8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Beisenbruch" hier: Öffentlichen Auslegung gem § 3 Abs. 2 BauGB
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Beisenbruch“ zu beschließen. Die Vorlage umfasst die Begründung, den Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Gegenstand der Planung ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes an die städtebaulichen Ziele des Bebauungsplanentwurfes Nr. 73 „Im Beisenbruch“. Nachdem die Entwässerung des Gebiets durch den Abschluss der Kanalbauarbeiten am Hauptsammler Nord sichergestellt ist, soll in dem Gebiet ein neues Wohngebiet entstehen und die vorhandene gewerbliche Nutzung gesichert werden.
Die Änderung betrifft zwei spezifische Flächen. Im Bereich der Straße Beisenbruch soll eine etwa 2.260 Quadratmeter große Fläche, die derzeit als gewerbliche Baufläche dargestellt ist, in ein Mischgebiet umgewandelt werden, um den Bestand zu arrondieren. Eine weitere Fläche von circa 5.000 Quadratmetern soll von einer gemischten Baufläche in eine Wohnbaufläche umgewidmet werden. Diese Anpassung erfolgt aufgrund veränderter gewerblicher Nutzungen in der Nachbarschaft, wie etwa eines Bürogebäudes und eines Lebensmittelmarktes, welche die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Die Bezirksregierung Arnsberg hat keine Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes geäußert.
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Beratungsfolge
- 04.04.2016kein Ergebnis hinterlegt
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