs Wohneinheiten für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden vorsehen. Das Vorhaben im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 20 „Gedulderweg Ost“ erfordert eine Befreiung von den Festsetzungen zur Gemeinbedarfsfläche, da die ursprünglich vorgesehene Nutzung als Schule nicht mehr geplant ist. Die Belegungskapazität des Standorts ist auf 40 Personen festgesetzt. Im Rahmen der Planung hat die Verwaltung etwa 50 Alternativstandorte geprüft.
Die Verwaltung nimmt in der Vorlage Stellung zu den Einwendungen gegen das Bauvorhaben. Es wird angeführt, dass die geplante Wohnnutzung voraussichtlich geringere Beeinträchtigungen der Nachbargrundstücke verursacht als die ursprüngliche Schulplanung. Hinsichtlich der Verkehrssituation wird auf eine etwa 380 Meter entfernte Bushaltestelle mit Anbindung an den Busbahnhof Niedersprockhövel sowie auf nahegelegene Einkaufsmöglichkeiten verwiesen. Ein erhöhtes Fahrzeugaufkommen wird aufgrund der Bewohnerstruktur und der Nutzung durch Dienstleister nicht erwartet. Zudem ist der Ausbau des Gedulderwegs zur Schaffung einer Wendemöglichkeit für die Zufahrt vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung dem Vorhaben nach Würdigung der nachbarlichen Interessen zustimmt. Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird als möglich erachtet. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden verneint. Die Sitzung des Ausschusses wurde aufgrund eines laufenden Bürgerbegehrens verschoben.
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Beratungsfolge
- 04.07.2016 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 04.04.2016 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 3Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern an der Hattinger StraßeZur Vorlage · 2016/111 · Beschlussvorlage
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Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung der Stadt Sprockhövel wurde die Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern an der Hattinger Straße zur Beratung vorgelegt. Das Bauvorhaben umfasst die Erstellung von zwei Gebäuden mit jeweils 11 Wohneinheiten, die zur Unterbringung von Flüchtlingen vorgesehen sind.
Die geplante Bebauung sieht zur Hattinger Straße hin eine dreigeschossige Bauweise inklusive eines Staffelgeschosses vor. Aufgrund der Hanglage des Grundstücks treten die Gebäude auf der Rückseite viergeschossig in Erscheinung, wobei das Kellergeschoss nicht als Vollgeschoss gewertet wird. Die erforderlichen Stellplätze sollen hinter den Gebäuden angeordnet werden.
Nach Einschätzung der Verwaltung entspricht das Vorhaben den bauplanungsrechtlichen Anforderungen gemäß § 34 BauGB. Da das Grundstück in einem Mischgebiet liegt und die angrenzende Bebauung ebenfalls dreigeschossig ist, fügen sich Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die Bauweise in die nähere Umgebung ein.
Im Rahmen des Verfahrens wurden der Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises, die Bezirksregierung Arnsberg sowie die Bergbau und die Bergwerksgesellschaft Alte Haase beteiligt. Die Stellungnahmen dieser Stellen liegen zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vor. Der Ausschuss hat vorgeschlagen, dem Vorhaben unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Fachbehörden zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 04.04.2016 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 48. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Beisenbruch" hier: Öffentlichen Auslegung gem § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2016/112 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Beisenbruch“ zu beschließen. Die Vorlage umfasst die Begründung, den Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Gegenstand der Planung ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes an die städtebaulichen Ziele des Bebauungsplanentwurfes Nr. 73 „Im Beisenbruch“. Nachdem die Entwässerung des Gebiets durch den Abschluss der Kanalbauarbeiten am Hauptsammler Nord sichergestellt ist, soll in dem Gebiet ein neues Wohngebiet entstehen und die vorhandene gewerbliche Nutzung gesichert werden.
Die Änderung betrifft zwei spezifische Flächen. Im Bereich der Straße Beisenbruch soll eine etwa 2.260 Quadratmeter große Fläche, die derzeit als gewerbliche Baufläche dargestellt ist, in ein Mischgebiet umgewandelt werden, um den Bestand zu arrondieren. Eine weitere Fläche von circa 5.000 Quadratmetern soll von einer gemischten Baufläche in eine Wohnbaufläche umgewidmet werden. Diese Anpassung erfolgt aufgrund veränderter gewerblicher Nutzungen in der Nachbarschaft, wie etwa eines Bürogebäudes und eines Lebensmittelmarktes, welche die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Die Bezirksregierung Arnsberg hat keine Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes geäußert.
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Beratungsfolge
- 04.04.2016 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 5Bebauungsplan Nr. 73 "Im Beisenbruch" hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2016/115 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 73 „Im Beisenbruch“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen. Die Vorlage umfasst die Begründung, den Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Das Planverfahren, welches ursprünglich im Jahr 1995 beschlossen wurde, ruhte aufgrund fehlender Entwässerungsmöglichkeiten. Nach Abschluss der notwendigen Kanalbauarbeiten im Bereich des Hauptsammlers Nord ist die Entwässerung des Gebiets nun sichergestellt. Das geplante Wohngebiet in Niedersprockhövel soll neben der Schaffung von Wohnraum auch die bestehende gewerbliche Nutzung sichern. Die Planung sieht etwa 55 bis 60 Wohneinheiten vor, darunter Einzel- und Doppelhäuser sowie zwei bis drei mehrgeschossige, barrierefreie Gebäude. Zudem ist eine Erweiterung eines Gewerbebetriebs an der Beisenbruchstraße sowie die Errichtung von zwei Bürogebäuden vorgesehen.
Die Erschließung des Gebiets soll laut Verkehrsuntersuchung über die Brinkerstraße und die Hölterstraße erfolgen. Das Plangebiet beinhaltet zudem eine Grünfläche mit Spielplatzangebot, Flächen für Senioren sowie einen öffentlichen Parkplatz mit circa 19 Stellplätzen. Im Rahmen der Fachbehördenbeteiligung wurden Hinweise des Ennepe-Ruhr-Kreises zu Bodenbelastungsverdachtspunkten aufgenommen, welche im Entwurf entsprechend gekennzeichnet sind. Die Anpassung des Flächennutzungsplanes wurde im Parallelverfahren durchgeführt und von der Bezirksregierung Arnsberg ohne Bedenken bestätigt.
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- 04.04.2016 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 6Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 657 der Stadt Remscheid zur Ansiedlung eines Designer Outlet Centers hier: Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2016/109 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 4. April 2016 wurde die Vorlage 2016/109 behandelt. Gegenstand der Vorlage ist die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 657 der Stadt Remscheid, welcher die Ansiedlung eines Designer Outlet Centers im Gebiet Röntgen-Stadion, Jahnplatz und Kirmesplatz vorsieht. Die Stadt Remscheid hatte die Stadt Sprockhövel als Nachbargemeinde im Rahmen des Verfahrens um eine Stellungnahme gebeten.
Die erneute Auslegung erfolgt aufgrund wesentlicher Änderungen am Bebauungsplan. Hierzu zählen die Reduzierung der ausnahmsweise möglichen Überschreitungen der Bauhöhe innerhalb des Sondergebietes für das Outlet Center sowie eine Verringerung der überbaubaren Fläche und der maximalen Bauhöhe für die geplante Brücke über die Rader Straße. Zudem wurde die zulässige Bauhöhe für das Parkhaus auf dem ehemaligen Kirmesplatz um bis zu 2,80 Meter reduziert und die überbaubare Grundstücksfläche ist um etwa 5,00 Meter von der Brehmstraße abgerückt, wobei dort ein begrünter Wall errichtet werden soll.
Die Verwaltung führt aus, dass sich durch diese modifizierte Planung keine Änderungen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Stadt Sprockhövel ergeben haben. Die in vorangegangenen Verfahrensschritten geäußerten Anregungen und Bedenken wurden in Abstimmung mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis, den betroffenen Kommunen und dem beauftragten Rechtsbeistand erneut vorgetragen. Der Ausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
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- 04.04.2016 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 7Bericht aus der WirtschaftsförderungZur Vorlage · 2016/121 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/121 der Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus der Stadt Sprockhövel informiert den Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung über aktuelle Sachstände. Neben den regulären Aufgaben wie Betriebsbesuchen, der Beratung zu Fördermitteln und der Bearbeitung von Gewerbeflächenanfragen werden spezifische Projekte und Entwicklungen dargelegt.
Im Rahmen einer Abstimmung mit Vertretern des Werberinges Haßlinghausen und der Wirtschaftlichen Interessengemeinschaft Sprockhövel hat die Stadt die Teilnahme am Projekt „Zukunftslabor Einzelhandel 2020“ erklärt. Das von der IHK Hagen geleitete und durch das Land NRW sowie die EU geförderte Vorhaben umfasst eine Analysephase, eine Sensibilisierungsphase sowie eine Workshop- und Qualifizierungsphase. Ziel ist die Stärkung der Online-Kompetenz des stationären Handels in der Region.
Hinsichtlich der Einführung eines CRM-Systems zur Unternehmensdatenbank liegen Angebote für die benötigte Software vor. Die technischen Voraussetzungen sind durch die städtische EDV bestätigt und die Zustimmung des Personalrates liegt vor. Die Umsetzung ist an die Genehmigung des Haushaltsplans sowie die Wiederbesetzung einer Teilzeitstelle in der Fachabteilung gebunden.
Zudem wird die Auswertung der Grundstücks- und Objektanfragen aus dem Jahr 2015 präsentiert. Die Datenlage zeigt eine Anzahl an Nachfragen, die in der Größenordnung vorangegangener Jahre liegt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Knappheit an verfügbaren Gewerbeflächen in der Region die zukünftige Nachfrage beeinflussen könnte.
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- 04.04.2016 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 8Breitbandausbau Hiddinghausen und HobeukenZur Vorlage · 2016/120 · Beschlussvorlage
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Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung der Stadt Sprockhövel wurde die Vorlage 2016/120 zur Verbesserung der Breitbandversorgung in den Ortsbereichen Hiddinghausen und Hobeuken beraten. Der Beschluss sieht vor, die Verwaltung damit zu beauftragen, eine Ausschreibung zur Verbesserung der Breitbandversorgung durchzuführen, sofern eine Unterversorgung sowie ein Marktversagen festgestellt werden. Voraussetzung für die Ausschreibung ist zudem die Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch die Bezirksregierung sowie die Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel.
Die Abgrenzung der betroffenen Gebiete wurde bereits mit der Bezirksregierung abgestimmt. Aktuell wird in beiden Ortsbereichen eine Marktanalyse durchgeführt, um die Unterversorgung zu prüfen. Für den Bereich Hobeuken finden zudem Gespräche mit dem TÜV Rheinland statt, da der Breitbandatlas eine Veränderung der Versorgungslage im Zeitraum zwischen Juli und Oktober 2015 ausweist, deren tatsächliche Umsetzung bisher nicht nachvollzogen werden konnte.
Im Rahmen des vorgeschriebenen Markterkundungsverfahrens erfolgt eine Veröffentlichung, um Netzbetreiber zu ermitteln, die den Ausbau in den nächsten drei Jahren ohne öffentliche Zuschüsse realisieren können. Sollten sich im Rahmen dieses Verfahrens keine Anbieter melden, gilt ein Marktversagen als festgestellt. Die weitere Durchführung der Ausschreibung erfolgt in Abstimmung mit der Bezirksregierung.
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- 04.04.2016 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 9Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · 2016/117 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 4. April 2016 wurde die Vorlage 2016/117 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Gegenstand der Beschlussvorlage des Bürgermeisters ist die Bekanntgabe von Bauanträgen und Bauvoranfragen, die seit der letzten Ausschusssitzung bearbeitet wurden.
Die vorliegende Dokumentation umfasst eine Aufstellung über neu angelegte Bauakten sowie über die erteilten Baugenehmigungen. Darüber hinaus werden die eingegangenen und die bereits beschiedenen Bauvoranfragen im Ausschuss zur Information präsentiert. Zur Identifizierung von gewerblichen Vorhaben innerhalb der Aufstellung ist am Ende der jeweiligen Zeile ein „G“ vorgesehen.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird die Kenntnisnahme der durch den zuständigen Fachbereich bereitgestellten Informationen durch das Gremium angestrebt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 04.04.2016 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 10Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2016/105 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/105 dient als Grundlage für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 4. April 2016. Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil.
Es handelt sich bei dem Dokument um eine Beschlussvorlage des Bürgermeisters aus dem Fachbereich III. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage nicht enthalten. Bezüglich der Berichtspflicht ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich einen Sachstandsbericht nach Abschluss des Auftrages vorzulegen hat.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen sind keine unmittelbaren Kosten oder Einnahmen ausgewiesen. Es wird keine freiwillige Leistung im Sinne der Vorlage dokumentiert. Die Vorlage dient primär der Information über Verwaltungsmitteilungen im Rahmen der öffentlichen Ausschusssitzung.
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Beratungsfolge
- 04.04.2016 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 11Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2016/106 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/106 dient als Grundlage für die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung während der Sitzung am 4. April 2016. Gegenstand der Vorlage sind Anfragen, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollen.
Die Vorlage enthält keinen spezifischen Beschlussvorschlag. Bezüglich der Berichtspflicht ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Ausschuss oder dem Rat einen Sachstandsbericht vorlegt, wobei die Häufigkeit der Berichterstattung nach Abschluss des Auftrages erfolgt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind keine unmittelbaren Kosten oder Einnahmen ausgewiesen. Es liegen keine Angaben zu personellen oder sachlichen Kosten sowie zu freiwilligen Leistungen vor. Die Vorlage dient primgradig der Bereitstellung der Tagesordnungspunkte für die parlamentarische Beratung im genannten Ausschuss.
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- 04.04.2016 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung