Bebauungsplan Nr. 41 "Schul- und Sportzentrum NIedersprockhövel" hier: Errichtung einer Wohncontaineranlage zur Unterbringung von Flüchtlingen an der Dresdener Straße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-67/2023 des Fachbereichs Bauen und Wohnen befasst sich mit der Errichtung einer Containerwohnanlage zur Unterbringung von Geflüchteten an der Dresdener Straße. Das Vorhaben sieht die Aufstellung von zwei Mietcontaineranlagen auf der Parkplatzfläche der Grundschule Börgersbruch vor. Ziel der Maßnahme ist es, kurzfristige Unterbringungskapazitäten zu schaffen, um die dauerhafte Nutzung von Sporthallen zu vermeiden und den Wegfall von Kapazitäten durch die Umsetzung der Ganztagsbetreuung in der Grundschule auszugleichen.
Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 41 „Schul- und Sportzentrum Niedersprockhövel“. Da die Fläche im Bebauungsplan als Baugrundstück für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ festgesetzt ist, entspricht die Nutzung als soziale Einrichtung nicht den aktuellen Festsetzungen. Die Verwaltung beantragt daher eine Befreiung von diesen Festsetzungen. Eine solche Befreiung ist nach § 246 Abs. 12 Nr. 1 BauGB möglich, sofern die nachbarlichen Interessen gewahrt bleiben und die öffentlichen Belange nicht beeinträchtigt werden.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die zeitlich befristete Nutzung die nachbarlichen Belange nicht erheblich berührt. Die geplante Anlage soll maximal dreigeschossig mit Flachdach und zwei Treppenhäusern pro Gebäude errichtet werden. Die Anwohner sollen im Rahmen einer Veranstaltung über das Vorhaben und die zeitliche Befristung informiert werden. Der Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises wurde als Umweltverwaltung im Verfahren beteiligt; eine Stellungnahme liegt zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vor.
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Beratungsfolge
- 04.09.2023kein Ergebnis hinterlegt
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