Fragestunde
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/260 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Durchführung der Fragestunde im Rat und seinen Ausschüssen. Als Grundlage dient die im Jahr 2009 verabschiedete Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Sprockhövel und seine Ausschüsse, insbesondere der Paragraph 20.
Gemäß dieser Regelung ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung vorgesehen, wobei der Rat über Ausnahmen entscheiden kann. Die Fragestunde findet in der Regel im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, wobei der Rat die Dauer der Fragestunde selbst festlegt. Die Einleitung der Fragestunde erfolgt durch den Aufruf des entsprechenden Tagesordnungspunktes. Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Die Regelung begrenzt die Anzahl der Fragen pro Fragesteller auf höchstens zwei Fragen sowie eine jeweils zugehörige Zusatzfrage. Bei gleichzeitigen Meldungen mehrerer Personen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Sollte eine sofortige Beantwortung nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Antwort verwiesen werden. Eine anschließende Aussprache zu den Fragen findet nicht statt.
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Beratungsfolge
- 06.07.2017kein Ergebnis hinterlegt
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