Bebauungsplan Nr. 73 "Im Beisenbruch" hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 73 „Im Beisenbruch“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen. Die Vorlage umfasst die Begründung, den Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Das Planverfahren, welches ursprünglich im Jahr 1995 beschlossen wurde, ruhte aufgrund fehlender Entwässerungsmöglichkeiten. Nach Abschluss der notwendigen Kanalbauarbeiten im Bereich des Hauptsammlers Nord ist die Entwässerung des Gebiets nun sichergestellt. Das geplante Wohngebiet in Niedersprockhövel soll neben der Schaffung von Wohnraum auch die bestehende gewerbliche Nutzung sichern. Die Planung sieht etwa 55 bis 60 Wohneinheiten vor, darunter Einzel- und Doppelhäuser sowie zwei bis drei mehrgeschossige, barrierefreie Gebäude. Zudem ist eine Erweiterung eines Gewerbebetriebs an der Beisenbruchstraße sowie die Errichtung von zwei Bürogebäuden vorgesehen.
Die Erschließung des Gebiets soll laut Verkehrsuntersuchung über die Brinkerstraße und die Hölterstraße erfolgen. Das Plangebiet beinhaltet zudem eine Grünfläche mit Spielplatzangebot, Flächen für Senioren sowie einen öffentlichen Parkplatz mit circa 19 Stellplätzen. Im Rahmen der Fachbehördenbeteiligung wurden Hinweise des Ennepe-Ruhr-Kreises zu Bodenbelastungsverdachtspunkten aufgenommen, welche im Entwurf entsprechend gekennzeichnet sind. Die Anpassung des Flächennutzungsplanes wurde im Parallelverfahren durchgeführt und von der Bezirksregierung Arnsberg ohne Bedenken bestätigt.
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Beratungsfolge
- 04.04.2016kein Ergebnis hinterlegt
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