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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Konzessionsvergabeverfahren WASSER für das Stadtgebiet Sprockhövel ohne OT Niederstüter hier: Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der AVU Netz GmbH / AVU Aktiengesellschaft für VersorgungsunternehmenZur Vorlage · 2015/289 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/289 befasst sich mit dem Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Wasserversorgung im Stadtgebiet von Sprockhövel, wobei der Ortsteil Niederstüter ausgenommen bleibt. Im Rahmen des Vergabeverfahrens hat eine Bietergemeinschaft, bestehend aus der AVU Netz GmbH und der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungsunternehmen, ein abschließendes Vertragsangebot abgegeben.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Annahme dieses Vertragsangebots und dem formellen Abschluss des Vertrages mit der genannten Bietergemeinschaft zu beauftragen. Die rechtliche Prüfung des Angebots durch eine beauftragte Kanzlei war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch im Gange. Eine Vorstellung und Erläuterung des Angebots ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10. September 2015 vorgesehen.
Die Vorlage sieht zudem vor, dass die Thematik aufgrund eines vereinbarten Sonderkündigungsrechts zum Ende des zehnten Vertragsjahres spätestens im Jahr 2021 dem Rat zur Erörterung vorgelegt wird. Mit dem Abschluss des Vertrages wird der Arbeitskreis „Konzessionen“ aufgelöst. Der zuständige Fachbereich ist verpflichtet, dem Rat oder dem Ausschuss nach Abschluss des Auftrages einen Sachstandsbericht vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2015 · Rat
- 10.09.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Konzessionsvergabeverfahren WASSER für den OT Niederstüter hier: Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der Gelsenwasser AGZur Vorlage · 2015/290 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/290 befasst sich mit dem Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Wasserversorgung im Ortsteil Niederstüter. Im Rahmen eines Vergabeverfahrens, welches durch eine Kanzlei im Auftrag der Stadt Sprockhövel sowie unter Begleitung des Arbeitskreises „Konzessionen“ durchgeführt wurde, hat die Gelsenwasser AG ein Vertragsangebot abgegeben. Da im Rahmen dieses Verfahrens für den betreffenden Ortsteil lediglich dieses Angebot vorlag, sieht die Vorlage die Annahme des Angebots und den Abschluss des Vertrages mit der Gelsenwasser AG vor.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit dem Vertragsabschluss zu beauftragen. In der Vorlage wird zudem auf ein vereinbartes Sonderkündigungsrecht zum Ende des neunten Vertragsjahres verwiesen. Zu diesem Zweck ist die Thematik spätestens im Jahr 2021 dem Rat zur Erörterung vorzulegen. Mit dem Abschluss des Vertrages soll zudem der Arbeitskreis „Konzessionen“ aufgelöst werden. Ein Rechtsbeistand der Verwaltung ist vorgesehen, das abschließende Vertragsangebot in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10. September 2015 vorzustellen und zu erläutern. Über den weiteren Fortgang und den Status des Auftrags soll der Rat durch regelmäßige Sachstandsberichte der zuständigen Fachabteilung informiert werden.
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Beratungsfolge
- 24.09.2015 · Rat
- 10.09.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen SituationZur Vorlage · 2015/274 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/274 dient der Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt Sprockhövel. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Rat den Bericht über die aktuelle finanzielle Lage zur Kenntnis nimmt.
Die Notwendigkeit dieser regelmäßigen Information ergibt sich aus den Vorgaben des Erlasses „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen. Dieser Erlass schreibt vor, dass der Rat bei einer drohenden oder bestehenden Überschuldung der Kommune in jeder Sitzung über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Lage informiert werden muss.
Eine entsprechende Berichterstattung durch die zuständige Stelle erfolgt bereits seit dem Jahr 2010. Die Unterrichtung der Ratsmitglieder über den Stand der Haushaltswirtschaft soll in den künftigen Sitzungen des Rates fortgeführt werden. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 10. September 2015 sowie für die Ratssitzung am 24. September 2015 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2015 · Rat
- 10.09.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Anhebung der Hundesteuer zum 01.01.2016Zur Vorlage · 2015/270 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/270 sieht eine Anpassung der Hundesteuersätze in Sprockhövel zum 1. Januar 2016 vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Steuersätze für die Haltung von Hunden wie folgt neu festzusetzen: Für die Haltung eines Hundes beträgt der Satz 120 Euro pro Jahr, bei zwei Hunden 168 Euro je Hund und bei drei oder mehr Hunden 192 Euro je Hund. Für die Haltung gefährlicher Hunde wird ein Satz von 900 Euro pro Jahr vorgeschlagen.
Die Grundlage für diesen Vorschlag ist eine regelmäßige Überprüfung der Steuersätze im Vergleich zu den Nachbarkommunen. Die aktuellen Sätze wurden zuletzt im Jahr 2011 bzw. 2012 festgelegt. Durch die vorgeschlagene Erhöhung, die je nach Kategorie zwischen etwa 4 % und 11 % liegt, wird eine jährliche Einnahmeverbesserung von circa 24.800 Euro erwartet. Basierend auf dem Veranlagungsstand vom Juli 2015 belaufen sich die zu erwartenden Gesamteinnahmen auf rund 273.612 Euro. Die Verwaltung hat zudem die Aufgabe, dem zuständigen Ausschuss bzw. dem Rat einen Sachstandsbericht vorzulegen.
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- 24.09.2015 · Rat
- 10.09.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Haushaltssanierungsplan hier: Bericht gemäß § 7 Abs. 1 Stärkungspaktgesetz zum 31.07.2015Zur Vorlage · 2015/273 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/273 befasst sich mit dem Bericht zum Haushaltssanierungsplan der Stadt Sprockhövel gemäß § 7 Abs. 1 des Stärkungspaktgesetzes zum Stand vom 31. Juli 2015. Der Bericht dient der Information über die Umsetzung der Haushaltsmaßnahmen, welche durch die Bezirksregierung in ihrer Funktion als Kommunalaufsicht überwacht werden.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist der Bürgermeister dazu verpflichtet, der Bezirksregierung zu bestimmten Terminen im laufenden und Folgejahr Berichte über den Stand der Umsetzung des Haushaltssanierungsplanes vorzulegen. Diese Berichterstattung erfolgt jeweils zum 30. November zusammen mit der Haushaltsatzung sowie zu den Terminen am 31. Juli und am 15. April des darauffolgenden Jahres.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass sowohl der Haupt- und Finanzausschuss als auch der Rat den an die Kommunalaufsicht erstatteten Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 10. September 2015 sowie des Rates am 24. September 2015 vorgesehen. Eine haushaltsmäßige Auswirkung der Vorlage wird nicht angegeben.
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- 24.09.2015 · Rat
- 10.09.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Haushaltssanierungscontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2015 bis 30.06.2015Zur Vorlage · 2015/271 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/271 des Bürgermeisters befasst sich mit dem Bericht zum Haushaltssanierungscontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2015. Dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat wird vorgeschlagen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Dem Bericht zufolge zeichnet sich zum Abschluss des zweiten Quartals ab, dass die übergeordnete Zielvorgabe in Höhe von 5.268.345 Euro erreicht werden kann. Es wird ein Überschuss von 73.917 Euro ausgewiesen, was eine Verbesserung von 258.364 Euro im Vergleich zum Bericht des ersten Quartals darstellt, welcher noch einen Fehlbedarf von 184.447 Euro aufwies.
Im Bereich der Einzelmaßnahmen werden drei Vorgänge als kritisch eingestuft. Bei der Konsolidierungsmaßnahme zur Beschränkung auf dringliche und unabweisbare Aufwendungen sowie beim Kostenersatz der Feuerwehr liegt die prognostizierte Zielerreichung zwischen 70 und 90 Prozent. Bei beiden Maßnahmen hat sich die Prognose gegenüber dem ersten Quartal verbessert.
Eine weitere Maßnahme, die Reduzierung des Zuschusses für das Freibad, weist eine prognostizierte Zielerreichung von 42,86 Prozent auf. Aufgrund des bisherigen Saisonverlaufs wird mit einer geringeren Zielerreichung gerechnet. Die Verwaltung führt diese Maßnahme unverändert fort, wobei nach Abschluss der Freibadsaison genauere Aussagen sowie eine mögliche Anpassung im nächsten Haushaltssanierungsplan geprüft werden sollen.
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- 24.09.2015 · Rat
- 10.09.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen/AuszahlungenZur Vorlage · 2015/330 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/330 befasst sich mit der Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Haushalt der Stadt Sprockhövel. Der Antrag der Verwaltung sieht eine Summe von 735.000 Euro vor, die dem Produkt 05.03.04 für Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, einschließlich Unterbringung und Betreuung, zuzuweisen ist.
Die Begründung für diesen Antrag liegt in der gestiegenen Anzahl der der Stadt zugewiesenen Asylbewerber, wodurch die ursprünglich veranschlagten Haushaltsmittel für das Jahr 2015 nicht ausreichen. Die beantragten Mittel gliedern sich in verschiedene Einzelposten, darunter Geldleistungen, Zusatzleistungen, Kosten der Unterkunft, einmalige Hilfen sowie Leistungen bei Krankheit und Hilfe zum Lebensunterhalt. Zudem sind 100.000 Euro für sonstige Verwaltungs- und Betriebsausgaben vorgesehen.
Die Deckung dieser überplanmäßigen Ausgaben soll durch zwei unterschiedliche Buchungsstellen erfolgen. Ein Teilbetrag in Höhe von 235.000 Euro wird aus den Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen bereitgestellt, wobei eine teilweise Verschiebung der Maßnahme zur Breitbandversorgung auf das Jahr 2016 vorgesehen ist. Der restliche Betrag in Höhe von 500.000 Euro wird durch die Gewerbesteuer gedeckt, für die zum Zeitpunkt der Vorlage Mehrerträge von rund 950.000 Euro verzeichnet wurden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den entsprechenden Beschluss zu fassen.
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- 24.09.2015 · Rat
- 10.09.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Breitbandförderung Schee hier: AuftragsvergabeZur Vorlage · 2015/263 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/263 befasst sich mit der Auftragsvergabe für den Ausbau der Breitband-Infrastruktur im Ortsbereich Schee. Auf Grundlage eines Antrags der Verwaltung auf Bewilligung einer Zuwendung bei der Bezirksregierung Arnsberg sollen die entsprechenden Maßnahmen umgesetzt werden.
Die Kosten für den Ausbau belaufen sich auf insgesamt 241.080 Euro. Dieser Betrag teilt sich auf den Vorwahlbereich 0202 in Höhe von 147.970 Euro und den Vorwahlbereich 02339 in Höhe von 93.110 Euro auf. Unter Berücksichtigung einer Förderquote von 90 % beläuft sich der städtische Eigenanteil auf 24.108 Euro, wofür Haushaltsmittel bereitgestellt sind.
Die Bewilligung der Fördermittel durch die Bezirksregierung steht unter der Bedingung, dass ein offener Netzwerkzugang für Dritte geschaffen wird. Die entsprechenden Kooperationsverträge mit der Telekom Deutschland GmbH wurden bereits mit der Bezirksregierung abgestimmt und müssen nun der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorgelegt werden. Diese prüft, ob die geplante Technik die Voraussetzung für den offenen Zugang erfüllt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, die Aufträge nach Erteilung des Bewilligungsbescheides und einer positiven Rückmeldung der Bundesnetzagentur zu vergeben und die Kooperationsverträge mit der Telekom zu schließen.
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- 10.09.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 17.08.2015 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 9Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Sprockhövel 2016 - 2020Zur Vorlage · 2015/342 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/342 befasst sich mit der Fortführung des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Sprockhövel für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020. Da der bisherige zweite Förderplan zum Jahresende 2015 ausläuft, ist eine Neufassung für die kommenden fünf Jahre erforderlich. Die rechtliche Grundlage für die Erstellung dieses Plans bildet der Paragraph 15 Absatz 4 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFöG), welcher die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Durchführung einer entsprechenden Jugendhilfeplanung verpflichtet.
Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, dem neuen Förderplan zuzustimmen und die hierfür erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Die Vorlage weist darauf hin, dass mit der Umsetzung des Plans voraussichtlich Personalkosten verbunden sind. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 9. September 2015, des Haupt- und Finanzausschusses am 10. September 2015 sowie des Rates am 24. September 2015 vorgesehen. Der detaillierte Inhalt des Förderplans ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
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- 24.09.2015 · Rat
- 10.09.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 09.09.2015 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 10Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2015/341 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2015/341 der Verwaltung für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10. September 2015 enthält Mitteilungen zum öffentlichen Teil der Sitzung. Gegenstand der Information ist die Veranstaltung „Kaffee-Trasse“, die am 30. August in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr auf dem Rad- und Wanderweg der ehemaligen Bahntrasse in Niedersprockhövel stattfindet.
Die Veranstaltung bietet Privatpersonen, Vereinen, Schulen sowie Betrieben die Möglichkeit, Bierzeltgarnituren zu mieten und sich zu präsentieren oder sich zu Kaffee und Kuchen zu treffen. Anmeldungen für die Teilnahme sind über die Internetseite des Stadtmarketingvereins möglich. Organisiert wird das Ereignis durch den Stadtmarketing- und Verkehrsverein für Sprockhövel sowie die Lokale Agenda 21 Sprockhövel.
Im Rahmen der Veranstaltung wird der Bereich der Trasse zwischen der Hombergstraße und der Hauptstraße im Zeitraum von 10:00 bis 21:00 Uhr für den fahrenden Radverkehr gesperrt. Eine Umleitung über die Hombergstraße und die Wuppertaler Straße wird ausgewiesen. An den Vorbereitungen sind zudem Mitarbeiter der Fachbereiche III und IV der Verwaltung beteiligt. Die Geschäftsführerin des Stadtmarketing- und Verkehrsvereins wird die Details zur Veranstaltung im Rahmen der Sitzung mündlich vortragen.
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Beratungsfolge
- 10.09.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2015/340 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/340 dient als Grundlage für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss während der elften Sitzung am 10. September 2015. Gegenstand der Vorlage ist die Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die eingereichten Anfragen beantwortet werden oder alternativ festzustellen ist, dass keine Anfragen vorliegen. Über die Vorlage liegen keine Angaben zur Federführung oder zu spezifischen inhaltlichen Details der Anfragen vor. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes ersichtlich. Die Vorlage dient der formalen Abwicklung des Anfragewesens im Rahmen der Ausschussarbeit.
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- 10.09.2015 · Haupt- und Finanzausschuss